Europarecht

Lexikon zentraler Begriffe und Themen

 

 

Herausgeben von

Prof. Dr. Burkhard Schöbener

 

unter Mitarbeit von

wiss. Mitarbeiter Dipl.-Jur. Nico S. Schmidt, M.A.

 

bearbeitet von

Prof. Dr. Marten Breuer, Peter Dreist, Prof. Dr. Ulrich Ehricke, Priv.-Doz.
Dr. Michael Lysander Fremuth, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Gilbert H. Gornig,
Prof. Dr. Ulrich Häde, Prof. Dr. Stephan Hobe, Prof. Dr. Jan Martin Hoffmann,
Dr. Tobias H. Irmscher, Prof. Dr. Bernhard Kempen, Prof. Dr. Matthias Knauff,
Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof, Dr. Mahdad Mir Djawadi, Maximilian Oehl,
Prof. Dr. Heinz-Joachim Pabst, Dr. Silvia Pernice-Warnke, Dr. Michael Rafii,
Dr. Elisabeth Rossa, Dr. Björn Schiffbauer, Dipl.-Jur. Nico S. Schmidt,
Prof. Dr. Burkhard Schöbener, Dr. Daniela Schroeder, Dr. Martin A. Steger,
Priv.-Doz. Dr. Ulrich Vosgerau, Prof. Dr. Dr. Martin Will

 

 

 

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Vorwort

Der europäische Integrationsprozess ist in den letzten Jahren zunehmend unter Rechtfertigungsdruck geraten. Die Organe der Europäischen Union, ihre politischen Programme und juristischen Entscheidungen werden in einer Art und Weise auf den Prüfstand gestellt wie kaum jemals zuvor in der über 60-jährigen Integrationsgeschichte. Einer der Gründe für diese Entwicklung dürfte darin bestehen, dass das politische und rechtliche System der Europäischen Union für die meisten Bürger ihrer Mitgliedstaaten nach wie vor äußerst undurchsichtig ist. Als Unionsbürger sind sie zwar der wesentliche Legitimationsfaktor dieser Europäischen Union; gleichwohl hat man nicht selten den Eindruck, die europäischen Institutionen verselbständigten sich immer stärker und entfernten sich von ihren historischen und legitimatorischen Wurzeln.

Um die Europäische Union und ihre politischen Errungenschaften zu verstehen, aber auch um sich damit kritisch auseinandersetzen zu können, bedarf es eines fundierten Grundstocks an Kenntnissen über die einschlägigen Begriffe und Themen, über historische Entwicklungen und zukünftige Herausforderungen. Dieser anspruchsvollen Aufgabe stellt sich dieses Lexikon, in welchem 136 Grundbegriffe des Europarechts in einer Art und Weise erläutert werden, die ebenso prägnant wie inhaltsreich sein soll. Angesprochen werden dadurch vor allem Studenten der Rechtswissenschaft, aber auch der Politik- und Geschichtswissenschaft. Kurz: Alle diejenigen, denen der europäische Einigungsprozess am Herzen liegt und die sich vor allem über seine rechtlichen Implikationen ein vertieftes Wissen aneignen wollen. Zumal für Jurastudenten ist es eine wertvolle Ergänzung zur üblichen Lehrbuchliteratur, weil auch Rechtsbereiche angesprochen werden, die nicht zum Standardprogramm der Studienliteratur gehören. Die europarechtlichen Kernbereiche erfahren – begrifflich oder thematisch fokussiert – zudem eine ausführliche systematische Darstellung, bei der eine Vernetzung der spezifischen Inhalte durch Querverweise (→) auf andere Begriffe und Themen gewährleistet wird.

Anlässlich der Fertigstellung dieses Lexikons ist es mir ein besonderes Anliegen, meinen 24 Mitautoren auf das herzlichste zu danken für ihre stete Bereitschaft zur Kooperation, zur Unterbreitung von Anregungen und Vorschlägen sowie – nicht zuletzt – für ihre Geduld! Und ganz besonders natürlich für ihre wertvollen Beiträge, von denen jeder einzelne ein Mosaiksteinchen bildet in einem großen Bild, von dem ich hoffe, dass auch der Betrachter bzw. Leser seinen Nutzen daraus ziehen wird.

Die redaktionelle Umsetzung des gesamten Projekts lag hauptverantwortlich bei meinem Wiss. Mitarbeiter Nico S. Schmidt, dessen weit überobligatorisches Engagement einer besonderen Hervorhebung bedarf. Er hat das gesamte Projekt über die letzten knapp vier Jahre konzeptionell und inhaltlich maßgeblich mitgestaltet, eine Vielzahl sinnvoller Änderungs- und Verbesserungsvorschläge eingebracht, die wissenschaftlichen und studentischen Mitarbeiter angeleitet sowie die anfallenden Arbeiten zugeteilt und koordiniert. Bei den wissenschaftlichen Mitarbeitern ist Herrn Lars Kroemer und Herrn Martin Bongartz sehr herzlich zu danken, die sich vor allem um die inhaltliche Überarbeitung und stilistische Anpassung einzelner Beiträge verdient gemacht haben. Die studentischen Mitarbeiter hatten allerdings die Hauptlast zu tragen, war es doch ihre Aufgabe, alle Texte – soweit noch nicht geschehen – in Struktur und inhaltlicher Prägnanz auf die Gesamtkonzeption des Buches abzustimmen. Für ihre beeindruckende Gründlichkeit bei der Durchsicht der Texte und ihre Zuverlässigkeit in allen redaktionellen Angelegenheiten ist deshalb ganz besonders Frau Lea Norta, Herrn Philipp Schmacks und Herrn Leonard Funk zu danken. Herr Markus Meier zeichnete in bewährter Weise für die Erstellung des Stichwortverzeichnisses verantwortlich.

Last but not least gebührt auch dem C.F. Müller Verlag ein herzliches Dankeschön für die wie immer gute Zusammenarbeit und den freundlichen Zuspruch in der Entstehungszeit des Buches. Das gilt namentlich für Frau Susanne Lück, die das Projekt als Produktmanagerin betreut hat, und Frau Alexandra Burrer als zuständige Programmbereichsleiterin.

Ähnlich einem Lehrbuch ist auch ein Lexikon niemals fertig; jede Auflage ist die Grundlage für Verbesserungen und Neuerungen in der folgenden Auflage. So wird es sich auch mit diesem Buch verhalten. Anregungen der Leser sind deshalb ebenso willkommen wie kritische Bemerkungen und werden an folgende Anschrift erbeten: Prof. Dr. Burkhard Schöbener, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht, Universität zu Köln, Albertus-Magnus-Platz, 50923 Köln, E-Mail: burkhard.schoebener@uni-koeln.de. Ich würde mich freuen, wenn das Lexikon zum Europarecht eine ähnlich positive Aufnahme in der Leserschaft fände wie der bereits 2014 erschienene Parallelband zum Völkerrecht.

Köln, im November 2018        Burkhard Schöbener

Inhaltsverzeichnis

 Vorwort

 Autorenverzeichnis

 Abkürzungen

 A 

   Amtshaftungsklage

   Antidiskriminierungsmaßnahmen

   Anwendungsvorrang des EU-Rechts

   Arbeitnehmerfreizügigkeit

   Assoziierungsabkommen

   Aufenthalts-, Ausländer- und Asylrecht, Europäisches

   Auslegung des EU-Rechts

   Auslegung des nationalen Rechts

   Ausschluss (aus der EU)

   Ausschuss der Regionen

   Austritt (aus der EU)

   Auswärtiges Handeln der Union

 B 

   Beihilfenrecht

   Beistandsfall

   Beitritt (zur EU)

   Beschluss

   Binnenmarkt

   Bürgerinitiative

 D 

   Datenschutz, Europäischer

   Demokratieprinzip

   Dienstleistungsfreiheit

   Diplomatischer und konsularischer Schutz

   Diskriminierungsverbot, allgemeines

 E 

   Einrichtungen und sonstige Stellen

   Empfehlungen und Stellungnahmen

   Entwicklungszusammenarbeit

   Euro – Die gemeinsame Währung

   Eurojust

   Europarat

   Europarecht: Begriff

   Europastrafrecht

   Europol

   Europäische Atomgemeinschaft (EAG)

   Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD)

   Europäische Freihandelszone (EFTA)

   Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)

   Europäischer Gerichtshof (EuGH)

   Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

   Europäische Investitionsbank (EIB)

   Europäische Kommission

   Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

   Europäisches Parlament

   Europäisches Parlament: Wahlrecht

   Europäischer Rat

   Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)

   Europäisches System der Zentralbanken (ESZB)

   Europäische Union: Geschichte

   Europäische Union: Rechtspersönlichkeit

   Europäische Union: Strukturprinzipien

   Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)

   Europäische Zentralbank (EZB)

 F 

   Fachgerichte

   Finanzrecht, Europäisches

   Freihandelsabkommen

   Freizügigkeit, allgemeine

   Fusionskontrollrecht

 G 

   Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

   Gemeinsame Handelspolitik

   Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP)

   Generalanwalt

   Gericht der EU (EuG)

   Gerichtssystem der EU

   Grundfreiheiten: Allgemeine Lehren

   Grundrechte: Allgemeine Lehren

   Grundrechtecharta

   Grundrechte: Freiheitsrechte

   Grundrechte: Gleichheitsrechte

   Grundrechte: Historische Entwicklung

   Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung

   Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung

   Grundsatz des institutionellen Gleichgewichts

   Grundsatz der nationalen Verfahrensautonomie

   Grundsatz der Subsidiarität

   Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

 H 

   Haftung der EU

   Haftung der Mitgliedstaaten

   Haftung der Mitgliedstaaten für Verbindlichkeiten anderer Mitgliedstaaten

   Hoher Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik

 I 

   Inländerdiskriminierung

   Integrationsgewalt (GG)

   Integrationskontrolle (BVerfG)

   Intergouvernementale Zusammenarbeit

   Internationales Investitionsrecht

   Internationale Kooperationspartner der EU

 J 

   Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (JZS)

   Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen (JZZ)

 K 

   Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit

   Kartellverbot

   Kohärenzgebot

   Kommunalwahlrecht

   Konstitutionalisierung

 N 

   Nichtigkeitsklage

   Niederlassungsfreiheit

   Normenhierarchie

 O 

   Organe und Einrichtungen

   Organkompetenzen

   Öffentliche Unternehmen

 P 

   Personalrecht

   Polizeiliche Zusammenarbeit (PZ)

   Primärrecht

 R 

   Rat (Ministerrat)

   Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (RFSR)

   Rechtsakte

   Rechtsangleichung (Harmonisierung)

   Rechtsetzungsverfahren

   Rechtsquellen

   Rechtsschutz vor dem Gerichtshof der EU

   Regulative Politiken

   Restriktive Maßnahmen (Wirtschaftssanktionen)

   Richtlinie

 S 

   Schengener Abkommen

   Sekundärrecht

   Sprachenregime der EU

   Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP)

   Steuerrecht, Europäisches

   Subsidiaritätsrüge/Subsidiaritätsklage

   Supranationalität

 U 

   Unionsbürgerschaft

   Unionstreue (Matthias Knauff)

   Untätigkeitsklage

   Überseeische Länder und Gebiete (ÜLG)

 V 

   Verbandskompetenz der EU

   Verbot missbräuchlichen Verhaltens

   Verordnung

   Vertragsänderung

   Vertragsverletzungsverfahren

   Vertrauensschutz

   Verwaltungsgrundsätze

   Vollzug des EU-Rechts

   Vorabentscheidungsverfahren

   Völkerrecht (als Teil d. EU-Rechts)

 W 

   Warenverkehrsfreiheit

   Welthandelsorganisation (WTO)

   Wirtschafts- und Sozialausschuss

   Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)

 Z 

   Zollunion, Europäische

 Stichwortverzeichnis

Autorenverzeichnis

Prof. Dr. Marten Breuer, Lehrstuhl für Öffentliches Recht mit internationaler Ausrichtung, Universität Konstanz

Peter Dreist, Direktor und Leiter der Abteilung Rechtsberater im Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr, Koblenz

Prof. Dr. Ulrich Ehricke, LL.M. (London), M.A., Richter am OLG Düsseldorf a. D., Institut für Europäisches Wirtschaftsrecht, Universität zu Köln

Priv.-Doz. Dr. Michael Lysander Fremuth, Akad. Oberrat, Institut für Luftrecht, Weltraumrecht und Cyberrecht, Lehrstuhl für Völkerrecht, Europarecht, europäisches und internationales Wirtschaftsrecht, Universität zu Köln – derzeit Lehrstuhlvertreter an der Universität Trier

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Gilbert H. Gornig, Richter am Hess. VGH a. D., Institut für Öffentliches Recht, Abteilung Völkerrecht, Philipps-Universität Marburg (bis 2016)

Prof. Dr. Ulrich Häde, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht, Finanzrecht und Währungsrecht, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

Prof. Dr. Stephan Hobe, LL.M. (McGill), Institut für Luftrecht, Weltraumrecht und Cyberrecht, Lehrstuhl für Völkerrecht, Europarecht, europäisches und internationales Wirtschaftsrecht, Universität zu Köln

Prof. Dr. Jan Martin Hoffmann, MLE, Department Public Management der Fakultät Wirtschaft und Soziales, Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Hamburg

Dr. Tobias H. Irmscher, LL.M. (LSE), Europäisches Patentamt, Lehrbeauftragter, Lehrstuhl für Völkerrecht und Öffentliches Recht, Ludwig-Maximilians-Universität München

Prof. Dr. Bernhard Kempen, Institut für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht, Universität zu Köln

Prof. Dr. Matthias Knauff, LL.M. Eur., Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Öffentliches Wirtschaftsrecht, Friedrich-Schiller-Universität Jena

Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof, Lehrstuhl für Deutsches und Ausländisches Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Dr. Mahdad Mir Djawadi, Maître en droit public et européen (Nancy II), Rechtsanwalt, Köln

Maximilian Oehl, LL.M. (Genf), Mag. iur., Doktorand am Lehrstuhl für Deutsches Recht, Universität Lausanne

Prof. Dr. Heinz-Joachim Pabst, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Brühl

Dr. Silvia Pernice-Warnke, LL.M. (Edinburgh), Akad. Rätin und Habilitandin am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Wissenschaftsrecht und Medienrecht, Universität zu Köln

Dr. Michael Rafii, Rechtsanwalt, Bonn

Dr. Elisabeth Rossa, Wiss. Mitarbeiterin und Habilitandin am Institut für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht, Universität zu Köln

Dr. Björn Schiffbauer, Akad. Rat und Habilitand am Institut für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht, Universität zu Köln

Dipl.-Jur. Nico S. Schmidt, M.A., Rechtsreferendar, Wiss. Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Universität zu Köln

Prof. Dr. Burkhard Schöbener, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Universität zu Köln

Dr. Daniela Schroeder, LL.M. (Maastricht), Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Köln

Dr. Martin A. Steger, Rechtsanwalt, Syndikusrechtsanwalt bei der Statkraft Markets GmbH, Düsseldorf

Priv.-Doz. Dr. Ulrich Vosgerau, Universität zu Köln, Rechtsanwalt, Berlin

Prof. Dr. Dr. Martin Will, M.A., LL.M. (Cambridge), Lehrstuhl für Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Europarecht, Recht der neuen Technologien und Rechtsgeschichte, EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Wiesbaden

Abkürzungen

Grundsätzlich nach H. Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 7. Auflage, 2012.

Abweichungen:

AA

Assoziierungsabkommen

AAAA

Addis Ababa Action Agenda

AASM

Associated African States and Madagascar

ABC

Atomar, Biologisch und Chemisch

Abl.

Amtsblatt

ACER

Agency for the Cooperation of Energy Regulators (Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden)

AD

Administration (Funktionsgruppe)

AdR

Ausschuss der Regionen

AETR

Accord Européen sur les Transports Routiers (Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals)

AEUV

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

a.F.

alte Fassung

AGVO

Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung

AKP-Staaten

Afrika-Karibik-Pazifik-Staaten

amtl.

amtlich

Antifolterkonvention

Europäisches Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

APS

Allgemeines Präferenzsystem

APuZ

Aus Politik und Zeitgeschichte

AST

Assistenz (Funktionsgruppe)

AStV

Ausschuss der Ständigen Vertreter (s.a. Comité des représantants permanents [COREPER])

AsylG

Asylgesetz

AWACS

Airborne Early Warning and Control System

B

Beschluss

BeihVerfVO

Beihilfenverfahrensverordnung

BMS

Binnenmarktstrategien

BNE

Bruttonationaleinkommen

bspw.

beispielsweise

BT-Drs.

Drucksachen des Deutschen Bundestages

BWahlG

Bundeswahlgesetz

bzgl.

bezüglich

bzw.

beziehungsweise

ca.

circa

CARIFORUM

The Caribbean Forum of the African, Caribbean and Pacific Group of States (Karibisches Forum)

CDE

Cahiers de droit européen

CEDEFOP

Centre européen pour le développement de la formation professionnelle (Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung)

CEPEJ

Commission européenne pour lʼefficacité de la justice (Europäische Kommission für die Effizienz der Justiz)

CETA

Comprehensive Economic and Trade Agreement (Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada)

CETS

Council of Europe Treaty Series

CHAFEA

Consumers, Health, Agriculture and Food Executive Agency (Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittel)

CIVCOM

Committee for Civilian Aspects of Crisis Management (Ausschuss für die zivilen Aspekte der Krisenbewältigung)

CJTF

Combined Joint Task Force

CLPD

Competition Law & Policy Debate

C.L.S.Rev.

Computer Law & Security Review

CM

Committee of Ministers of the Council of Europe (Ministerkomitee des Europarates)

COAFR

Gruppe Afrika

CODEXTER

Comité dʼexperts sur le terrorisme (Expertenkomitee des Europarates zur Terrorismusbekämpfung)

COM

Commission (Europäische Kommission)

COREPER

Comité des représantants permanents (s.a. Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten [AStV])

COSI

Comité permanent de coopération opérationnelle en matière de sécurité intérieure (Ständiger Ausschuss Innere Sicherheit)

COTER

Commission for Territorial Cohesion Policy and EU Budget (Fachkommission für Kohäsionspolitik und EU-Haushalt)

CPT

Committee for the Prevention of Torture (Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe)

CPTPP

Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership (Umfassende und fortschrittliche Vereinbarung für eine Trans-Pazifische Partnerschaft)

CST

European Union Civil Service Tribunal (Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union)

DAC

Development Assistance Committee (Ausschuss für Entwicklungshilfe)

DAWI

Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse

DAWI-Beschluss

Beschluss der Kommission über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse

D.C.

District of Columbia

DCFTA

Deep and Comprehensive Free Trade Agreement (Vertiefte und umfassende Freihandelszone)

DCI

Development Cooperation Instrument (Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit)

DDA

Doha Development Agenda (Doha-Entwicklungsagenda)

DEA

Drug Enforcement Administration (Drogenvollzugsbehörde)

ders.

derselbe

DEVCO

Directorate-General for International Cooperation and Development (Generaldirektion Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung)

DSACEUR

Deputy Supreme Allied Commander Europe (stellvertretender Oberbefehlshaber der NATO)

DSB

Dispute Settlement Body

DSGVO

Datenschutz-Grundverordnung

DSU

Dispute Settlement Understanding

EACEA

Education, Audiovisual and Culture Executive Agency (Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur)

EAD

Europäischer Auswärtiger Dienst (s.a. European External Action Service [EEAS])

EAEC

European Atomic Energy Community (Euratom)

EAG

Europäische Atomgemeinschaft

EAGV

Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom)

EaP

Eastern Partnership (Östliche Partnerschaft)

EASA

European Aviation Safety Agency (Europäische Agentur für Flugsicherheit)

EASME

Executive Agency for small and medium-sized enterprises (Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen)

EBA

Everything But Arms (Alles außer Waffen)/European Banking Authority (Europäische Bankaufsichtsbehörde)

EBIG

Gesetz zur Europäischen Bürgerinitiative

ECLR

European Competition Law Review

ECN

European Competition Network (Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden)

ECRI

European Commission against Racism and Intolerance (Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz)

ECT

Energy Charter Treaty (Energiecharta-Vertrag)

EDA

European Defence Agency (Europäische Verteidigungsagentur)

EDS

Europol-Drogenstelle

EEA

Einheitliche Europäische Akte

EEAS

European External Action Service (s.a. Europäischer Auswärtiger Dienst [EAD])

EES

Entry/Exit System (Einreise-/Ausreisesystem)

EFSF

Europäische Finanzstabilisierungsfazilität

EFSI

European Fund for Strategic Investments (Europäischer Fonds für strategische Investitionen)

EFTA

European Free Trade Association (Europäische Freihandelsassoziation)

EG-Fusionsvertrag

Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

EGKS

Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl

EGMR

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

EGMR-VerfO

Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (s.a. VerfO-EGMR)

EGV

Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

EIDHR

European Instrument for Democracy and Human Rights (Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte)

EIOPA

European Insurance and Occupational Pensions Authority (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge)

EJG

Eurojust-Gesetz

EJIL

European Journal of International Law

EJKV

Eurojust-Koordinierungsverordnung

EK

Europäische Kommission

ELJ

European Law Journal

ELOS

European Liaison Officers (Verbindungsbeamte)

ELR

European Law Review

EMFF

Europäischer Meeres- und Fischereifonds

endg.

endgültig

E.N.E.L.

Ente nazionale per lʼenergia elettrica (nationale Körperschaft für elektrische Energie)

engl.

englisch

ENI

Europäisches Nachbarschaftsinstrument

ENP

Europäische Nachbarschaftspolitik

EnzEuR

Enzyklopädie Europarecht

EP

Europäisches Parlament

EPA

Europäische Polizeiakademie (Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung)/Economic Partnership Agreement (Wirtschaftspartnerschaftsabkommen)

EPG

Europäische Politische Gemeinschaft

EPSO

European Personnel Selection Office (Europäisches Amt für Personalauswahl)

EPZ

Europäische Politische Zusammenarbeit

ER

Europäischer Rat

ERCEA

European Research Council Executive Agency (Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates)

ERH

Europäischer Rechnungshof

ERS

Satzung des Europarates

ESA

EFTA Surveillance Authority (EFTA-Überwachungsbehörde)/Euratom Supply Agency (Euratom-Versorgungsagentur)

ESC

Europäische Sozialcharta

ESFS

European System of Financial Supervision (Europäisches Systems für Finanzaufsicht)

ESM

Europäischer Stabilitätsmechanismus

ESMA

European Securities and Markets Authority (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtbehörde)

ESRB

European Systemic Risk Board (Europäischer Ausschuss für Systemrisiken)

ESVI

Europäische Sicherheits- und Verteidigungsidentität

ESVP

Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik

et al.

und andere

ETS

European Treaty Series

EuConst

European Constitutional Law Review

EuEheVO

Europäische Ehesachen-Verordnung

EuG

Gericht der EU

EuGH

Europäischer Gerichtshof

EuGH-Satzung

Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union

EuGH-VerfO

Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs

EuGöD

Gericht für den öffentlichen Dienst der EU

EuG-VerfO

Verfahrensordnung des Gerichts der EU

EuGVVO

Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungs-Verordnung

EUI

European University Institute (Europäisches Hochschulinstitut)

EU INTCEN

EU Intelligence Analysis Centre

Eu-Lisa

European Agency for the operational management of large-scale IT Systems in the area of freedom, security and justice (Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts)

EUMC

European Union Military Committee (Militärausschuss der EU)

EUMS

European Union Military Staff (Militärstab der EU)

EUMS INT

European Union Military Staff Intelligence Directorate

Euratom

Europäische Atomgemeinschaft

Eurodac

European Dactyloscopy (Europäisches Fingerabdruck-Identifizierungssystem)

Eurofound

European Foundation for the Improvement of Living and Working Conditions (Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen)

Eurojust

Einheit für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union

Europol

Europäisches Polizeiamt

EuropolG

Gesetz zur Anwendung der Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI des Rates

EUSC

European Union Satellite Centre (Satellitenzentrum der EU)

EUSFTA

EU-Singapore Free Trade Agreement

EUStA

Europäische Staatsanwaltschaft

EUV

Vertrag über die Europäische Union

EuZBLG

Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union

EVG

Europäische Verteidigungsgemeinschaft

EVP

Europäische Volkspartei

EVÜ

Europäisches Schuldenvertragsübereinkommen

EVV

Europäischer Verfassungsvertrag (s.a. VVE)

EWG

Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

EWR

Europäischer Wirtschaftsraum

EWSA

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (s.a. WSA)

EZ

Entwicklungszusammenarbeit

EZB

Europäische Zentralbank

FBI

Federal Bureau of Investigation (Bundespolizeiliche Ermittlungsbehörde der Vereinigten Staaten)

FKVO

Fusionskontrollverordnung

FRAU

European Union Agency for Fundamental Rights (Agentur der Europäischen Union für Grundrechte)

Frontex

frontières extérieures (Außengrenzen)

frz.

Französisch

FTA

Free Trade Agreement (Freihandelsabkommen)

GA

General Assembly

GÄR

Gebiete in äußerster Randlage

GASP

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

GATS

General Agreement on Trade in Services (Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen)

GD

Generaldirektion

GEAS

Gemeinsames Europäisches Asylsystem

gem.

gemäß

GFP

Gemeinsame Fischereipolitik

ggf.

gegebenenfalls

GHP

Gemeinsame Handelspolitik

GK

Große Kammer

GKKB

Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage

GO

Geschäftsordnung

GRCh

Charta der Grundrechte der Europäischen Union

grdl.

grundlegend

GRECO

Groupe dʼÈtats contre la Corruption (Staatengruppe gegen Korruption)

GRETA

Group of Experts on Action against Trafficking in Human Beings (Expertengruppe für die Bekämpfung des Menschenhandels)

GREVIO

Group of experts on action against violence against women and domestic violence (Expertengruppe des Europarats zur Verhinderung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt)

GSP

Generalised Scheme of Preferences (Schema allgemeiner Zollpräferenzen)

GSVP

Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik

GVO

Gruppenfreistellungsverordnungen

HdbPolR

Handbuch des Polizeirechts

Hervorh. d. Verf.

Hervorhebung des Verfassers

HQ

Hauptquartier

Hs.

Halbsatz

HV

Hoher Vertreter für die Außen und Sicherheitspolitik

HV GASP

Hoher Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

HVPI

Harmonisierter Verbraucherpreisindex

IAR

International Authority for the Ruhr (Internationale Ruhrbehörde)

ICES

International Council for the Exploration of the Sea (Beratungsgremium)

ICT

Intra-Corporate Transfer

i.d.F.

in der Fassung

i.d.R.

in der Regel

i.E.

im Ergebnis

i. Einz.

im Einzelnen

i.e.S.

im engeren Sinne

IfSP

Instrument for Stability and Peace (Instrument für Stabilität und Frieden)

IMS

International Military Staff (Internationaler Militärstab)

INEA

Innovation and Networks Executive Agency (Exekutivagentur für Innovation und Netze)

inkl.

inklusive

INSC

Instrument for Nuclear Safety Cooperation (Instrument für die Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit)

IntVG

Integrationsverantwortungsgesetz (Gesetz über die Wahrnehmung der Integrationsverantwortung des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union)

IPA

Instrument for Pre-Accession Assistance (Instrument für Heranführungshilfe)

IPbpR

Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte

i.R.

im Rahmen

i.R.d.

im Rahmen der/des

IS

Islamischer Staat

i.S.d.

im Sinne der/des

i.S.e.

im Sinne einer/eines

ISIL

Islamischer Staat im Irak und der Levante

ISS

European Union Institute for Security Studies (Institut der EU für Sicherheitsstudien)

IStGH

Internationaler Strafgerichtshof

i.S.v.

im Sinne von

IT

Informationstechnik

ITO

International Trade Organisation (Internationale Handelsorganisation)

IUU

Illegal, Undokumentiert und Unreguliert

i.V.m.

in Verbindung mit

i.w.S.

im weiteren Sinne

JWIT

The Journal of World Investment & Trade

JZS

Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen

JZZ

Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen

KGRE

Kongress der Gemeinden und Regionen Europas

Km

Kilometer

KMU

Kleine und mittlere Unternehmen

LDCs

Least Developed Countries (am wenigsten entwickelte Länder)

LKW

Lastkraftwagen

LL

Leitlinie

MAPE

Multinational Advisory Policy Element

MC/NATO

NATO Military Committee (NATO-Militärausschuss)

MDG

Millenium Development Goal (Millenniums-Entwicklungsziel)

MERCOSUR

Mercado Común del Sur (Gemeinsamer Markt des Südens)

MFR

Mehrjähriger Finanzrahmen

Mio.

Millionen

MITs

Multilateral Investment Treaties (Multilaterale Abkommen über Investitionen)

MJECL

Maastricht Journal of European and Comparative Law

MR

Ministerrat

Mrd.

Milliarden

MT

Mitteilung

m.w.N.

mit weiterem Nachweis

NAFTA

North American Free Trade Agreement (Nordamerikanisches Freihandelsabkommen)

NATO

North Atlantic Treaty Organization (Nordatlantikpakt-Organisation)

NRF

NATO Response Force (NATO-Reaktionsstreitmacht)

NZKart

Neue Zeitschrift für Kartellrecht

o.ä.

oder ähnliches

OCTA

Overseas Countries and Territories Association

OEEC

Organisation for European Economic Co-Operation (Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit)

OHQ

Operational Headquarters (Operationshauptquartier)

OLAF

Office Européen de Lutte Anti-Fraude (Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung)

OMT

Outright Monetary Transactions (geldpolitische Outright-Geschäfte)

ÖPNV

Öffentlicher Personnennahverkehr

OSZE

Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

PESCO

Permanent Structured Cooperation (Ständige Strukturierte Zusammenarbeit)

PI

Partnerschaftsinstrument

PJZS

Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen

PSK

Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee

PZ

Polizeiliche Zusammenarbeit

RbEuHb

Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl

REA

Research Executive Agency (Exekutivagentur für die Forschung)

RELEX

Groupe des conseillers pour les relations extérieures (Gruppe der Referenten für Außenbeziehungen)

ReNEUAL

Research Network on EU Administrative Law

Res

Resolution

Rev.

Revision

RFSR

Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

RLR

Ritsumeikan Law Review

ROE

Rules of Engagement

s.a.

siehe auch

SAB

Standing Appellate Body

SACU

South African Customs Union (Zollunion des Südlichen Afrika)

SADC

South African Development Community (Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika)

SAM

State Aid Modernisation

Sart.

Sartorius

SBZ

Sowjetisch Besetzte Zone

SDGs

Sustainable Development Goals (Ziele für nachhaltige Entwicklung)

SHAPE

Supreme Headquarters Allied Powers Europe (strategisches militärisches Hauptquartier der NATO)

SIAC

Single Intelligence Analysis Capacity

SIEC

Significant Impediment to Effective Competition

SIS

Schengener Informationssystem

s.o.

siehe oben

sog.

sogenannte/r/s

SPD

Sozialdemokratische Partei Deutschlands

SPS

Sanitary and Phytosanitary measures (gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen)

Spstr.

Spiegelstrich

SSM

Single Supervisory Mechanism (Einheitlicher Aufsichtsmechanismus)

SSNIP

Small-but-significant-non-transitory-increase-in-price

st. Rspr.

ständige Rechtsprechung

STECF

Scientific, Technical and Economic Committee for Fisheries (Beratungsgremium)

s.u.

siehe unten/siehe unter

Stv.

Stellvertretender

SWP

Stabilitäts- und Wachstumspakt

TAC

Total Allowable Catches (zulässige Gesamtfangmengen)

TBR

Trade Barrier Regulation (Verordnung über Handelshemmnisse)

TBT

Technical Barriers to Trade (technische Handelshemmnisse)

TPP

Trans-Pacific Partnership (Transpazifische Partnerschaft)

TRIMS

Trade-related invesment measures (handelsbezogene Investitionsmaßnahmen)

TTIP

Transatlantic Trade and Investment Partnership (Transatlantisches Freihandelsabkommen)

u.

und/unter

u.a.

unter anderem/und andere

ÜAssB

Übersee-Assoziationsbeschluss

UdSSR

Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken

ÜLG

Überseeische Länder und Gebiete

UN-Charta

Charta der Vereinten Nationen

UNCTAD

United Nations Conference on Trade and Development (Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung)

Urt. v.

Urteil vom

US

United States (Vereinigte Staaten)

USA

United States of America (Vereinigte Staaten von Amerika)

usw.

und so weiter

u.U.

unter Umständen

v.

vom/von

v.a.

vor allem

Var.

Variante

VerfO-EGMR

Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (s.a. EGMR-VerfO)

VIS

Visa-Informationssystem

VJTF

Very High Readiness Joint Task Force (Einsatzgruppe mit sehr hoher Einsatzbereitschaft)

VO

Verordnung

vs.

versus

VVE

Vertrag über eine Verfassung für Europa (s.a. EVV)

WC

World Competition

WPA

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen

WSA

Wirtschafts- und Sozialausschuss (s.a. EWSA)

WVK

Wiener Vertragsrechtskonvention

WWU

Wirtschafts- und Währungsunion

ZBJI

Zusammenarbeit in der Justiz- und Innenpolitik

ZDF

Zweites Deutsches Fernsehen

ZEuS

Zeitschrift für europarechtliche Studien

ZGEI

Zeitschrift für Geschichte der europäischen Integration

ZIS

Zollinformationssystem

ZöR

Zeitschrift für öffentliches Recht

ZP-EMRK

Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Zwei-plus-Vier-Vertrag

Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland

ZWeR

Zeitschrift für Wettbewerbsrecht

A Inhaltsverzeichnis

 Amtshaftungsklage

 Antidiskriminierungsmaßnahmen

 Anwendungsvorrang des EU-Rechts

 Arbeitnehmerfreizügigkeit

 Assoziierungsabkommen

 Aufenthalts-, Ausländer- und Asylrecht, Europäisches

 Auslegung des EU-Rechts

 Auslegung des nationalen Rechts

 Ausschluss (aus der EU)

 Ausschuss der Regionen

 Austritt (aus der EU)

 Auswärtiges Handeln der Union

A › Amtshaftungsklage (Gilbert H. Gornig)

Amtshaftungsklage (Gilbert H. Gornig)

I.Allgemeines1, 2

II.Zulässigkeit3 – 11

 1.Sachliche Zuständigkeit3, 4

 2.Klageberechtigung (aktive Parteifähigkeit, Beteiligungsfähigkeit)5

 3.Klagegegner (passive Parteifähigkeit)6

 4.Klagegegenstand7

 5.Form der Klageerhebung8

 6.Klagefrist (und Verjährung)9, 10

 7.Rechtsschutzbedürfnis11

III.Begründetheit12 – 22

 1.Organe oder Bedienstete der Union13

 2.Ausübung einer Amtstätigkeit14

 3.Rechtswidrigkeit der Amtshandlung15 – 19

  a)Grundsatz15

  b)Hinreichend qualifizierte Verletzung einer höherrangigen Rechtsnorm16 – 19

 4.Verschulden20

 5.Schaden21

 6.Kausalzusammenhang22

IV.Rechtsfolgen23

V.Haftung für rechtmäßiges Handeln24 – 27

 

Lit.:

C.  Koenig, Staatshaftung für „hinreichend qualifizierte“ Gemeinschaftsrechtsverstöße im nicht oder nur teilharmonisierten Bereich und die Vorlagepflicht nach Art. 234 Abs. 3 EG, EWS 19 (2009), 249; J.-ThOskierski, Schadensersatz im europäischen Recht, 2010; U. Säuberlich, Die außervertragliche Haftung im Gemeinschaftsrecht: Eine Untersuchung der Mehrpersonenverhältnisse, 2005; A.-Z. Steiner, Die außervertragliche Haftung der Europäischen Union nach Art. 340 Abs. 2 AEUV für rechtswidriges Verhalten, 2015; Ch. Vesting, Die vertragliche und außervertragliche Haftung der EG nach Art. 288 EGV, 2003.

A › Amtshaftungsklage (Gilbert H. Gornig) › I. Allgemeines

I. Allgemeines

1

Im Hinblick auf die → Haftung der EU ist zwischen einer vertraglichen Haftung nach Art. 340 UAbs. 1 AEUV und einer deliktischen Haftung nach Art. 340 UAbs. 2 AEUV zu unterscheiden. Im Bereich der vertraglichen Haftung gelten nach Art. 340 UAbs. 1 AEUV grundsätzlich die auf den Vertrag anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften. Der Gerichtshof der EU (→ Gerichtssystem der EU) entscheidet gem. Art. 272 AEUV in diesen Angelegenheiten nur, wenn dies in einer Schiedsklausel explizit vorgesehen ist. Fehlt eine solche Schiedsklausel, so entscheiden nach Art. 274 AEUV die Gerichte der Mitgliedstaaten.

2

Mit einer Amtshaftungs- bzw. Schadensersatzklage nach Art. 268 AEUV kann demgegenüber nur der Ersatz desjenigen Schadens eingeklagt werden, der durch deliktische Handlungen der Organe der Europäischen Union (→ Organe und Einrichtungen) oder ihrer Bediensteten entstanden ist. Die zuständigen rechtsprechenden Institutionen des Gerichtshofs der EU entscheiden gem. Art. 340 UAbs. 2 und 3 AEUV u.a. „nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, die den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten gemeinsam sind“. Diese Allgemeinen Rechtsgrundsätze (→ Primärrecht) sind – zusammen mit weiteren rechtlichen Maßgaben des Art. 340 UAbs. 2 AEUV – zugleich auch eine gewisse Orientierungshilfe für den Gerichtshof bei der Entwicklung und inhaltlichen Ausformung der → Haftung der Mitgliedstaaten für Verstöße gegen das EU-Recht (s. EuGH, Urt. v. 5.3.1996, C-46/93 u.a. – Brasserie du Pêcheur –, Rn. 29).

A › Amtshaftungsklage (Gilbert H. Gornig) › II. Zulässigkeit

II. Zulässigkeit

1. Sachliche Zuständigkeit

3

Art. 268 AEUV weist dem Gerichtshof der EU die Zuständigkeit für Streitsachen über die außervertragliche Haftung der Union nach Art. 340 UAbs. 2 AEUV zu. Aus diesem Grund kann der Gerichtshof der EU nur über solche Schadensersatzforderungen entscheiden, die auf einem rechtswidrigen Verhalten eines Organs (vgl. Art. 13 Abs. 1 UAbs. 2 EUV) oder eines Bediensteten der Union, die für die Union handeln, beruhen. Die durch nationale Organe verursachten Schäden unterliegen dagegen der mitgliedstaatlichen Gerichtsbarkeit.

4

Gem. Art. 256 Abs. 1 UAbs. 1 S. 1 AEUV ist das → Gericht der EU (EuG) für Entscheidungen im ersten Rechtszug über die dort genannten Klagen zuständig, mit Ausnahme derjenigen Klagen, die einem nach Art. 257 AEUV gebildeten → Fachgericht übertragen werden (dazu → Gerichtssystem der EU), und der Klagen, die gemäß der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union dem → Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorbehalten sind. Die Zuständigkeit des EuGHs ergibt sich damit aus der Negativabgrenzung zu den in Art. 256 Abs. 1 UAbs. 1 S. 1 AEUV festgelegten Aufgaben des EuG. Die Amtshaftungsklage von natürlichen oder juristischen Personen ist gem. Art. 256 Abs. 1 UAbs. 1 S. 1 AEUV beim EuG zu erheben. Beim EuGH sind dagegen gem. Art. 51 EuGH-Satzung diejenigen Amtshaftungsklagen zu erheben, in denen ein Mitgliedstaat als Kläger auftritt.

2. Klageberechtigung (aktive Parteifähigkeit, Beteiligungsfähigkeit)

5

In Art. 340 UAbs. 2 und Art. 268 AEUV fehlt eine Bestimmung der aktiven Parteifähigkeit (Kläger). Die aktive Parteifähigkeit besitzt aber jede natürliche und juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts, die durch ein Verhalten eines Unionsorgans oder eines Bediensteten der Union einen Schaden erlitten hat. Dies soll grundsätzlich auch für die Mitgliedstaaten gelten (str.).

3. Klagegegner (passive Parteifähigkeit)

6

Passiv legitimiert ist derjenige, dem das rechtswidrige Verhalten des Organs zuzurechnen ist. Somit haftet die Europäische Union für das Verhalten ihrer Organe und Bediensteten. Daher muss die Amtshaftungsklage gegen die Union (Art. 340 UAbs. 2 AEUV) gerichtet werden. Die Union ist also im Amtshaftungsverfahren passiv parteifähig. Eine Sonderregelung ist allerdings für die → Europäische Zentralbank (EZB) vorgesehen, die für den von ihr oder ihren Bediensteten verursachten Schaden selbst haftet (Art. 340 UAbs. 3 AEUV).

4. Klagegegenstand

7

Klagegenstand ist ein rechtswidriges Handeln oder Unterlassen eines Unionsorgans oder -bediensteten, das einen Schaden verursacht hat. Im Unterschied zum deutschen Recht haftet die Union grundsätzlich auch für Schäden, die aufgrund rechtswidriger Rechtsetzungsakte verursacht worden sind.

5. Form der Klageerhebung

8

Die Klageerhebung erfolgt gem. Art. 21 EuGH-Satzung durch Einreichung einer an den Kanzler zu richtenden Klageschrift. Die Klageschrift muss den Namen und den Wohnsitz des Klägers, die Angabe der Stellung und der Anschrift des Vertreters des Klägers, die Bezeichnung der Hauptpartei, gegen die sich die Klage richtet, den Streitgegenstand, die geltend gemachten Klagegründe und Argumente sowie eine kurze Darstellung der Klagegründe, die Anträge des Klägers, ferner ggf. die Beweise und Beweisangebote (Art. 120 EuGH-VerfO; Art. 76 EuG-VerfO) enthalten. Der Klageantrag ist auf Ersatz des verursachten Schadens zu richten.

6. Klagefrist (und Verjährung)

9

Weder in Art. 268 noch in Art. 340 UAbs. 2 AEUV ist eine Klagefrist ausdrücklich geregelt. Zu beachten ist aber Art. 46 S. 1 und 4 EuGH-Satzung, wonach gegen die Europäische Union oder die EZB gerichtete außervertragliche Haftungsansprüche in fünf Jahren nach Eintritt des haftungsbegründenden Ereignisses verjähren. Mit dieser Verjährungsregelung soll ein gerechter Ausgleich zwischen dem Rechtsschutzbedürfnis des Geschädigten und den Erfordernissen der Rechtssicherheit erzielt werden.

10

Trotz des klaren Wortlauts des Art. 46 UAbs. 1 S. 1 EuGH-Satzung („verjähren“) ist die Rechtsprechung zur dogmatischen Einordnung der Vorschrift uneinheitlich. Der EuGH hat sie zeitweise als eine Sachurteilsvoraussetzung angesehen, die i.R.d. Zulässigkeit von Amts wegen zu prüfen ist; damit ähnelt sie funktionell einer Klagefrist. Teilweise wurde die Regelung als echte Verjährungsvorschrift verstanden, die als Einrede der Geltendmachung durch den Beklagten bedarf und zur Begründetheitsprüfung gehört. Für diese Einordnung spricht der Umstand, dass auch die Rechtsordnungen der überwiegenden Zahl der Mitgliedstaaten die Verjährung als materiell-rechtliche Fragestellung behandeln und Art. 340 UAbs. 2 AEUV an die Allgemeinen Rechtsgrundsätze, die den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten gemeinsam sind, anknüpft. Mittlerweile verbindet der EuGH (Urt. v. 8.11.2012, C-469/11 P – Evropaïki Dynamiki –, Rn. 49 ff.) beide Aspekte und qualifiziert die Verjährung als „Einrede der Unzulässigkeit“, von der er annimmt, dass sie „im Unterschied zu den Verfahrensfristen kein zwingendes Recht ist, sondern die Haftungsklage nur auf Antrag des Beklagten untergehen lässt“ (Rn. 54).

7. Rechtsschutzbedürfnis

11

Unzulässig ist die Amtshaftungsklage immer dann, wenn dem Kläger das Rechtsschutzbedürfnis für einen Schadensersatzanspruch fehlt. Zu erwägen ist dies insbesondere bei Konstellationen, in denen der Kläger zuvor mit einer → Nichtigkeitsklage den haftungsauslösenden Rechtsakt gerichtlich hätte beseitigen lassen können oder mit einer → Untätigkeitsklage ein rechtserhebliches Handeln des zuständigen EU-Organs hätte erzwingen können (Subsidiarität der Schadensersatzklage). Der EuGH (Urt. v. 2.12.1971, 5/71 – Schöppenstedt/Rat –, Rn. 3) geht jedoch im Grundsatz davon aus, dass die Amtshaftungsklage einen „selbständigen Rechtsbehelf mit eigener Funktion im System der Klagemöglichkeiten“ darstellt und lehnt eine Subsidiarität der Amtshaftung deshalb ab. Begründet wird dies mit den verschiedenen Klagezielen, nämlich dem Schadensersatzbegehren einerseits und der Nichtigerklärung einer Maßnahme andererseits. Eine schädigende Handlung muss daher vor Erhebung der Amtshaftungsklage nicht mittels einer Nichtigkeitsklage angefochten werden, sofern der Kläger nur den Ersatz des entstandenen Schadens und gerade nicht die Aufhebung eines rechtskräftigen oder bestandskräftigen Unionsrechtsaktes begehrt. Das soll nur dann anders sein, wenn es sich bei der Erhebung der Amtshaftungsklage um einen Verfahrensmissbrauch handele, d.h. „wenn mit der Schadensersatzklage in Wirklichkeit die Aufhebung einer bestandskräftig gewordenen Einzelfallentscheidung begehrt wird“ (EuG, Urt. v. 24.9.1996, T-485/93 u.a. – Louis Dreyfus –, Rn. 68) oder – allgemeiner formuliert – „die Unzulässigkeit eines Nichtigkeitsantrags umgehen könne, der sich auf dieselbe Rechtswidrigkeit beziehe und dieselben finanziellen Zwecke verfolge“ (EuGH, Urt. v. 14.9.1999, C-310/97 P – Kommission/AssiDomän –, Rn. 59).