Vorwort

In den letzten Jahren sind die Aufsichtsräte österreichischer Unternehmen nach zahlreichen spektakulären Schadensfällen in die öffentliche Kritik geraten. Sowohl die Gesellschaften selbst als auch die Gesellschafter und Anleger waren betroffen. Fehlleistungen gesellschaftsrechtlicher Organe, insbesondere des Aufsichtsrats, sind aber keineswegs neu. Sie treten in bemerkenswerter Regelmäßigkeit auf. Beispiele lassen sich sowohl im 19. Jahrhundert, in der Wirtschaftskrise der 30er-Jahre des vorigen Jahrhunderts und alle Jahrzehnte der zweiten Republik finden. Für die letztgenannte Periode mag der Hinweis auf die extreme Schieflage der damals voll verstaatlichten Voest in den 80er-Jahren des 20. Jahrhunderts dienen, die gottseidank überwunden ist. Bekannte Beispiele der unmittelbaren Vergangenheit lassen sich mit den Schlagworten BAWAG, Immobilien-Aktiengesellschaften und Hypo-Banken festmachen.

Ebenso regelmäßig wie es zu Fehlleistungen und Unzulänglichkeiten der Einrichtung des Aufsichtsrats gekommen ist und kommt, werden auf unterschiedlichen rechtspolitischen Ebenen Diskussionen geführt und reagiert der Gesetzgeber. Die Notwendigkeit der Good Corporate Governance ist Allgemeingut, viel schwieriger ist die konkrete Ausgestaltung. Das gesamte Aktienrecht ist „reformgetrieben“, die Regelungen des Aufsichtsrats sind ein besonders anschauliches Beispiel dafür, dass jeweils aus Erfahrungen eines Zusammenbruchs, einer Krise oder einer besonders markanten Fehlleistung bzw eines Systemfehlers neue Regelungen entstehen. Beispiele aus den letzten Jahren bilden das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2005, das Unternehmensrechtsänderungsgesetz 2008 sowie das Aktienrechtsänderungsgesetz 2009, die maßgebliche Erweiterungen und Präzisierungen der Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats etablierten. Der Aufsichtsrat findet sich daher heute in einem dichten Geflecht von gesetzlichen und sonstigen Regelungen wieder. Auf gesetzlicher Ebene sind es neben den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen vor allem kapitalmarktrechtliche und aufsichtsrechtliche Regelungen, zunehmend auch Bestimmungen des Strafrechts, die den Rahmen ordnungsgemäßer Ausfüllung des Aufsichtsamts ausmessen. Eine Ebene unter dem Gesetzesrecht bietet der – stetig wachsende – Corporate Governance-Kodex mit unterschiedlicher Regelungsintensität einen Orientierungsrahmen für das Handeln des Aufsichtsrats. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats und zum Teil des Vorstands bieten wichtige Ergänzungen. Dieser gesetzliche Rahmen verlangt daher heute von einem Aufsichtsratsmitglied – mit oder ohne juristische Vorbildung – grundlegende Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen seines Handelns.

In der Öffentlichkeit sind nur Fehlleistungen bekannt, nicht hingegen das Funktionieren vieler Aufsichtsräte und die gesetzeskonforme, im Interesse des Unternehmens liegende und sachgerechte Ausfüllung der Pflichten des Aufsichtsrats. Wegen der plakativen, zum Teil grellen Berichterstattung über – unzweifelhaft bestehende – Fehlleistungen und strukturelle Schwächen verschiedener Aufsichtsräte entsteht das falsche Bild genereller Unfähigkeit, Überfordertheit und permanenter Tätigkeit außerhalb des rechtlichen Rahmens. Angestoßen durch wissenschaftliche Diskussion, durch kritische Analyse von Fehlleistungen von einzelnen oberstgerichtlichen Entscheidungen ist zugleich zum Teil auch eine allgemeine, völlig falsche Erwartungshaltung über die Aufgaben und die Leistungskraft des Aufsichtsrats und der einzelnen Mitglieder entstanden, nämlich dass jede Fehlentwicklung und jede Fehlleistung des Vorstands auffallen müsse und rechtzeitig ausgebessert werden könne.

Der Aufsichtsrat ist jedenfalls nur der zweite in der Gesellschaft und im Regelfall bei operativen Mängeln der, der Fehlentwicklungen nicht erkannte, selbst aber typischerweise nicht die maßgeblichen Schritte der Fehlentwicklung setzt. Die entscheidende Stellschraube seines Handelns ist in der Aktiengesellschaft die Bestellung und Abberufung des Vorstands, den Vorstandsangelegenheiten wird dementsprechend breiter Raum gewährt.

Nach aktuellen Untersuchungen ist die typische Zusammensetzung des Aufsichtsrats österreichisch, männlich, im Alter von rund 60 Jahren, zugleich durch eine starke Beraterrepräsentanz gekennzeichnet. Frauen sind – wenig überraschend – deutlich unterrepräsentiert. Dass die aktuell laufenden Bemühungen, den Anteil der Frauen in Aufsichtsräten zu erhöhen, dauerhaft Früchte tragen werden, ist zu hoffen. Dieses Buch könnte ein Beitrag dazu sein.

Aufsichtsrat ist nicht gleich Aufsichtsrat – dies zeigt sich bereits an der unterschiedlichen Aufgabenstellung, die dem Organ Aufsichtsrat in den verschiedenen Rechtsformen zugeordnet werden. Die Aufsichtsratspflicht besteht jedenfalls in der Aktiengesellschaft, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen in der GmbH, in der Genossenschaft, in der Privatstiftung und im großen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Die Aufsichtsratspflicht wird unabhängig von den allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Regelungen in zahlreichen Sondergesetzen etabliert. Bekannte Beispiele bieten etwa das Investmentfondsgesetz und das Immobilieninvestmentfondsgesetz. Sonderregeln bestehen für Banken und Versicherungen. Gerade in ausgegliederten Unternehmen der öffentlichen Hand wird auch in – relativ kleinen – Gesellschaften zur Sicherung der Kontrolle eine Aufsichtsratspflicht etabliert. In rund 80 ausgegliederten Unternehmen der öffentlichen Hand mit zirka weiteren 350 Tochtergesellschaften sind Aufsichtsräte einzurichten. Beispiele bilden die Spanische Hofreitschule GmbH, die Schienen Control GmbH, die Marchfeldschlösser GmbH, aber auch größere Unternehmen, wie die Austria Wirtschaft Service GmbH oder die AGES. Zudem kann ein Aufsichtsrat freiwillig eingerichtet werden. Das größte und weitestreichende Aufgabenfeld hat der Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft mit absteigender Tendenz von der Genossenschaft über die GmbH zur Privatstiftung und zum Versicherungsverein und Verein im Allgemeinen. Die Satzung oder der Aufsichtsrat selbst kann in unterschiedlichem Maß seinen Aufgabenkreis erweitern.

Allein die Rechtsform ist nur eine erste Annäherung für die tatsächliche Aufgabenstellung und Wirkungsmacht eines Aufsichtsrats. Die konkrete Ausgestaltung und Einwirkungskraft des Aufsichtsrats hängen vielmehr sehr stark vom konkreten Typ ab, nämlich ob es sich um den Aufsichtsrat einer Gesellschaft mit einem dominierenden Gesellschafter (Kernaktionär) mit breit gestreutem Publikum in einem Familienunternehmen, in einem 100%-igen Konzerntochterunternehmen einer starken in- oder ausländischen Konzernmutter handelt, insbesondere auch, ob es sich um ein ausschließlich von privaten Eigentümern gehaltenes Unternehmen handelt oder die öffentliche Hand eine Beteiligung hält. Vielfach werden unternehmerische Interessen mit politischem Kalkül und Einflussnahme abgeglichen. Letztlich gibt es daher „den“ Aufsichtsrat nicht und ist auch ein „Modell Aufsichtsrat“ nur unter Offenlegung bestimmter Prämissen möglich. Hilfreich ist es auf Basis einer Typenbildung heranzugehen und damit die wesentlichen Wirkungskräfte für bestimmte Regelungen offenzulegen, damit die Wirkungsweise verständlich und für den Praktiker nachvollziehbar und ergiebig zu gestalten. Ähnlich wie beim österreichischen Aufsichtsratstag an der Wirtschaftsuniversität ist es hilfreich, zwischen Aufsichtsräten in öffentlichen Unternehmen, börsenotierten Unternehmen und Familienunternehmen zu unterscheiden und die Besonderheiten herauszuarbeiten. Für börsenotierte und öffentliche Unternehmen wird dies in Beiträgen in diesem Buch geleistet, für Familienunternehmen sollen folgende eigenen Überlegungen angestellt werden.

Das Besondere des Aufsichtsrats in Familienunternehmen liegt in der Identität von Eigentümern und Aufsichtsratsmitgliedern. Dies hat auch für den Vorstand im Regelfall den Vorteil, dass notwendige Informationsprozesse deutlich schneller, weil direkter laufen. Daher sind die Entscheidungsgrundlagen schneller zusammengetragen und besteht im Regelfall hohe Entscheidungsbereitschaft. Der Familienunternehmer im Aufsichtsrat zeigt sich als Unternehmer, der im Unternehmensinteresse und damit auch im Interesse der unterschiedlichen Interessengruppen agiert und nicht als „ferner Kapitalist“, der nur an der Rendite interessiert ist. Der Eigentümer bestimmt letztlich das Unternehmensgeschehen. Daher ist der Aufsichtsrat aus der Eigentümerfamilie ein Diskussionspartner anderer Qualität als ein schlichter sonstiger Aufsichtsrat. Eine weitere Besonderheit von Familienunternehmen liegt in der Kontinuität der Zusammenarbeit. Aufsichtsratsmitglieder wechseln typischerweise nicht rasch, da sie eben aus der Familie stammen. Ein Vorstand arbeitet über Jahre und Jahrzehnte mit gleichen Personen zusammen. Aufsichtsratsmitglieder sind nicht nur Vertrauensleute der Eigentümer, sondern repräsentieren das Eigentum selbst. Daher kommt aus diesem Aufsichtsrat auch viel stärker eine unternehmerische Motivation und ein unternehmerisches Interesse, in welche Richtung sich ein Unternehmen entwickeln soll oder kann.

Sinnvoll ist es dabei, dass von einer Familie nicht alle Mitglieder in einem Aufsichtsrat vertreten sind, sondern nur zwei oder drei, die auch eine Moderationsfunktion zwischen Eigentümer und Vorstand übernehmen können, da sie sowohl vom Unternehmen viel verstehen, zugleich aber auch den Zusammenhalt in der Familie gewährleisten und so die sozialen Einheiten Unternehmen und Familie verbinden können.

Bei der Auswahl von einzelnen Familienmitgliedern in den Aufsichtsrat ist deren Rollenverständnis in mehreren sozialen Umfeldern zu bedenken, nämlich einerseits als Familienmitglied gegenüber den anderen Aufsichtsratsmitgliedern, als Familienmitglied und Kapitalvertreter gegenüber Arbeitnehmervertretern, zugleich aber auch als ausgewähltes Familienmitglied gegenüber anderen Familienmitgliedern, insbesondere etwa gegenüber Geschwistern. Diese unterschiedlichen Beziehungskreise muss ein Aufsichtsratsmitglied in Einklang bringen, um tatsächlich in bestmöglicher Weise für das Unternehmen agieren und zugleich den Charakter des Familienunternehmens und der Stellung der Familie verkörpern zu können.

Nahe mit dem Aufsichtsrat verwandt ist ein freiwillig einzurichtendes Organ in Gesellschaften oder sonstigen Einrichtungen, nämlich der Beirat. Während der Beirat in der Aktiengesellschaft nur mit ganz geringen Aufgaben, insbesondere Repräsentations- und Beratungsaufgaben, betraut werden kann, reicht sein Aufgabengebiet in der GmbH und insbesondere in der Privatstiftung von der schlichten Beratung, Netzwerkbildung und Repräsentation nach außen zu weitreichenden Kontrollrechten und Einwirkungsmöglichkeiten in die Geschäftsführung. Je nach konkreter Gestaltung des Beirats ist ein Mitglied eines Beirats daher als Organmitglied oder eher als – mehr oder weniger – externer Berater oder Beauftragter anzusehen.

Das vorliegende Buch verfolgt mehrere Ziele: Die umfassende praxisorientierte und wissenschaftlich fundierte Darstellung soll das Bild des Aufsichtsrats und seine rechtlichen Grundlagen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen in das rechte Licht rücken und eine umfassende und grundlegende Information über die Einrichtung des Aufsichtsrats und die Rechte und Pflichten der einzelnen Mitglieder geben. Für den einzelnen Interessierten, sei es ob selbst Aufsichtsratsmitglied, ob Betroffener, der sich mit dem Gedanken trägt, ein Aufsichtsratsmandat zu übernehmen, ob für die Beratung oder für Unternehmensjuristen rund um den Aufsichtsrat soll es ein ergiebiges Nachschlagwerk und Wegleitung für die tägliche Arbeit sein. Schließlich soll es den Informationsbedarf an aktueller, einfach zugreifbarer und verlässlicher Information für die Tätigkeit des Aufsichtsrats sein.

49 Experten und Expertinnen aus Wissenschaft und Praxis, die große Erfahrung in der Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglieder oder in langjähriger Beratung von Aufsichtsratsgremien haben, sowie Wissenschafter, die sich aus unterschiedlichen Blickwinkeln mit Fragen des Aufsichtsratsrechts beschäftigen, tragen mit insgesamt 53 Beiträgen zu der zweiten Auflage dieses Werks bei.

Selbst wenn in diesem Buch die Diskussion der rechtlichen Rahmenbedingungen dominiert, so ist es ganz klar, dass juristisches Wissen allein nicht genügt, sondern nur gemeinsam mit betriebswirtschaftlichen Kenntnissen ausreichend ist, um gesetzeskonform und unternehmerisch denkend Aufsichtsaufgaben erfüllen zu können. Einblicke in betriebswirtschaftliche Kenntnisse werden in mehreren Beiträgen aufgegriffen. Dies reicht naturgemäß nicht, Aufsichtsratsmitglieder müssen über weitere Fertigkeiten verfügen, insbesondere über Social Skills, nämlich insbesondere Kommunikations- und Koordinations- und Teamfähigkeit sowie Leadership. In mehreren Beiträgen werden diese Aspekte angesprochen. Juristen allein dürfen einen Aufsichtsrat nicht belegen. Der Aufsichtsrat muss und soll eine fein abgestimmte Mischung verschiedener Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sein. Neben allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Kenntnissen sind Branchenkenntnisse, die in unterschiedlicher Weise eingebracht werden, notwendig. Von ganz herausragender Bedeutung ist die Kultur in einer Gesellschaft, dh wie wollen die Eigentümer, somit im Regelfall der Kernaktionär, das Gremium Aufsichtsrat positionieren; dies soll bei der Bestellung bedacht werden.

Letztlich geht es um das Verständnis des bestellenden Gesellschafters, somit des Kernaktionärs, welches Rollenverständnis er dem Aufsichtsrat entgegenbringt und mit welcher Wirkungsmacht er den Aufsichtsrat auszustatten bereit ist.

Das österreichische System des Aufsichtsrats ist durch die Einrichtung der Mitbestimmung geprägt. Auf zwei Kapitalvertreter kommt ein Arbeitnehmervertreter, dessen besondere Stellung in einem Beitrag dargestellt wird.

Der Aufsichtsrat hat eine Reihe von sehr unterschiedlichen Aufgaben: Der größte Wirkungshebel liegt in der Bestellung und Abberufung des Managements, verbunden mit den wirtschaftlichen Konditionen. Er hat den Vorstand zu überwachen und zu begleiten. Herausragend sind dabei die genehmigungspflichtigen Geschäfte und immer stärker die Kontrolle der Rechnungslegung und des Rechnungslegungsprozesses und die Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer. In besonderen Situationen wie Übernahmeverfahren oder vor allem in der Krise des Unternehmens ist er besonders gefordert. Das Pflichtenprogramm verdichtet sich in börsenotierten Gesellschaften ebenso wie in Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und im Konzern. Um die Rolle des Aufsichtsrats in Österreich mit den Organen in Deutschland und der Schweiz vergleichen zu können, werden der Aufsichtsrat nach deutschem Recht und der Verwaltungsrat der schweizerischen Aktiengesellschaft auch erläutert.

Dem Aufsichtsratsvorsitzenden kommt eine besondere Rolle zu, er ist Mittler zum Vorstand und Aktionär zur Hauptversammlung und den Aktionären. Damit der Aufsichtsrat wirkungsvoll agiert, muss er sich selbst bestmöglich organisieren und die ihm zustehenden Instrumente und Handlungsmöglichkeiten adäquat einsetzen; mit dem Instrument der Evaluierung soll er seine eigene Tätigkeit verbessern.

Die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats muss vom Vorstand zweifach bestehen, nämlich zugleich – in notwendigem – Maß auch vom bestellenden Aktionär. Dies erfordert eine hohe Sensibilität und einen strengen Umgang mit möglichen Interessenkollisionen. Notwendig ist dafür auch eine von der Gesellschaft unabhängige Infrastruktur. Die Aufsichtsratstätigkeit wird in Österreich im Regelfall nicht angemessen entlohnt, dh dass Personen, die Aufsichtsratsmandate übernehmen, für diese Tätigkeit eine ihrer sonstigen Tätigkeit nicht gleichwertige Entlohnung erhalten. Daher ist der Zeiteinsatz dieser Personen oft zu gering. Bessere, dh eine angemessenere Entlohnung könnte daher auch ein besseres Einsatz-Kosten-Verhältnis fördern und würde auch zu mehr Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder gegenüber dem Vorstand oder dem bestellenden Aktionär führen. Zum Teil ist auch die steuerliche Behandlung, der Aufsichtsratsvergütung nachteilig, sodass durch relativ einfache gesetzliche Maßnahmen Abhilfe geschafft werden sollte. Aufsichtsratsmitglieder geraten zunehmend in das Radar von Gerichten, in letzter Zeit wurden vermehrt Strafverfahren gegen Manager, insbesondere auch Aufsichtsratsmitglieder, eingeleitet, daher sind Grundkenntnisse des Strafrechts für alle Aufsichtsratsmitglieder von besonderer Bedeutung. Strafrechtliche Verbote sollten nicht als Koordinaten der Handlungsanleitung für Aufsichtsratsmitglieder herangezogen werden müssen. Für die Haftung des Aufsichtsrats besteht grundsätzlich ein strenges Regelwerk. Die österreichische Rechtssprechung hat diese bisher in einer äußerst maßvollen Weise angewendet, die das fachlich aufgeschlossene und persönlich integre Mitglied nicht überfordert. Der Appell an die Zivilgerichte muss daher lauten, von diesem Grundkurs auch nicht abzuweichen; Strafgerichte sollten die Vorgaben des Zivil- und Gesellschaftsrechts beachten, wie dies nun auch klar durch das Strafrechtsänderungsgesetz 2015 vorgezeichnet und gesetzgeberisch intendiert ist. Die D&O-Versicherung spielt für die Geltendmachung eine besondere Rolle.

Selbst wenn der Corporate Governance-Kodex sich primär an börsenotierte Gesellschaften richtet, wirkt sich der dort gesetzte Sorgfaltsmaßstab auch auf andere Unternehmen aus. Daher werden einzelne Regelungen des Corporate Governance-Kodex nicht bloß in, bei und für börsenotierte Gesellschaften dargestellt, vielmehr wird am jeweiligen Ort eingegangen.

Die Idee dieses Buches entstand ursprünglich während eines mehrere Semester dauernden Fachgesprächs mit Rechtsanwälten, die als Aufsichtsräte tätig sind, an der Wirtschaftsuniversität Wien . Ein Beitrag behandelt daher auch, was für und wider gegen Rechtsanwälte als Aufsichtsräte spricht. Das Buch begleitet als Vertiefungslektüre den Lehrgang Corporate Governance Excellence an der Wirtschaftsuniversität. Die ertragreichen Diskussionen bestärken uns, viele Einzelfragen sorgfältig und umfassend aufzubereiten und damit einen Nutzen für die Einrichtung des österreichischen Aufsichtsrats und für die zahlreichen aufsichtsratspflichtigen Unternehmen zu bieten. Das vorliegende Buch ist ein Versuch der Aufbereitung der maßgeblichen Fragenkreise, der Diskussion grundlegender Fragen und der Lösung zahlreicher Einzelprobleme; es soll den Aufsichtsratsmitgliedern eine ständige Begleitung und Hilfe sein.

Wir bedanken uns bei allen Autoren und Autorinnen für ihren Einsatz, ihre Mühe, die Beiträge zu verfassen und dabei juristische und betriebswirtschaftliche Erkenntnisse, unternehmerische und allgemeine Lebenserfahrung ebenso einzubringen wie das Bemühen um eine nachvollziehbare und verständliche Darstellung.

Sehr herzlich bedanken wir uns bei Frau Mag. Sandra Maria Schwarz vom Department für Unternehmensrecht, Arbeits- und Sozialrecht an der Wirtschaftsuniversität, die die gesamte Vorbereitung des Buches und maßgebliche Organisation und Koordination mit großer Umsicht und Gelassenheit geleistet hat. Weiters danken wir dem Verlag Facultas, insbesondere Herrn Peter Wittmann, für die aufmerksame Betreuung.

Für Hinweise und Anregungen für neue weitere Fragen und für jede Kritik sind wir dankbar und freuen uns auch über Anerkennung und Lob.

Wien, März 2016 Susanne Kalss/Peter Kunz
susanne.kalss@wu.ac.at
peter.kunz@ksw.at

Autorenverzeichnis

Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss, LL.M. (Florenz)

Frau Univ.-Prof. Susanne Kalss war 2000 bis 2003 Professorin für Privatrecht an der Universität Klagenfurt. Seit 2003 ist sie am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien tätig. 2000 erhielt sie den START-Preis des FWF für ein Forschungsprojekt über Kapitalgesellschaften. Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen im Gesellschafts-, Kapitalmarkt- und Stiftungsrecht. Seit mehreren Jahren veranstaltet sie den Österreichischen Aufsichtsratstag. Sie ist Autorin zahlreicher Fachpublikationen, etwa des „Österreichischen Gesellschaftsrechts“, „Handbuch des Familienunternehmens“ und „Kapitalmarktrecht“, und Herausgeberin der Zeitschrift „Der Gesellschafter (GesRZ)“ und Mitglied des Herausgeberbeirats mehrerer in- und ausländischer Zeitschriften.

Susanne.Kalss@wu.ac.at; www.wu.ac.at/privatrecht

Dr Peter Kunz, RA

Herr Dr Peter Kunz ist seit 1989, nach seiner Tätigkeit als Assistent an der Universität Wien und der Tätigkeit bei einem Wirtschaftsprüfer und in einer Mailänder Rechtsanwaltskanzlei, Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei Kunz Schima Wallentin Rechtsanwälte OG. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Gesellschaftsrecht, M&A-Transaktionen, Immobilienrecht und Nachfolgeplanungen. Er ist sowohl als Autor als auch als Vortragender laufend tätig und Lehrbeauftragter an der Wirtschaftsuniversität Wien für Unternehmensrecht und Corporate Governance. Peter Kunz ist selbst aktiver Aufsichtsrat und Vorstand von Privatstiftungen.

peter.kunz@KSW.at, www.ksw.at

o.Univ.-Prof. Mag. Dr. Romuald Bertl

Herr o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Romuald Bertl ist Vorstand des Instituts für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen an der Wirtschaftsuniversität Wien sowie Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Er ist Schriftleiter und Mitherausgeber der Österreichischen Zeitschrift für Recht und Rechnungswesen (RWZ), Vorsitzender des österreichischen Rechnungslegungsbeirates (AFRAC) und des Fachsenats für Betriebswirtschaft der KWT, sowie wissenschaftlicher Beirat des Instituts für österreichische Wirtschaftsprüfer.

romuald.bertl@austin-bfp.at; Romuald.Bertl@wu.ac.at

Dr. Andreas Bräuer

Herr Dr. Andreas Bräuer hat als Wirtschaftsjurist seit 1988 verschiedene Funktionen in internationalen Industrieunternehmen inne gehabt und war ab 1995 bei ABB Österreich für die Leitung des Rechtsbereiches verantwortlich. Von 2005 bis 2008 war er im ÖBB-Konzern tätig. Seit Anfang 2009 leitet er in der VERBUND AG den Bereich „Corporate Affairs“ und ist unter anderem für die Betreuung des Konzernvorstandes sowie des Aufsichtsrates zuständig.

Dr. Robert Briem

Studium der Rechtswissenschaften in Salzburg. Von 1987 bis 1989 Universitätsassistent am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht (Abteilung Finanzrecht) der Universität Wien, 1989 Promotion zum Dr. iur., seit 1992 Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Gesellschafts-, Stiftungs- und Umgründungsrecht; Mitglied des Stiftungsvorstandes und -beirates von mehreren Privatstiftungen.

robert.briem@briem.at; www.briem.at

Hon. Prof. Mag. Dr. Leo W. Chini

Herr Hon.Prof. Mag. Dr. Leo W. Chini ist seit 2000 Honorarprofessor am Institut für KMU-Forschung, Department Welthandel, an der Wirtschaftsuniversität Wien. Seit 2011 leitet er das Forschungsinstitut für Freie Berufe der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Aufsichtsrat und Beirat in mehreren Unternehmen. Er ist Herausgeber und Leiter der Redaktion der Zeitschrift „Aufsichtsrat aktuell - Fachinformation für die verantwortungsvolle Kontrolle und Beratung von Unternehmen und Stiftungen“. Seine Forschungsbereiche sind: KMU, Banken, Vorsorgeeinrichtungen, Freie Berufe, Finanzierung, Kapitalmärkte und Gesundheitsökonomie. Er hat zahlreiche Fachpublikationen zu den oben angeführten Forschungsthemen verfasst und hat gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Priv.-Doz. Mag. Dr. Martin Oppitz einen Kommentar zum Bankwesengesetz verfasst.

leo.chini@wu.ac.at

Univ.-Prof. Dr. Markus Dellinger

Univ.-Prof. Dr. Markus Dellinger war von 1987 bis 2002 am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien tätig. Heute ist er Syndikus des Österreichischen Raiffeisenverbandes und lehrt Genossenschaftsrecht an der Universität Wien und an der Wirtschaftsuniversität Wien. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Gesellschafts- und Insolvenzrecht sowie im Bankwesenrecht. Er ist Herausgeber und Mitautor von Kommentaren zum Genossenschaftsgesetz, zum Bankwesengesetz, zum Eigenkapitalersatzgesetz und zum Unternehmensgesetzbuch.

MMag. Dr. Maria Doralt, MIM (CEMS), RA

Dr. Maria Doralt ist Rechtsanwältin und Partnerin in der Sozietät DLA Piper. Ihre Arbeitsschwerpunkte sind die Beratung von börsennotierten und nicht-notierten Unternehmen in gesellschaftsrechtlichen Fragen; Corporate Governance; M&A Transaktionen und Restrukturierungen. Ihre Erfahrungen in der Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat umfassen sowohl die Rechtsfragen, wie auch die wirtschaftlichen Aspekte. Vor ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin war Dr. Maria Doralt bei Goldman Sachs im Investment Banking tätig. Im Rahmen des CEMS Masters hat sie an der WU (Wien), der HEC (Paris) und der LSE (London School of Economics) studiert.

Dr. Maria Doralt ist Aufsichtsratsmitglied in einer börsennotierten Gesellschaft sowie in einem mittelständischen Familienunternehmen.

maria.doralt@dlapiper.com; www.dlapiper.com

Univ.-Prof. Dr. Peter Doralt, LL.M. (Harvard)

Univ.-Prof. Dr. Peter Doralt, LL.M. (Harvard), war bis 2007 Professor an der Wirtschaftsuniversität Wien (WU) und Leiter der Abteilung für Unternehmensrecht. Von 2003 bis 2008 war er Vorsitzender der österreichischen Übernahmekommission. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, zu denen er auch verschiedene Vorhaben in der Gesetzgebung begleitet hat. Professor Peter Doralt ist seit mehr als 30 Jahren als Aufsichtsratsmitglied tätig. Seine Erfahrung umfasst Mandate in börsennotierten Gesellschaften, in Familiengesellschaften, als Mitglied des Leitungsorgans der SE sowie als Stiftungsvorstand und erstreckt sich auf österreichische, deutsche und schweizerische Gesellschaften verschiedener Branchen.

peter.doralt@gmx.at

Dr. Maximilian Eiselsberg

Dr. Maximilian Eiselsberg ist Rechtsanwalt in Wien und Gründer von Eiselsberg Rechtsanwälte. Seine Schwerpunkte sind Gesellschaftsrecht, Umgründungen, Stiftungsrecht, Estate Planning, Veranlagungsstrategien, Abgabenrecht, Unternehmensnachfolge, Betreuung von Familienvermögen (Family Office). Er hat die Aufnahme der Arbeiten zu einem neuen österreichischen Stiftungsrecht initiiert (1991) und maßgeblich an der Vorbereitung des Privatstiftungsgesetzes mitgewirkt (1993). Umfangreiche Vortrags- und Lehrtätigkeiten, Publikationen zu gesellschafts- und stiftungsrechtlichen Themen. Aufsichtsrats-, Beirats- und Vorstandsmandaten in Gesellschaften und Stiftungen.

m.eiselsberg@eiselsberg.at

Univ.-Prof. Dr. Michael Enzinger

Univ.-Prof. Dr. Michael Enzinger ist seit 2001 Professor am Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien. Er war von 2002 bis 2015 Vorstand der Anwaltlichen Vereinigung für Aus- und Fortbildung (AWAK). Seit 2015 ist er Präsident der Rechtsanwaltskammer Wien. Er war und ist in zahlreichen Aufsichtsräten tätig, ua bei der ÖIAG und als stellvertretender Vorsitzender der Telekom Austria. Seit mehreren Jahren hält er verschiedene Vorlesungen, Vorträge und Seminare aus dem Fach Handels- und Gesellschaftsrecht. Seine Publikationen haben den Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht (GmbH, Personengesellschaften) und zuletzt auch im Europarecht (AEUV).

michael.enzinger@lleanwaelte.at

Dr. Josef Fritz, Geschäftsführender Gesellschafter, BOARD SEARCH GmbH,Wien

Dr. Fritz startete seine Karriere als gelernter Bankier und erreichte rasch die 1. Führungsebene bei Österreichs zweitgrößter Bank (1980- 1992). Mit 37 Jahren wurde er zum Vorstand einer Aktiengesellschaft ernannt und wirkte 20 Jahre im Top-Management als CEO, CFO sowie als Geschäftsführer in Konzernen und Familienunternehmen. Seine Erfahrung stammt aus dem Bankwesen, Bauindustrie, Hotellerie, Tourismus, Private Equity/Venture Capital, Produktion, Handel, Systemgastronomie und Franchise sowie dem Immobilienwesen. Dr. Fritz war Universitätslektor an der WU Wien, er ist Fachautor, Keynote-Speaker, Veranstalter und Moderator.

Er ist Initiator der erstmals weltweit durchgeführten Aufsichtsrats-Gala, die Exzellenz im Aufsichtsratauszeichnet.

j.fritz@boardsearch.at; www.boardsearch.at

Dr. Stephan Frotz

Herr Dr. Stephan Frotz ist Rechtsanwalt und Partner der Frotz Rechtsanwälte OG und seit vielen Jahren auf dem Gebiet Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht mit dem Schwerpunkt Umgründungsrecht tätig. Er ist Autor zahlreicher Fachpublikationen, zuletzt etwa Frotz/Kaufmann, Praxiskommentar Grenzüberschreitende Verschmelzungen, und Vortragender, insb zur Vorstands-, Geschäftsführer- und Aufsichtsratshaftung.

s.frotz@frra.at

Dr. Sieglinde Gahleitner

Frau Dr. Sieglinde Gahleitner war von 1989 bis 1995 sozialpolitische Referentin der Bundesarbeitskammer, ab 1995 Rechtsanwaltsanwärterin, seit 1998 Rechtsanwältin in Wien mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht sowie Gesellschafts- und Insolvenzrecht. Seit 2010 ist sie neben der Tätigkeit als Rechtsanwältin auch Mitglied des Verfassungsgerichtshofes. Von 1999 bis 2009 war sie Mitglied der Übernahmekommission, von 2008 bis 2013 Mitglied des Universitätsrates der Paris-Lodron-Universität Salzburg. Sie ist auch Autorin zahlreicher Fachpublikationen und Mitherausgeberin des Kommentars zum Arbeitsverfassungsrecht (ÖGB-Verlag).

MMag. Dr. Gudrun Geutebrück

Gudrun Geutebrück studierte Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre in Wien, Italien und Kanada. Von 2011 bis Anfang 2016 war sie Universitätsassistentin am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Wirtschaftsuniversität Wien. Im Rahmen ihrer Dissertation befasste sie sich mit der Besteuerung digitaler Güter und Leistungen und war Stipendiatin der Netidee 2014. Sie ist nunmehr in der Privatwirtschaft tätig.

gudrun.geutebrueck@texplor.com; www.texplor-group.com

Dr. Markus Heidinger, LL.M. (King’s College London), RA

Herr Dr. Markus Heidinger dissertierte 1989 an der Universität Graz mit seiner mit dem Walther Kastner-Preis ausgezeichneten Arbeit zum Thema „Aufgaben und Verantwortlichkeit von Aufsichtsrat und Beirat der GmbH“. Seit 1994 ist er Partner bei WOLF THEISS Rechtsanwälte. Er leitet die Praxisgruppe Banking & Finance. Seine Tätigkeitsschwerpunkte, zu denen er regelmäßig Vorträge hält und umfangreich publiziert, sind Banken- und Finanzierungsrecht, Finanzmarktaufsichts- und Kapitalmarktrecht sowie Gesellschaftsrecht und Corporate Finance. Seit 1993 ist er Landesberichterstatter des Journal of International Banking Law and Regulation für Österreich.

markus.heidinger@wolftheiss.com; www.wolftheiss.com

Christoph Herbst, RA

Christoph Herbst ist, nach seiner Tätigkeit als Assistent an der Universität Wien (Institut für Staats- und Verwaltungsrecht) sowie wissenschaftlicher Mitarbeiter am Verfassungsgerichtshof, seit 1995 Rechtsanwalt und Partner in einer Wiener Wirtschaftskanzlei und seit 2005 Partner der Kanzlei Herbst Kinsky Rechtsanwälte GmbH, Wien. Tätigkeitsschwerpunkte sind unter anderem Bank-, Gesellschafts- und öffentliches Recht. Er war und ist in zahlreichen Aufsichtsräten tätig. Christoph Herbst ist seit Juli 2011 Mitglied (und ständiger Referent) des Verfassungsgerichtshofes.

christoph.herbst@herbstkinsky.at; www.herbstkinsky.at

Univ.-Prof. Dr. Klaus Hirschler

Univ.-Prof. Dr. Klaus Hirschler ist Steuerberater und lehrt am Institut für Revision-, Treuhand- und Rechnungswesen der Wirtschaftsuniversität Wien. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bereich der Rechtsformplanung und -gestaltung, Umgründungen sowie im Bereich der Rechnungslegung. Er ist Autor zahlreicher Publikationen insbesondere zum Umgründungs- und Bilanzsteuerrecht, wie zB dem „Bilanzrecht Kommentar“; Ludwig/Hirschler, „Bilanzierung und Prüfung von Umgründungen“, 2. Auflage; Fraberger/Hirschler/Kanduth-Kristen/Ludwig/Mayr, „Handbuch Sonderbilanzen“, Mitherausgeber der „Österreichische Steuerzeitung“ (ÖStZ) und Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht sowie des AFRAC.

Dr. Edith Hlawati, RA

Frau Dr. Edith Hlawati ist seit 1987 Rechtsanwalt und Partnerin der Kanzlei Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati in Wien. Sie leitet die Gruppe Banking & Finance, mit der sie einige der größten Kapitalmarkttransaktionen und Privatisierungen der Republik betreut hat. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind Mergers & Acquisitions, Banking & Finance und Gesellschaftsrecht. Sie ist Aufsichtsratsvorsitzende eines ATX-Unternehmens.

www.chsh.com

RA Dr. Sascha Hödl, LL.M. (Harvard)

Sascha Hödl ist seit 2004 Partner und Gesellschafter der Schönherr Rechtsanwälte GmbH mit Arbeitsschwerpunkten in den Bereichen Unternehmenskäufe und –verkäufe (M&A), öffentliche Übernahmen und Umgründungen. Sascha Hödl begleitete in den letzten Jahren zahlreiche große Bankenrestrukturierungen in Österreich sowie M&A-Transaktionen im Bankenbereich in Österreich und Südost- und Zentraleuropa.

Er studierte Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz (Mag. jur. 1993; Dr. jur. 1996). Darüber hinaus ist er Absolvent der Harvard Law School, USA (LL.M. 2000) und war nach seiner Tätigkeit im Juristischen Dienst der Europäischen Kommission (1995/96) bei einer internationalen Anwaltssozietät tätig, bevor er im Jahr 2000 zu Schönherr kam. Sascha Hödl ist Vortragender für Internationale M&A Transaktionen an der WU Wien.

s.hoedl@schoenherr.eu;

www.schoenherr.eu/people/sascha-hoedl

Univ.-Prof. Dr. Werner H. Hoffmann

Dr. Werner H. Hoffmann ist Vorstand des Instituts für Strategisches Management der Wirtschaftsuniversität Wien sowie akademischer Direktor des Masterprogramms Strategy, Innovation and Management Control. Er war Mitgründer und von 1991 bis 2015 Vorsitzender der Geschäftsführung von Contrast Management-Consulting. Seit 2016 ist Dr. Hoffmann Partner von Contrast Ernst & Young Management Consulting im Bereich Advisory Services. Seit 2013 ist er Aufsichtsratsvorsitzender des Controller Instituts und Mitglied in mehreren weiteren Aufsichtsräten. Er hat in namhaften österreichischen und internationalen Unternehmen bei der Strategieentwicklung und beim Aufbau und der Weiterentwicklung von strategischen und operativen Controllingsystemen mitgewirkt. Er ist Autor zahlreicher Publikationen und Konferenzbeiträge zu den Themen strategisches Management, (inter-)organisationale Netzwerke, Unternehmensberatung, Controlling sowie Corporate Governance.

werner.hoffmann@wu.ac.at; http://www.wu.ac.at/ism

Univ.-Prof. Dr. Robert Kert

Herr Univ.-Prof. Dr. Robert Kert war bis 2013 Assistenzprofessor am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien. Seit 2014 ist er Vorstand des Instituts für Österreichisches und Europäisches Wirtschaftsstrafrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht, Finanzstrafrecht, Europäisches Strafrecht und Sanktionenrecht. Er ist Autor zahlreicher Publikationen zu Themen des österreichischen und europäischen Straf- und Strafprozessrechts, etwa Mitautor des Grundrisses Strafrecht Allgemeiner Teil, Herausgeber des „Handbuch für Wirtschaftsstrafrecht“ und der „Zeitschrift für Wirtschafts- und Finanzstrafrecht (ZWF)“. Darüber hinaus wirkte er an zahlreichen rechtsvergleichenden Studien und Projekten der Europäischen Union mit.

robert.kert@wu.ac.at

MMMag.Dr. Annette Köll

Frau MMMag.Dr. Annette Köll studierte an den Universitäten Innsbruck sowie Rotterdam Rechtwissenschaften, Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftspädagogik. Darauf folge eine mehrjährige Tätigkeit in einer renommierten internationalen Wirtschaftskanzlei. Seit 2012 ist sie als Juristin mit abgelegter Anwaltsprüfung in der Fachabteilung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht von PwC Österreich tätig. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Lösung von Rechnungslegungsfragen und gesellschaftsrechtlichen Problemstellungen. Weiters hält sie Vorträge und verfasst Publikationen auf diesem Gebiet.

Dr. Peter Komenda, BSc

Herr Dr. Peter Komenda, BSc war von Oktober 2011 bis Februar 2015 als Universitätsassistent am Institut für Österreichisches und Europäisches Wirtschaftsstrafrecht der Wirtschaftsuniversität Wien beschäftigt. Er forscht im Straf- und Strafprozessrecht, mit Forschungsschwerpunkten im Computer-, Wirtschafts- und Korruptionsstrafrecht. Seine Dissertation hat er zum Thema „Der Vermögensnachteil bei der Untreue“ verfasst und er ist Autor zahlreicher facheinschlägiger Publikationen, unter anderem im Salzburger Kommentar zum Strafgesetzbuch.

pkomenda@wu.ac.at; www.wu.ac.at/wirtschaftsstrafrecht

Mag. Ulrich Königswieser, Wien.

Herr Mag. Königswieser war zunächst Trainer und Berater im Netzwerk einer systemischen Beratergruppe. Es folgten einige Jahre Beratungstätigkeit im Bereich Handel/Industrie, Banken und Non-profit-Organisationen als Mitarbeiter eines internationalen Beratungsunternehmens. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Begleitung von komplexen Veränderungsprozessen, Kulturveränderungsprozessen, Team- und Führungskräfteentwicklung, Strategie- und Leitbildentwicklung, Optimierung von Geschäftsprozessen, Merger- und Fusionsprozesse. Er leitet den strategischen Schwerpunktbereich Internationalisierung. Er ist Managementtrainer und Coach. Darüber hinaus ist er Lehrbeauftragter an internationalen Universitäten. Ulrich Königswieser ist geschäftsführender Gesellschafter von Königswieser & Network GmbH.

ulrich.koenigswieser@koenigswieser.net;

www.koenigswieser.net

Michael H. Kramarsch