Kursbuch177-eSingle-Cover-Bahners_1000px-breit_MV.jpg

MURMANN-E-Book-Schriftzug.jpg

Patrick Bahners

Bitte legen Sie nicht auf!

Eine kleine Geschichte der privaten Telefonüberwachung in den USA

Am 27. März 1979, einem Dienstag, saß Harry A. Blackmun in seinem Büro im Obersten Gerichtshof in Washington und studierte die Akten des Falls, über den das Gericht am kommenden Tag verhandeln sollte. In der Sache Smith gegen Maryland ging es um einen Räuber, der eine Aufhebung seiner Verurteilung erreichen wollte, weil er der Polizei vorwarf, sie habe ihn durch den Einsatz einer verfassungswidrigen Ermittlungsmethode überführt. Michael Lee Smith beraubte am 5. März 1976 in Baltimore eine alleinstehende Frau namens Patricia McDonough. Statt sich mit seiner Beute zu begnügen, terrorisierte er sein Opfer in den folgenden Tagen mit Telefonanrufen. Er gab sich am Telefon als der Räuber zu erkennen und brüstete sich seiner Tat, nannte aber naturgemäß nicht seinen Namen. Die Überfallene hatte der Polizei den Täter beschrieben sowie Fahrzeugtyp und Baujahr eines Autos identifiziert, das sie in der Nähe des Tatorts gesehen hatte. Elf Tage nach der Tat fiel der Polizei in der Nachbarschaft des Opfers ein Auto des genannten Typs auf, an dessen Steuer ein Mann saß, der der Beschreibung entsprach. Die Beamten schlugen die Nummer des Nummernschilds nach und fanden heraus, dass der Wagen auf Smith zugelassen war. Sie wiesen die Telefongesellschaft an, ein Gerät einzuschalten, das alle von Smiths Anschluss aus angerufenen Nummern erfasste. Als die Nummer von Ms. McDonough in der Liste erschien, erwirkte die Polizei einen richterlichen Durchsuchungsbefehl. Neben dem Telefon fand man ein aufgeschlagenes Telefonbuch, in dem Ms. McDonoughs Nummer markiert war. Smith wurde zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Er legte Berufung ein und machte geltend, die polizeilich angeordnete, aber im Unterschied zur späteren Hausdurchsuchung nicht von einem Richter gebilligte Aufzeichnung der von ihm angerufenen Telefonnummern habe sein Grundrecht auf Wahrung der Privatsphäre verletzt.