Offener Biss und Tiefbiss

Beim offenen Biss wird es schwierig mit dem Abbeißen und der Aussprache. Der Tiefbiss birgt Verletzungsgefahren.

Beim offenen Biss treffen beim Zusammenbeißen die Schneidezahnkanten von Ober- und Unterkiefer nicht aufeinander. Zwischen den Zahnreihen klaffte eine breite Öffnung. Auch im Bereich der Seitenzähne kann solch eine Öffnung klaffen, auf einer oder auf beiden Seiten. Das Kind kann so nicht richtig abbeißen oder kauen, die Aussprache ist beeinträchtigt.

Ursache des frontal offenen Bisses kann das Daumenlutschen oder Schnullern sein. Der Druck von Finger oder Schnuller stört das Oberkieferwachstum und den Durchbruch der Schneidezähne. Beim offenen Biss bewegt sich außerdem oft die Zunge in die falsche Richtung: Lagert die Zunge in der Ruhephase in der Lücke zwischen den Zahnreihen statt oben am Gaumen, fehlt dem Oberkiefer ein wichtiger Wachstumsimpuls. Oft schluckt das Kind auch falsch und hat das Säuglingsschluckmuster deshalb nicht abgelegt: Die Zunge drückt beim Herunterschlucken noch gegen die unteren Schneidezähne statt gegen den Gaumen.

Der frontal offene Biss kann außerdem zum Lispeln (Sigmatismus) führen, weil die unbewusst in die Lücke gleitende Zunge die richtige Aussprache der S-Laute erschwert. In beiden Fällen bedrängt sie dann auch wieder die Schneidezähne.

Die Fehlfunktion des Zungenmuskels (Dyskinesie), die Kieferwachstum und Zahnstellung stört, lässt sich mit myofunktionellen Übungen beheben. Diese Behandlung findet auf Verordnung des Kieferorthopäden beim Logopäden statt. Schafft das Kind es, sich Gewohnheiten wie Schnullern oder Daumenlutschen abzugewöhnen und/oder die Zungenfunktion zu verbessern, können Zähne und Kiefer sich noch in die richtige Position entwickeln. Bleibt der offene Biss bestehen, können das Kieferwachstum sowie das Längenwachstum der Schneidezähne angeregt und das Längenwachstum der Seitenzähne gebremst werden. So werden die Zahnreihen auf eine Ebene gebracht. Ist der offene Biss angeboren, ist er schwerer zu behandeln.

Tiefbiss beschädigt Zahnfleisch

Im normalen Gebiss beißen die oberen Frontzähne im Schnitt 2 bis 3 Millimeter über die unteren Frontzähne (Overbite). Die unteren Schneidezähne berühren die Innenflächen der oberen Schneidezähne an deren Krümmungspunkt. Beim Tiefbiss dagegen überlappt die Oberkieferfront die untere Zahnreihe so weit, dass die nicht mehr zu sehen ist. Der tiefe Biss kann verschiedene Probleme mit sich bringen, insbesondere wenn die oberen und unteren Frontzähne beim Zusammenbeißen keinen Halt finden und sich dadurch verlängern.

Sind die oberen Schneidezähne zusätzlich nach vorn gekippt, beißen die unteren Schneidezähne in die Gaumenschleimhaut. Sind die oberen Schneidezähne wie beim Deckbiss nach innen gekippt, beißen sie in den Zahnfleischsaum vor den unteren Frontzähnen. Beides kann vom Bissabdruck bis zu kleinen, blutigen Verletzungen führen.

Um den Tiefbiss zu beheben, wird das Längenwachstum der Seitenzähne angeregt und das Längenwachstum der Frontzähne gebremst.

Beim Engstand herrscht Platzmangel

Wenn die Zähne mehr Platz brauchen als auf dem Kieferbogen vorhanden ist, kann das verschiedene Ursachen haben.

Sind die Zähne im Verhältnis zum Kiefer zu breit oder der Kiefer ist zu schmal (Schmalkiefer), handelt es sich um einen primären Engstand. Die Zähne kompensieren dann den Platzmangel, indem sie in eine möglichst platzsparende Position ausweichen, sich drehen oder kippen. Verdrehte Backenzähne wiederum nehmen mehr Platz ein als ihnen zusteht und sorgen so für zusätzlichen Platzmangel. Wie viel zusätzlicher Platz auf dem Kieferbogen benötigt wird, um alle Zähne problemlos unterzubringen, lässt sich in Millimetern ausrechnen.

Ursache für den Engstand kann auch der erste große Backenzahn sein. Geht ein Milchbackenzahn zu früh verloren, weil er durch Karies zerstört wurde, schiebt sich der bleibende Backenzahn in die Lücke. In dieser Position bedrängt er die in der Zahnreihe vor ihm liegenden Zähne (sekundärer Engstand).

Außerdem stört er andere bleibende Zähne auf ihrem Weg in die Mundhöhle, den ersten und zweiten kleinen Backenzahn sowie den Eckzahn. Diese Zähne brechen schief durch oder beschädigen bei ihrem Durchbruchversuch die Wurzel des ersten großen Backenzahns.

Engstand im Erwachsenenalter

Auch im ursprünglich perfekten Gebiss kann es im Erwachsenenalter zu einem Engstand insbesondere im Unterkiefer kommen (tertiärer Engstand, Adoleszenz-Engstand). Eine Ursache kann ein verspätetes Wachstum des Unterkiefers sein. Schiebt sich die untere Zahnreihe dadurch weiter nach vorne, kollidieren die oberen Schneidezähne beim Zusammenbeißen mit den unteren und drücken sie nach hinten. In der Folge wird es bei den unteren Frontzähnen eng, sie verschieben sich.

Zu einem Engstand kann auch die natürliche Wandertendenz der großen Backenzähne führen, die im Lauf des Lebens nach vorn drängen. Dies könnte ein evolutionäres Überbleibsel sein. In früheren Zeiten nahm der Mensch mit der Nahrung auch Sandkörner und harte Schalen zu sich, etwa wenn Getreide in einer Steinmühle zermahlen wurde. Die Kauflächen der Backenzähne schliffen sich dadurch stark ab und waren nicht mehr mit ihrem Gegenüber verzahnt. So konnten sie sich ungehindert nach vorn schieben, um dort quasi als Verstärkung für die ebenfalls stark abgenutzten Frontzähne einzuspringen.

Engstand durch Weisheitszähne

Auch die Weisheitszähne (3. Molar) werden für die Drift nach vorn verantwortlich gemacht. Weisheitszähne heißen sie, weil sie frühestens ab 17 Jahren und noch bis ins 40. Lebensjahr durchbrechen können. Das vorsorgliche Ziehen der Weisheitszähne vor ihrem kompletten Durchbruch ist mittlerweile nicht mehr üblich. Denn bei einigen Patienten können sie im späteren Alter als Haltepfeiler für Zahnersatz dienen, wenn der erste oder der zweite große Backenzahn auf der Kieferseite verloren gegangen oder stark beschädigt ist. Ganzheitlich orientierte Mediziner behaupten auch, dass Weisheitszähne für ein stabiles Immunsystem wichtig seien.

Sind die Weisheitszähne nur im Ober- oder nur im Unterkiefer vorhanden, wachsen sie in die Länge, weil ihnen der Gegenpart fehlt. Sie sollten dann gezogen werden. Bei knapp einem Drittel der Bevölkerung fehlen die Weisheitszähne ganz.

Platz schaffen auf dem Kiefer­knochen

Um die Zähne an die richtige Position rücken zu können, muss der Kieferorthopäde für den nötigen Platz sorgen. Eine Möglichkeit ist es, das Kieferwachstum anzuregen, so dass er weiter nach vorne und/oder in die Breite wächst. Ein größerer, breiterer Kieferbasiskamm bietet mehr Fläche für die Zähne. Ist das Wachstum der Kiefer abgeschlossen, kann es Knochenzuwachs nur noch im Rahmen der Zahnbewegung direkt an den bewegten Zähnen geben.

Platz schafft auch das Beschleifen der seitlichen Milchzähne (Stripping, Slicing). Deren Breite wird verringert, um mehr Raum für den Durchbruch ihrer bleibenden Nachfolger zu gewinnen. Doch auch bleibende Zähne können beschliffen werden.

Im Extremfall wird Platz geschaffen, indem der Zahnarzt gesunde Zähne zieht. Das können Milchzähne sein, aber auch bleibende Zähne. Meist werden in diesem Fall dafür die ersten kleinen Backenzähne gewählt.

Überzählige Zähne stören

Bei bis zu vier Prozent der Bevölkerung sind zu viele Zähne angelegt, vorwiegend im Oberkiefer. Diese Irrläufer, die eine verkümmerte Krone haben (Zapfenzahn, Mesiodens), liegen im Kiefer und stören dort den Durchbruch der bleibenden Schneidezähne.

In dem Fall entfernt sie der Zahnarzt durch eine kleine Operation. Liegen sie ungünstig, droht dabei aber die Gefahr, dass bei dem Eingriff Wurzeln der regulären Zähne beschädigt werden.

Lücken im Gebiss

Zähne sind vorzeitig ausgefallen, durch einen Unfall verlorengegangen oder gar nicht vorhanden. Die Lücken im Gebiss können für Probleme sorgen.

Im Milchgebiss und in der Phase, in der Milchzähne und bleibende Zähne im Mund nebeneinanderstehen, haben Kinder oft kleine Lücken zwischen den Zähnen. Das ist kein Grund zur Besorgnis. Die Lücken, besonders in der Front, halten Platz für die bleibenden Zähne frei, die breiter als die Milchzähne sind. Ein Milchgebiss ohne Lücken stellt daher eher ein Risiko für einen späteren Engstand dar.

 Nur  vorübergehend 

Bildet sich zwischen den mittleren bleibenden Schneidezähnen eine auffällige Lücke, und streben die Zahnkronen wie bei der Comicfigur Sponge Bob auseinander, kann es sich um ein natürliches Übergangsstadium handeln. Im Englischen wird es „ugly duckling“ genannt, was so viel bedeutet wie hässliches Entlein. Die Kronen der in Richtung Mundraum wandernden, bleibenden Eckzähne drücken während ihres Durchbruchs auf die Wurzel der Frontzähne und bringen sie in eine Schieflage. Haben die Eckzähne ihre Endposition erreicht, richten sich die Schneidezähne manchmal wieder auf.

Schneidezahnlücke

Bleibt eine Lücke zwischen den bleibenden Schneidezähnen (Diastema mediale, Trema), kann das obere Lippenbändchen die Ursache sein. Dieses Bändchen (Frenulum) verbindet das Zahnfleisch mit der Oberlippe. Setzt es recht tief in dem Zahnfleischsteg (Papille) zwischen den mittleren Schneidezähnen an, erschwert oder verhindert es durch den steten Zug auf dieses Areal den Lückenschluss.

Es ist möglich, das obere Lippenbändchen mit einem kleinen chirurgischen Eingriff zu verkürzen. Dafür sollte aber der Durchbruch der Eckzähne abgewartet werden. Die benötigen im besten Fall so viel Platz, dass sie die Schneidezähne zueinander bewegen und sich die Lücke spontan schließt. Sind die Schneidezähne nach vorn gekippt, kann sich auch beim Korrigieren in die richtige Position die Lücke schließen. Im Milchgebiss ist ein ausgeprägtes Lippenbändchen noch kein Problem. Es kann sich beim Zahnwechsel zurückbilden.

Vorzeitig verlorene Milchzähne

Es gibt aber auch Lücken im Milchgebiss, bei denen der Kieferorthopäde auf jeden Fall tätig wird: Wenn Milchzähne durch Karies vorzeitig verlorengehen, muss manchmal ein Platzhalter den Freiraum offen halten. Sonst kippen oder wandern die Nachbarzähne in die Lücke und behindern den Durchbruch des bleibenden Nachfolgers. Das führt wieder zu Engstand.

Gerade der Milcheckzahn und die beiden Milchbackenzähne spielen eine wichtige Rolle in der Phase des Zahnwechsels. Denn der Bereich, den sie besetzen, bis sie natürlicherweise ausfallen, bildet das Platzreservoir für die durchbrechenden bleibenden Zähne (Stützzone, Leeway-Space). Dazu kommt: Bleibende Zähne aus dem Gegenkiefer könnten übermäßig in die Länge wachsen, wenn ihnen der Bisskontakt fehlt.

Lückiges Gebiss

Ein lückiges Gebiss entsteht, wenn die Zähne im Verhältnis zum Kiefer zu schmal sind oder der Kiefer zu breit ist (Breitkiefer). Die Lücken verringern die Stabilität. Die isoliert stehenden Zähne haben keine Berührungspunkte mit den Nachbarzähnen. Das ist aber wichtig, um sich beim Kauen gegenseitig abzustützen. Auch die korrekte Aussprache von Wörtern kann dadurch gestört sein. In dem Fall wird der Kieferorthopäde versuchen, die Zähne auf dem Zahnbogen zusammenzuschieben.

Zähne sind nicht angelegt

Einzelne Lücken im Gebiss können entstehen, wenn Zähne nicht angelegt sind (Aplasie). In den meisten Fällen fehlt der zweite kleine Backenzahn im Unterkiefer, gefolgt vom oberen seitlichen Schneidezahn und dem zweiten kleinen Backenzahn im Oberkiefer. Fehlen bleibende Zähne, wird der Defekt meist erst erkannt, wenn ein Milchzahn nicht ausfällt oder Nachbarzähne in die nach dem Ausfallen des Milchzahns frei gewordene Lücke wandern.

Zahnverlust durch Unfall oder Karies

Ist nach einem Unfall die Wurzel eines bleibenden Zahnes noch zu mindestens zwei Dritteln intakt, kann ein kieferorthopädischer Eingriff hilfreich sein: Der verbliebene Rest wird dabei ein Stück weit aus dem Kiefer gezogen (Extrusion). Der Zahnarzt kann den Stumpf dann besser zu einem neuen Zahn aufbauen beziehungsweise mit einer Krone versorgen. Ist die Wurzel stark beschädigt, muss der Zahn in der Regel gezogen oder die Wurzelspitze mit einem kleinen chirurgischen Eingriff entfernt werden (Wurzelspitzenresektion). Bei Teenagern kann ein Zahn auch vor der Zeit durch Karies verlorengehen, oft ist es der erste große bleibende Backenzahn.

Lücken schließen – eigene Zähne rücken an die Stelle

Fehlt ein bleibender Zahn, muss der Arzt zunächst abwägen, ob die Lücke geschlossen oder durch einen Lückenhalter offen gehalten und später vom Zahnarzt mit Zahnersatz versorgt werden soll. Zahnlücken kann der Kieferorthopäde schließen, indem er die Nachbarzähne mit einer festen Bracket-Apparatur an deren Stelle schiebt.

Bei den Seitenzähnen fällt das nicht weiter auf, wenn nach einem kieferorthopädischen Lückenschluss – etwa weil der erste kleine Backenzahn fehlte – auf den Eckzahn nur ein kleiner Backenzahn und dann die großen Backenzähne folgen.

Bei den Frontzähnen ist das schwieriger. Aber auch hier können eigene Zähne den Platz der fehlenden einnehmen. Bei einer Nichtanlage der seitlichen Schneidezähne lassen sich die Eckzähne an deren Position schieben und so beschleifen, dass sie optisch das fehlende Zahnpaar ersetzen. Ungünstig ist allerdings, dass die Eckzähne damit nicht mehr ihre ursprüngliche Aufgabe wahrnehmen können, nämlich beim Kauen die Bewegungen des Unterkiefers zu leiten (Eckzahnführung).

Gehen die bleibenden mittleren Schneidezähne durch einen Unfall verloren, kann der Kieferorthopäde die seitlichen Schneidezähne an deren Platz schieben. Dafür müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein: Die seitlichen Schneidezähne sollten den mittleren in Form und Größe ähneln, das Kind muss sich in einer frühen Phase des Zahnwechsels befinden (es sollte nicht älter als 9 Jahre sein), und die Zähne im vorderen Bereich sollten eng stehen. Generell ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Zähne im Gegenkiefer entsprechend darauf eingestellt oder ebenfalls mit einer Bracket-Apparatur verschoben werden müssen. Die Behandlung kann also umfangreich und zeitaufwändig sein.

Lücken schließen durch Verpflanzung von Zähnen

In einigen Fällen lässt sich eine Lücke durch das Verpflanzen (Transplantation) von eigenen Zähnen schließen. Je enger die Zähne stehen, desto besser. Für das Versetzen bieten sich die bleibenden kleinen Backenzähne an, die aus Platzgründen entfernt werden müssten. Ihr Wurzelwachstum darf noch nicht abgeschlossen sein, das heißt, das Kind sollte nicht älter als 10 Jahre sein. Der noch nicht voll entwickelte Zahn wird dann in das im Kiefer angelegte Fach (Alveole) des verlorengegangenen Zahnes eingesetzt.

An die Stelle eines verlorengegangenen Backenzahns kann ein Weisheitszahn verpflanzt werden. Der Zahn sollte so eingesetzt werden, dass seine Krone nicht auf die Bissebene reicht. Der Zahn darf beim Einheilen nicht in Kontakt mit seinem Gegenzahn kommen. Das könnte das Zahnmark (Pulpa) nachhaltig beschädigen. Frühestens nach drei Monaten darf der verpflanzte Zahn mit einer Bracket-Apparatur mit leichten Kräften auf die Bissebene gezogen werden. Das fördert die Knochenbildung in dem Kieferfach, in dem er eingesetzt wurde.

Warten auf den Zahnersatz

Entscheidet man sich gegen den kieferorthopädischen Lückenschluss, werden die Lücken im bleibenden Gebiss mit einem kieferorthopädischen Lückenhalter oder temporären Zahnersatz – den setzt der Zahnarzt ein – offen gehalten, bis der Patient 18 Jahre alt ist. Im Frontzahnbereich kommt dafür eine Klebebrücke (Maryland-Brücke) infrage. Erst wenn Kiefer und Zähne ausgewachsen sind, kann der Zahnarzt die Lücken beispielsweise durch ein Implantat plus Krone oder eine stabilere Brücke schließen – für die müssen allerdings auch die Nachbarzähne überkront werden. Mit der Entscheidung für Zahnersatz kommen auf den Patienten allerdings auch langfristig Kosten zu. Niemand kann sagen, wie lang ein Implantat oder eine Brücke hält, bis ein Austausch fällig wird. Die Überlebensdauer von Implantaten beträgt nach derzeitiger Erfahrung mindestens zehn Jahre. Andererseits ist ein kieferorthopädischer Lückenschluss nur bei einer Nichtanlage eine Kassenleistung.

  1. „Bei meinem Sohn Felix fielen die beiden unteren 5er, die zweiten Milch­backenzähne einfach nicht aus. Die wurden immer kleiner und kleiner und waren so abgekaut wie bei einem Pferd. Wir gingen zum Kieferorthopäden und der stellte fest, dass die bleibenden zweiten kleinen Backenzähne nicht angelegt waren. Er schlug vor, nach dem Ziehen die hinteren Backenzähne, den 6er, den 7er und den 8er, nach vorn zu schieben und den Oberkiefer entsprechend darauf einzustellen. Der Vorschlag gefiel mir nicht. Ich ging in eine andere Praxis. Die dortige Kieferorthopädin schlug vor, die beiden Lücken offen zu halten und mit 18 Jahren Implantate einzusetzen. Die Zähne im Oberkiefer stünden einwandfrei und man sollte sie nicht ohne Not verschieben. Wir haben es dann tatsächlich so gemacht, und ich bin froh darüber.“

Zähne brechen nicht durch

Verharrt ein bleibender Zahn im Kiefer (Retention) statt durchzubrechen, hat er entweder zu wenig Platz oder ist verlagert, das heißt, er sitzt an der falschen Stelle. An der falschen Position liegen oft die oberen Eckzähne, gefolgt von den zweiten kleinen Backenzähnen im Unterkiefer und den oberen mittleren Schneidezähnen. Am häufigsten verlagert sind die dritten großen Backenzähne (Weisheitszähne), die sich beispielsweise neben der Wurzel des zweiten großen Backenzahns verkeilen und quer liegen. Sie werden in dem Fall gezogen.

Liegt ein Eckzahn beispielsweise oben im Gaumenknochen, wird er mit einer Operation freigelegt. Dazu werden das Zahnfleisch und die dünne Knochenschicht vorsichtig abgehoben. Ist der Zahn freigelegt, wird das Zahnfleisch drumherum wieder vernäht. Ein Spalt bleibt dabei für den Zahn frei. Ist die Ausgangsposition günstig, kann der zurückgehaltene Zahn durchaus von allein an den richtigen Platz auf dem Zahnbogen wandern. Liegt er falsch, kann er meist nach dem Freilegen in die richtige Position gezogen werden. Das Einordnen kann ein Jahr oder länger dauern. Es klappt besser, wenn die Wurzel noch nicht voll ausgebildet ist. Ist der retinierte Eckzahn allerdings bereits mit dem Kieferknochen verschmolzen, wird er entfernt. Dafür kann der Milcheckzahn erhalten werden. Er ist stabil und auch im bleibenden Gebiss lange haltbar.

Milchzahn ziehen – Bahn frei

Die Extraktion eines Milchzahns kann die Durchbruchrichtung eines darunter liegenden verlagerten bleibenden Zahnes günstig beeinflussen. Bei einem verlagerten Schneidezahn würde man zum Beispiel den Milch­eckzahn und/oder einen seitlichen Milchschneidezahn ziehen. Ziehen sollte der Zahnarzt allerdings erst, wenn die Wurzel des bleibenden Zahnes bereits zu zwei Dritteln ausgebildet ist, also frühestens eineinhalb Jahre vor der regulären Durchbruchszeit. Sonst kann sich eine dicke Knochenschicht über dem noch nicht durchgebrochenen Zahn bilden.

Milchzahn stoppt Nachfolger

Den Durchbruch eines bleibenden Zahnes kann ein im Kieferkamm „versinkender“ Milchbackenzahn verhindern. In Wirklichkeit versinkt er nicht, sondern steckt in seinem Knochenfach fest, während der umliegende Kieferknochen weiter in die Höhe wächst (Reinklusion). Ursache ist meist eine Entzündung, durch die die Zahnwurzel mit dem Kieferknochen zu einer starren Verbindung verschmilzt (Ankylose). Die durchbrechenden bleibenden Nachbarzähne kippen häufig über diesen „tiefer gelegten“ Milchzahn. Er muss dann gezogen werden.

Wie geht es los?

Zunächst steht die Frage im Raum: Wie finden wir einen einfühlsamen und kompetenten Kieferorthopäden? Gute Aufklärung durch den Arzt ist wichtig. Die Frage nach dem Geld muss geklärt werden. Was sind Risiken der Behandlung? Entscheidungshilfen sind gefragt.

Luca kam neulich mit einem gelben Zettel nach Hause. Der Schulzahnarzt war da. Der stellte bei dem Jungen eine „Fehlentwicklung der Kiefer und der Zähne“ fest. Die Eltern haben nun mit ihm einen Termin beim Kieferorthopäden gemacht. Ihnen war außer dem Durcheinander von Zahnlücken, Milchzähnen und bleibenden Zähnen im Mund nichts aufgefallen – auch Lucas Zahnarzt hatte nichts bemerkt. Es kann passieren, dass ein behandlungsbedürftiges Kind trotz regelmäßiger Zahnarztbesuche durch das Raster fällt.

Da einige Eltern ihre Kinder von sich aus nicht regelmäßig zum Zahnarzt schicken, gibt es amtliche Zahn-Vorsorgeuntersuchungen. Der Takt variiert von Bundesland zu Bundesland. In Brandenburg beispielsweise wird den Kindern vom ersten Milchzahn an bis zur 10. Klasse mindestens einmal im Jahr in den Mund geschaut. Amtszahnärzte kommen in Krippen, Kitas, Tagespflegeeinrichtungen und Schulen.

Doch auch diese Kontrollen sind keine Garantie, dass jede Zahnfehlstellung oder Kieferfehllage entdeckt wird: Tom, der mit Luca in eine Klasse geht, bekam vom Schulzahnarzt keinen Hinweis auf eine „Fehlentwicklung“. Bei ihm störte sich wiederum der Familienzahnarzt an dem schief durchbrechenden seitlichen Schneidezahn. Er überwies den Siebenjährigen an einen Kieferorthopäden. Dieser stellte einen „Kreuzbiss“ fest und verordnete Tom zur Korrektur eine lose Klammer.

Wann Eltern mit ihrem Kind zum Kieferorthopäden gehen können

Überwiegend wird mit der kieferorthopädischen Behandlung im Alter von 9 bis 10 Jahren begonnen. Es gibt aber wie im Fall von Tom bestimmte Fehlstellungen, die früher behandelt werden müssen. Das soll verhindern, dass sich Fehlentwicklungen auf das bleibende Gebiss übertragen und dann schwieriger und umfangreicher zu behandeln sind.

Wenn alle Milchzähne da sind, also wenn das Kind etwa zweieinhalb Jahre ist, sollten die Eltern mit ihm zum ersten Mal zum Zahnarzt gehen. Es kann aber auch früher sein. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise werden Mütter und Väter dazu ermutigt, bereits ab einem Jahr einen Termin zu machen. Spätestens ab drei Jahren geht das Kind am besten regelmäßig zum Familienzahnarzt oder in eine Kinder-Zahnarztpraxis. Es gewöhnt sich so an die Besuche, ohne sie gleich mit unangenehmen Erfahrungen zu verbinden. Das schafft Vertrauen, falls später mal eine Kariesbehandlung oder eine andere Therapie nötig ist.

Die erste obligatorische Kinderarzt-Untersuchung, bei der auf Zahn- und Kieferfehlstellungen geachtet wird, ist die U 8. Sie findet mit ungefähr vier Jahren statt. Dabei überprüft der Kinderarzt auch die Aussprache. Bestimmte Aussprachefehler wie Lispeln können Ursache oder Folge einer Zahnfehlstellung, einer Kieferfehllage oder einer Fehlfunktion der Zunge sein. Mittlerweile gibt es Pläne, die eingeführten „U“-Untersuchungen mit verbindlichen Untersuchungen beim Zahnarzt zu verknüpfen und die Zahnkontrolle in das gelbe Vorsorgeheft aufzunehmen. In Nordrhein-Westfalen wird das bereits umgesetzt.

Wer sich auf Zahnarzt und Kinderarzt nicht verlassen möchte, kann das Kind mit etwa vier Jahren direkt beim Kieferorthopäden vorstellen. Für eine Untersuchung beim Fachzahnarzt für Kieferorthopädie sollte das Kind bereits recht verständig sein. Der nächste sinnvolle Zeitpunkt, um mit dem Kind auf eigene Initiative zum Kieferorthopäden zu gehen, wäre mit zirka neun Jahren.

 Nur  vorübergehend 

ist das starke Wachstum des Gebisses: Im Alter von 7 bis 9 Jahren wächst der Oberkiefer etwa ein Millimeter im Jahr, der Unterkiefer um zirka drei Millimeter. Zwischen 10 und 12 Jahren verlangsamt sich das Wachstum (Oberkiefer 0,25 Millimeter, Unterkiefer 1,5 Millimeter jährlich). Zwischen 12 und 14 Jahren erreicht das Wachstum seinen Höhepunkt: Der Oberkiefer wächst um zirka 1,5 Millimeter, der Unterkiefer um zirka 4,5 Millimeter pro Jahr.

Wie alt sollte das Kind sein?

Wann mit der Behandlung begonnen werden sollte, hängt von der Kieferfehllage und/oder von der Zahnfehlstellung ab. Wichtiger als das Alter der Kinder ist der Durchbruchstand der Zähne. Bei einigen brechen bleibende Zähne bis zu zwei Jahre früher als normal durch (dentitio praecox), bei anderen mehr als zwei Jahre später (dentitio tarda). Der Behandlungsstart verschiebt sich dann entsprechend. Für eine kieferorthopädische Therapie müssen die Zähne kariesfrei, die Zahnpflege in Ordnung, das Zahnfleisch und der gesamte Zahnhalteapparat gesund sein.

Bei extrem schweren Zahnfehlstellungen und Kieferfehllagen wie einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte startet die Behandlung kurz nach der Geburt. Eine Frühbehandlung im Milchgebiss (ab 4. Lebensjahr) wird em­pfohlen bei einem Vorbiss, einem Kreuzbiss, einem Überbiss, der mehr als 9 Millimeter misst und oft durch Lutschen entstanden ist, und bei einem offenen Biss, dessen Lücke mehr als 4 Millimeter misst und die meistens durch Daumenlutschen entstanden ist. Überbiss und offener Biss können aber nur dann wirksam behandelt werden, wenn es den Eltern gelingt, ihrem Kind das Lutschen abzugewöhnen. Auch ein Platzmangel von mehr als 3 Millimetern kann eine Frühbehandlung nötig machen. In dem Fall kann es manchmal unausweichlich werden, für die Schaffung von Platz Zähne zu ziehen (Durchbruchsteuerung, gesteuerte Extraktionstherapie).

Eine Frühbehandlung im frühen Wechselgebiss (7 bis 9 Jahre) beginnt meist mit dem Eintritt in die Schule und findet in der Phase des Zahnwechsels statt, wenn die ersten bleibenden Zähne durchbrechen: der erste große Backenzahn sowie die mittleren und seitlichen Schneidezähne. Sie kann nötig sein bei einem offenen Biss, der mehr als 4 Millimeter misst und auf eine angeborene Kieferfehllage zurückgeht, bei einem Vorbiss oder wenn Zähne bei einem Unfall verletzt wurden. Auch wenn eine Frühbehandlung erfolgreich war, können mit dem Wachstum der Kiefer und dem Durchbruch weiterer Zähne neue Probleme auftreten.

Wie gesagt: Kieferorthopädische Behandlungen beginnen meist mit 9 bis 10 Jahren, wenn die späte Phase des Zahnwechsels einsetzt: Der erste kleine Backenzahn bricht durch, der zweite kleine Backenzahn und schließlich die Eckzähne. Hier wird eine Behandlung empfohlen bei einem Überbiss, bei Lücken, bei verlagerten Zähnen, bei einem Vorbiss, einem offenen Biss, einem Tiefbiss, einem Kreuzbiss, bei Engstand und bei Platzmangel.

Wachstum und Behandlung gehören zusammen

Mit 9 bis 10 Jahren kann der Kieferorthopäde bereits vor dem pubertären Wachstumsschub des Gesichtsschädels starten, um Größenmissverhältnisse und Lageabweichungen der Kiefer sowie asymmetrische Zahnbögen auszugleichen. Die Entwicklung von Ober- oder Unterkiefer wird durch die Behandlung mit losen Klammern angeregt oder gebremst, die durchbrechenden Zähne werden in die richtige Position gelenkt. Das umgebende Weichgewebe passt sich leichter an, denn während des Zahndurchbruchs ist es besonders formbar. Die Kinder sind in diesem Alter oft noch zugänglicher und kooperativer als während der Pubertät.

Mit der Pubertät endet die Ära der losen Klammer

Mit der Pubertät ist der Wachstumshöhepunkt erreicht. Bei den Mädchen ist das mit ungefähr 13 Jahren, bei den Jungen mit zirka 15 Jahren. Die Umbaubereitschaft der Gewebe nimmt ab, sodass eine lose Klammer nicht mehr ausreicht, um wirksame Impulse zu setzen.

Ab diesem Zeitpunkt liegt der Schwerpunkt der Behandlung auf der Korrektur der Zahnstellung. Die Kieferlage zu korrigieren ist jetzt nur noch schwer möglich. Behandelt wird mit festsitzenden Bracket-Apparaturen. Mit dem Tragen einer Bracket-Spange übernehmen die Teenager eine große Verantwortung. Ein schlampiger Umgang damit, das heißt mangelhafte Zahnpflege, kann ihre Zähne nachhaltig schädigen.

Für Erwachsene (ab 18 Jahren) übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen eine kieferorthopädische Behandlung nur in Kombination mit einer kieferchirurgischen Operation. Das heißt, neben der Fehlstellung der Zähne muss eine schwerwiegende Kieferfehllage vorliegen. Behandelt wird bei einem ausgeprägten Überbiss, bei einem Vorbiss, einem offenen Biss und bei einem Kreuzbiss – das ist der kleinere Teil.

Der Großteil der Erwachsenen lässt sich aber auch ohne Operation auf eigene Kosten die Zähne richten.

Geduld gehört dazu

Wie lange die Behandlung dauert, hängt vom Korrekturbedarf ab. Es können drei bis fünf Jahre sein. In Einzelfällen liegen die Behandlungszeiten deutlich darüber.

Die Krankenkassen rechnen zunächst mit einer Höchstdauer von vier Jahren. Der Kieferorthopäde ist angehalten, so wirtschaftlich wie möglich zu therapieren. Der Startzeitpunkt für eine Behandlung sollte so günstig gewählt sein, dass sie möglichst zügig verläuft. Der Kieferorthopäde ist zudem gehalten, die Geräte so effektiv wie möglich einzusetzen.

Bezahlt die Kasse eine Frühbehandlung, ist diese auf eineinhalb Jahre (6 Quartale) begrenzt. Bei der „frühen“ und der regulären Behandlung haben die gesetzlichen Krankenkassen die Obergrenze bei vier Jahren (16 Behandlungsquartalen) gesetzt. Bei knapp der Hälfte der Kinder und Jugendlichen dauert die Behandlung drei Jahre. Bei knapp einem Fünftel der jungen Patienten kann sie aber auch fünf oder mehr Jahre in Anspruch nehmen.

Es gibt keine Zahnspange, die alles kann. Zur Behandlung wird überwiegend eine Kombination von loser Klammer und fester Spange gewählt. Das gilt besonders, wenn Zahn- und Kieferfehlstellungen korrigiert werden müssen. Dabei kommen im Lauf der Therapie durchaus drei bis vier Geräte oder Apparaturen zum Einsatz. Bei einigen Fehlstellungen muss der Kieferorthopäde in mehreren Etappen behandeln und zwischendurch Pausen einlegen.

  1. Fabians Zähne standen ziemlich schief. Bereits mit sieben Jahren wurde ihm eine feste Bracket-Spange eingesetzt. Die trug er eineinhalb Jahre. Dann wurde sie entfernt, um das weitere Wachstum abzuwarten. Ein Jahr lang trug er nachts eine herausnehmbare Klammer. Mit zehn Jahren wurde ihm wieder eine Bracket-Spange eingesetzt, die er noch zwei weitere Jahre trug.

Gute Kieferorthopäden finden

Einen passenden Kieferorthopäden zu finden, ist nicht immer leicht. Eltern können sich bei anderen Müttern oder Vätern in der Schule, in der Kita oder im Bekanntenkreis umhören um herauszufinden, welche Erfahrungen sie mit ihrer Kieferorthopäden-Praxis gemacht haben und ob ein bestimmter Kieferorthopäde empfohlen wird. Auch der Hauszahnarzt kann eventuell Adressen nennen. Die Patienten, die er überweist, sieht er während und nach der kieferorthopädischen Behandlung. Insofern kann er beurteilen, wie sorgfältig und erfolgreich der Kollege therapiert.

Ein Blick ins Branchenbuch oder eine Internetsuche nach Praxen in der Umgebung kann hilfreich sein, Arztbewertungsportale sind nur bedingt aussagekräftig. Der Berufsverband der deutschen Kieferorthopäden als auch die kassenzahnärztlichen Vereinigung bieten im Internet eine Suchfunktion mit Postleitzahl an, mit der Sie Kieferorthopäden finden können.

Ein wichtiges Kriterium bei der Wahl: Die Praxis sollte möglichst in der Nähe liegen. Bei losen Klammern hat das Kind alle sechs bis acht Wochen einen Kontrolltermin, bei festen Apparaturen alle vier bis acht Wochen. Wenn das Kind alt genug ist, geht es wahrscheinlich irgendwann allein in die Sprechstunde. Der Anfahrtsweg sollte also nicht zu weit oder zu kompliziert sein. Auch wenn mal etwas wehtut oder es andere Probleme gibt, sind kurze Wege ein Vorteil.

Wer darf behandeln?

Eine kieferorthopädische Behandlung kann von unterschiedlichen Fachleuten durchgeführt werden. Fachzahnarzt für Kieferorthopädie dürfen sich nur die Zahnärzte nennen, die nach ihrer Approbation eine drei- bis vierjährige zusätzliche Ausbildung absolviert und eine Prüfung vor der Zahnärztekammer abgelegt haben. Ein Zahnarzt kann aber auch eine berufsbegleitende Zusatzausbildung absolviert haben, die ihm den Titel „Master of Science für Kieferorthopädie“ einträgt. Haben Zahnärzte aus dem EU-Ausland eine dem Fachzahnarzt vergleichbare kieferorthopädische Ausbildung, müssen sie diese anerkennen lassen. Außerdem können Zahnärzte den „Schwerpunkt Kieferorthopädie“ angeben. Voraussetzung dafür sind der Besuch mehrerer kieferorthopädischer Fortbildungen und die Behandlung einer Mindestzahl an Patienten. Grundsätzlich kann aber jeder Zahnarzt ohne Zusatzausbildung kieferorthopädisch tätig werden und sogar Gutachten erstellen.

Der erste Eindruck zählt

Haben Sie einen Termin beim Kieferorthopäden vereinbart, entscheidet oft der erste Eindruck darüber, ob Sie sich in dieser Praxis wohlfühlen.