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VVorwort zur 7. Auflage

Anschaulichkeit und Verständlichkeit gelten als Grundprinzip dieses Buches. Ausgangspunkt bildet das Buchen auf Konten und nicht die Bilanz. So findet der Leser schneller die Regeln für grundlegende Buchungen, ohne sich zuerst mit einer Vielzahl neuer Begriffe beschäftigen zu müssen. Über einen Abgleich der Endbestände auf den Konten mit den tatsächlichen Werten wird der Leser zu Inventur, Inventar und Bilanz geführt. Schrittweise werden die Kenntnisse um Ergebniskonten und Umsatzsteuer und zahlreiche vertiefende Aspekte erweitert. Die Darstellung von Buchungen in der Finanzbuchhaltung und in der Lagerbuchhaltung verdeutlicht den Praxisbezug und erhöht die Anschaulichkeit. Zahlreiche Fallbeispiele vertiefen die Kenntnisse. Das Buchen auf Debitoren- und Kreditorenkonten unterstreicht die praxisgerechte Vorgehensweise. Personalbuchungen und ausführliche Darstellungen zu den notwendigen Arbeiten im Rahmen des Jahresabschlusses fehlen ebenso wenig wie die Darstellung einer EDV-Buchführung und der Darstellung des Geschäftsprozessgedankens. Aktuelle Bestimmungen wie die Grundsätze zur elektronischen Buchführung (GoBD), zur E-Bilanz und die Neudefinition der Umsatzerlöse sind berücksichtigt.

Der zunehmenden Bedeutung der Einnahmenüberschussrechnung wird entsprechend Rechnung getragen. Am Ende eines jeden Kapitals werden in „Fragen und Übungen“ typische Verständnisfragen gestellt und anschaulich beantwortet. Übungen mit Lösungen ermöglichen dem Leser, sein erworbenes Wissen selbst zu testen. Ein Glossar buchhalterischer Grundbegriffe gibt eine Übersicht. Interessante Internetadressen ermöglichen eine intensive Beschäftigung mit diversen Themen aus dem Rechnungswesen.

Wir sind zuversichtlich, dass Sie nach dem Durcharbeiten des Bandes zu der Einsicht kommen: „Buchführung ist doch ganz einfach. Außerdem macht sie Spaß.“

Für Anregungen und Kritik sind wir dankbar.

Ravensburg und Weingarten, im Juli 2016

Erich Herrling

Claus Mathes

XIIIAbkürzungsverzeichnis

AB Anfangsbestand
Abb. Abbildung
Abs. Absatz
Abschn. Abschnitt
AfA Absetzung für Abnutzung
AG Aktiengesellschaft
AO Abgabenordnung
BGA Betriebs- und Geschäftsausstattung
bzw. beziehungsweise
c Cent
ca. circa
d. J. des Jahres
E-Bilanz Elektronische Übermittlung von Bilanz und GuV-Rechnung
EBK Eröffnungsbilanzkonto
EDV Elektronische Datenverarbeitung
EPK Ereignisgesteuerte Prozessketten
ERP Enterprise Resource Planning
EStG Einkommensteuergesetz
EStR Einkommensteuer-Richtlinien
etc. et cetera (usw.)
EUR Euro
f. folgende
ff. fortfolgende
FIBU Finanzbuchhaltung
fifo first in – first out
Ford. Forderung
Ford. a. L. u. L Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
GAAP Generally Accepted Accounting Principles
GCD Global Common Document
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
XIVGOBD Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Bücher, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff
GuV Gewinn- und Verlustkonto
GWG Geringwertige Wirtschaftsgüter
H Haben
HGB Handelsgesetzbuch
IAS International Accounting Standards
IFRS International Financial Reporting Standards
i. S. d. im Sinne des
incl. inclusive, einschließlich
IUS Integrierte Unternehmenssoftware
KG Kommanditgesellschaft
Kap. Kapitel
LStDV Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
lifo last in – first out
lt. laut
MWSt Mehrwertsteuer
S Soll
SBK Schlussbilanzkonto
TEur Tausend Euro
u. a. unter anderem
USt Umsatzsteuer
UStG Umsatzsteuergesetz
UStDV Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
usw. und so weiter
Verb. Verbindlichkeit
Verb a. L. u. L. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
vgl. vergleiche
z. B. zum Beispiel

11. Kapitel

Einfache Buchungen auf Bestandskonten

In diesem Kapitel wird der Leser zunächst an einem vereinfachten Beispiel in die Buchführung eingeführt. Der Leser erfährt, wer buchführungspflichtig ist und welche Grundsätze in der Buchhaltung zu beachten sind. Der Leser wird mit grundlegenden Buchungsregeln vertraut gemacht. Er lernt zunächst das Buchen im sogenannten „Hauptbuch“ auf „T-Konten“. Diese sachlogische Betrachtungsweise wird um eine chronologische Sichtweise durch Einführung des sogenannten „Buchungssatzes“ ergänzt.

1.1 Einführung in die Buchführung

Beginnen wir mit einem stark vereinfachten BEISPIEL.

Wir betreiben eine kleine Fahrradhandlung. Wir gehen von folgenden Zahlen aus:

Erstellen wir für die Periode 1 die Einnahmen- und Ausgabenrechnung

2 Einnahmen- und Ausgabenrechnung Kasse in EUR

Text

Anfangsbestand und Einnahmen

Ausgaben

Anfangsbestand

7.000,00

Einkauf Fahrräder

500,00

Mieten, Energie, Löhne

200,00

Werbung

70,00

Verkauf an Kunden

600,00

Endbestand (= Saldo)

6.830,00

Erläuterungen zur Rechnung:

War dieser erste Monat für die Fahrradhandlung ein guter oder schlechter Monat?

Das Monatsergebnis kann auf zwei unterschiedliche Arten ermittelt werden:

Die Fahrradhandlung hat weniger Einnahmen als Ausgaben, d. h., sie hat ein negatives Monatsergebnis erzielt. Ihr Kassenbestand hat sich folglich von 7.000 EUR auf 6.830,00 EUR vermindert.

Wir haben oben den Anfangsbestand erfasst und die Geschäftsfälle (Kauf von Fahrrädern, Verkauf von Fahrrädern an Kunden usw.) planmäßig und lückenlos erfasst. Die Erfassung aller Anfangsbestände (z. B. auch den Anfangsbestand in der Kasse, des Warenbestandes etc.) und die planmäßige und lückenlose Erfassung aller Geschäftsfälle in einer Geschäftsperiode (in der Regel ein Jahr, in unserem Beispiel ein Monat) bezeichnet man als Kaufmännische Buchführung. Häufig werden dafür auch die Begriffe „Finanzbuchführung “ oder „Geschäftsbuchführung “ verwendet.

 

3Die Erfassung aller Anfangsbestände und die lückenlose Erfassung aller Geschäftsfälle in einer Geschäftsperiode bezeichnet man als Kaufmännische Buchführung.

Der Unternehmer hat ein Eigeninteresse, dass eine Buchführung betrieben wird. Darüber hinaus verpflichtet ihn aber auch der Gesetzgeber dazu. Die Verpflichtung kann sich aus dem Handelsgesetzbuch (= HGB) ergeben, das für alle Kaufleute gilt. Die Buchführungspflicht ergibt sich auch aber auch aus dem Steuerrecht, der sogenannten Abgabenordnung (= AO).

Umfang der Buchführungspflicht für Unternehmer1

Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Künstler etc.) Kleingewerbetreibende, die keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigen und nicht im Handelsregister eingetragen sind

Gewerbetreibende nach AO2 sofern der Gewinn höher als 60.000 EUR oder der Umsatz höher als 600.000 EUR

Einzelkaufleute, bei denen der Gewinn kleiner oder gleich 60.000 EUR und der Umsatz kleiner oder gleich 600.000 EUR3 sind von der Pflicht zur doppelten Buchführung (HGB) befreit. Nach den Vorschriften des Steuerrechts genügt für diesen Personenkreis eine:

Kaufleute nach HGB, z. B. Kapitalgesellschaften: AG4 und GmbH5Ausnahme: Einzelkaufleute nur, wenn deren Umsatz größer als 600.000 EUR und deren Gewinn höher als 60.000 EUR (nach HGB)

Einnahmenüberschussrechnung6

Doppelte Buchführung

Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben = Gewinn

Eigenkapital am Ende des Jahres – Eigenkapital am Anfang des Jahres = Gewinn (durch Vermögensvergleich) Erträge – Aufwendungen = Gewinn

Keine Führung von (Bestands-) Konten erforderlich.

Geschäftsfälle werden auf Konten erfasst (= gebucht). Ein Geschäftsfall berührt mindestens zwei Konten.

Einzelkaufleute können sich von der Buchführungspflicht nach Handelsrecht aber nur befreien, wenn sie die Grenzwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren einhalten. Die Befreiungsregelung kann außerdem bei Neugründung in Anspruch genommen werden. Dazu müssen die Grenzwerte am Ende des ersten Geschäftsjahres eingehalten sein.

4Die Einnahmenüberschussrechnung – wie wir sie vereinfacht für die Fahrradhandlung durchgeführt haben, wäre für größere Unternehmen nicht ausreichend. Wir werden uns daher im Weiteren zunächst mit der doppelten Buchführung beschäftigen und in einem eigenen Kapitel ausführlich auf die Einnahmenüberschussrechnung (Kap. 11) eingehen.

Vereinfachend bleiben wir aber zunächst bei der kleinen Fahrradhandlung und nehmen an, dass diese eine doppelte Buchführung betreibt.

Anforderungen an die Finanzbuchhaltung

Grundsätzlich muss die Buchführung so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten (z. B. einem Mitarbeiter des Finanzamtes oder einem Wirtschaftsprüfer) in angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsfälle und die Lage des Unternehmens verschaffen kann. Was dieser Grundsatz im Einzelnen bedeutet, wird unter der Bezeichnung „Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung “ (GOB) zusammengefasst. Sie werden ständig weiter entwickelt und aktuellen Gegebenheiten angepasst. Für die Erfassung der Geschäftsfälle sind dies insbesondere die folgenden Grundsätze:

Ausgewählte Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Grundsatz

Erläuterung

Klarheit und Übersichtlichkeit

Geschäftsfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.

Richtigkeit und Vollständigkeit

Korrekte Buchung und Aufzeichnung der Geschäftsfälle. Verwendung der korrekten Konten.

Ordnungsmäßigkeit

Keine Erfassung/Buchung ohne dass ein Beleg vorliegt! Umgekehrt bedeutet dies auch, dass jeder Beleg, der vorliegt, auch erfasst werden muss. Beispiele für Belege: Quittungen, Rechnungen, Kontoauszüge. Buchungen dürfen nicht unleserlich sein. Wenn ein Fehler gemacht wurde, darf der ursprüngliche Inhalt nicht unleserlich gemacht werden. Das bedeutet, dass Tintenkiller oder Tipp-Ex nicht erlaubt sind. Die ursprüngliche Eintragung muss immer noch lesbar sein.

5Zeitgerechtigkeit

Geschäftsfälle sind in angemessener Zeit, nachdem sie angefallen sind, zu erfassen. Der Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sollen täglich aufgenommen werden.

Nachprüfbarkeit

Buchungsbelege müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. (Geschäftsbriefe: 6 Jahre).Die Daten der Buchhaltung müssen gesichert werden.

Die in Unternehmen zu führenden Aufzeichnungen und zunehmend die aufbewahrungspflichtigen Unterlagen werden in elektronischer Form aufbewahrt. Vor diesem Hintergrund wurden die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (kurz: GoBD) entwickelt. Die GoBD gelten seit dem 1.1.2015. Sie lösen die „Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) und die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) ab.

Sie gelten nicht nur für buchführungspflichtige Unternehmen, sondern auch für Unternehmen, die freiwillig elektronische Bücher und Aufzeichnungen führen und grundsätzlich auch für sonstige Aufzeichnungen nicht buchführungspflichtiger Unternehmen, also z.B. für Unternehmen, die eine Einnahmenüberschussrechnung durchführen.

Die Ordnungsmäßigkeit elektronischer Bücher und sonst erforderlicher elektronischer Aufzeichnungen ist grundsätzlich nach den gleichen Prinzipien zu beurteilen wie die Ordnungsmäßigkeit bei manuell erstellten Büchern oder Aufzeichnungen. Vor diesem Hintergrund sind auch die bereits dargestellten GOB zu beachten.

Exemplarisch stellen wir hier einige ausgewählte GoBD-Grundsätze vor:

6 Ausgewählte GoBD-Grundsätze mit Beispielen

Grundsatz

Beispiele

Einrichtung eines internen Kontrollsystems (= IKS)

Für die Einhaltung der Ordnungsvorschriften des § 146 AO hat der Steuerpflichtige Kontrollen einzurichten, auszuüben und zu kontrollieren. Beispiele für solche Kontrollen: spezifische Zugangs- und Zugriffsberechtigungen, Erfassungskontrollen (z.B. Plausibilitätsprüfungen), Abstimmungskontrollen bei der Dateneingabe, Verarbeitungskontrollen und Schutzmaßnahmen gegen Verfälschungen von Programmen, Daten und Dokumenten.Bei einem Systemwechsel muss geprüft werden, ob das eingesetzte DV-System tatsächlich dem dokumentierten System entspricht. Die Beschreibung des internen Kontrollsystems ist Bestandteil der Verfahrensdokumentation

Sicherung des DV-Systems

Der Steuerpflichtige muss sein DV-System sichern und gegen unberechtigte Veränderungen – z.B. durch Zugangs- und Zugriffskontrollen – schützen. Werden Daten, Datensätze oder elektronische Dokumente nicht ausreichend geschützt und können deshalb nicht mehr vorgelegt werden, dann ist die Buchführung formell nicht mehr ordnungsmäßig.

Aufzeichnung von Geschäftsfällen

Jede Buchung muss in Zusammenhang mit einem Beleg stehen. Durch Erfassungs-, Übertragungs- und Verarbeitungskontrollen muss sichergestellt werden, dass alle Geschäftsfälle vollständig erfasst werden und danach nicht unbefugt (Zugriffsschutzverfahren) und nicht ohne Nachweis des vorausgegangenen Zustandes verändert werden können. Die Durchführung der Kontrollen muss protokolliert werden. Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sollen täglich festgehalten werden. Eine Erfassung von unbaren Geschäftsfällen innerhalb von 10 Tagen ist unbedenklich. Es wird der Vorgehensweise, Belege erst über einen längeren Zeitraum zu sammeln und dann erst zu buchen, eine Absage erteilt.

7Unveränderbarkeit von Belegen, Buchungen und Grundaufzeichnungen

Das Datenverarbeitungsverfahren muss die Gewähr dafür bieten, dass die Informationen, die einmal in den Verarbeitungsprozess eingeführt wurden, nicht mehr unterdrückt oder ohne Kenntlichmachung überschrieben, gelöscht, geändert oder gefälscht werden können.

Aufbewahrung von Unterlagen

Mit Ausnahme der Jahresabschlüsse, der Eröffnungsbilanz und der Zollunterlagen (Unterlagen nach § 147 Absatz 1 Nr.4a AO) können die Unterlagen nach § 147, Abs.1 AO auch als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden, wenn dies den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht und sichergestellt ist, dass die Wiedergabe oder die Daten

  1. mit den empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefen und den Buchungsbelegen bildlich und mit den anderen Unterlagen inhaltlich übereinstimmen, wenn sie lesbar gemacht werden,

  2. während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar sind, unverzüglich lesbar gemacht und maschinell ausgewertet werden können.

Sind Datensätze, elektronische Dokumente oder elektronische Unterlagen im Unternehmen entstanden oder eingegangen, sind sie auch in dieser Form aufzubewahren und dürfen vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht gelöscht werden. Sie dürfen daher nicht mehr nur in ausgedruckter Form aufbewahrt werden und müssen für die Dauer der Aufbewahrungspflicht unveränderbar erhalten bleiben. Es ist aber nicht zu beanstanden, wenn elektronisch erstellte und in Papierform abgesandte Handels- und Geschäftsbriefe nur in Papierform aufbewahrt werden. Werden z.B. Buchungsbelege nach dem Erhalt in Papierform eingescannt, ist das Scanergebnis so aufzubewahren, dass die Wiedergabe mit dem Original bildlich übereinstimmt, wenn sie lesbar gemacht wird. Das Verfahren muss dokumentiert werden. Es sollte deshalb 8eine Organisationsanweisung erstellt werden, die u. a. regelt, wer scannen darf, zu welchem Zeitpunkt gescannt wird, wie die Qualitätskontrolle auf Lesbarkeit und Vollständigkeit und wie die Protokollierung von Fehlern zu erfolgen hat.

Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit

Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Von einem sachverständigen Dritten kann Sachverstand hinsichtlich der Ordnungsvorschriften (§§ 145 bis 147 AO) und allgemeiner DV-Sachverstand erwartet werden, nicht jedoch produktabhängige System- oder Programmierkenntnisse. Für die Prüfung ist eine aussagekräftige Verfahrensdokumentation notwendig, die alle System- bzw. Verfahrensänderungen inhaltlich und zeitlich lückenlos dokumentiert. Die Verfahrensdokumentation muss für einen sachverständigen Dritten verständlich sein, um eine Nachprüfung in angemessener Zeit zu ermöglichen.

Wenn Sie sich ausführlicher mit den GoBD beschäftigen wollen, finden Sie entsprechende Informationen z.B. beim Bundesfinanzministerium: http://www.bundesfinanzministerium.de. Geben Sie als Suchbegriff „GoBD“ ein.

Im Mittelpunkt steht das Erfassen von Geschäftsfällen auf Konten. Man nennt dies „Buchen“ der Geschäftsfälle. Um Unternehmen miteinander vergleichen zu können, ist der Aufbau eines Kontos in allen Unternehmen gleich. Im Gegensatz zur Staffelform (alles untereinanderschreiben), werden in einem Konto Zugänge und Abgänge gegenübergestellt (= Kontenform).

 

Da das Aussehen eines Kontos an ein großes „T“ erinnert, spricht man auch von „T-Konten“ .

9Zugänge und Abgänge werden gegenübergestellt, weshalb man von „Kontenform“ spricht.

Bei den sogenannten Vermögenskonten – wie z. B. Kasse – ist festgelegt, dass der Anfangsbestand auf der linken Seite steht. Kommt zu diesem Anfangsbestand noch etwas hinzu, wird es logischerweise auf dieselbe Seite geschrieben. Abnahmen werden dann zur Unterscheidung auf die andere Seite (rechte Seite) geschrieben.

Damit ergibt sich folgender Aufbau z. B. des Kontos „Kasse“ in unserer Buchführung:

Kasse

Anfangsbestand

Abgänge (Abnahme)

Zugänge (Zunahme)

Um sich schneller über Buchungen auf den Konten verständigen zu können, bekommt jede Seite des Kontos einen Namen. Bei allen Konten wird die linke Seite mit „Soll“ und die rechte Seite mit „Haben“ bezeichnet. Damit sieht das Konto „Kasse“ in unserer Buchhaltung wie folgt aus:

Kasse

Soll

Haben

Anfangsbestand

Abgänge (Abnahme)

Zugänge (Zunahme)

Die Bezeichnung der Seiten ist allerdings verwirrend. Vom Alltagsverständnis her, verbinden wir mit Soll = Minus und Haben = Plus. Dieses Verständnis gilt aber für die Buchführung nicht! Nun wird man mit Recht fragen, warum die Namen der Seiten dann so gewählt wurden. Das erklärt sich aus der Geschichte der Buchführung. Als man begann, Bücher zu führen, hat man damit angefangen zunächst für jeden Kunden ein Konto anzulegen. Die linke Seite bezeichnete man mit „der Kunde soll zahlen“ und die rechte Seite „der Kunde hat gezahlt“. So entstanden in Kurzform die Bezeichnungen „Soll“ und „Haben“, die man dann für alle Konten übernommen hat. Um auf der jeweils richtigen Seite des Kontos zu buchen, ist es wichtig, Soll = Minus und Haben = Plus aus dem 10Gedächtnis zu streichen. Es gelten einfach die folgenden Überlegungen:

Dass wir dennoch nicht auf die Namen „Soll“ und „Haben“ verzichten können, liegt auch daran, dass die Verwendung heute noch üblich ist und einige PC-Buchhaltungsprogramme diese Seitenbezeichnungen verwenden.

 

Buchführung muss immer aus der Sicht dessen betrachtet werden, der die Buchführung betreibt. Wenn es um unsere Buchhaltung geht, dann betrachten wir die Geschäftsfälle auch nur von unserem Standpunkt aus.

Nehmen wir an, ich überziehe mein Konto bei der Bank um 3.000 EUR. Was bedeutet das aus Sicht der Buchhaltung der Bank? Die Bank führt in ihrer Buchhaltung ein Konto mit dem Namen „Mathes“. Da mein Konto bisher auf null war und nun überzogen wird, hat die Bank an mich eine Forderung auf Rückzahlung der 3.000 EUR. Die Bank bucht dies auf der Soll-Seite des Kontos „Mathes“. Dies aber nicht, weil aus Sicht der Bank „Soll = Minus“ wäre, sondern weil der Anfangsbestand des Kontos Mathes (hier = 0) links (= Soll-Seite) steht und zu diesem Anfangsbestand nun eine Forderung hinzukommt. Da der Kontoauszug von der Bank erstellt wird und aus Sicht der Bankbuchhaltung ist, stand im Kontoauszug früher „3.000 EUR Soll“. Heute findet sich in den Kontoauszügen in der Regel anstelle von „Soll“ ein Minuszeichen beim Betrag.

Um den beschriebenen GOB gerecht zu werden, werden außerdem auf dem Konto alle Geschäftsfälle durchnummeriert und mit Datum versehen. Aus Vereinfachungsgründen lassen wir im Folgenden 11das Datum weg und beschränken uns auf die Nummerierung der Geschäftsfälle.

Das Konto „Kasse“ in der Buchhaltung unserer kleinen Fahrradhandlung hat dann folgendes Aussehen:

Kasse

Soll

Haben

Anfangsbestand

7.000,00

(1) Kauf Fahrräder

500,00

(4) Verkauf an Kunden

600,00

(2) Miete, Energie, Löhne

200,00

(3) Werbung

70,00

Allerdings dürfen wir diese Buchungen nur vornehmen, wenn wir für jeden Vorgang auch einen Beleg haben.

1.2 Ausgewählte aktive Bestandskonten

Unsere kleine Fahrradhandlung hatte am Ende des Monats noch 6.830,00 EUR in der Kasse. Dem Inhaber ist es zu riskant, so viel Bargeld im Unternehmen zu haben. Er entschließt sich, 6.000,00 EUR auf das Bankkonto des Geschäfts einzuzahlen. Wir nehmen an, dass das Geld auf dem Bankkonto sofort gutgeschrieben wird.

Wie wirkt sich der Vorgang in der Buchhaltung aus?

Auf dem uns bisher bekannten Konto „Kasse“ müssen wir einen Abgang buchen, da das Geld aus der Kasse herausgenommen wurde. Abgänge werden im Haben erfasst. Die Buchung auf dem Konto „Kasse“ ist durch Fettdruck hervorgehoben:

Kasse

Soll

Haben

Anfangsbestand

7.000,00

(1) Kauf Fahrräder

500,00

(4) Verkauf an Kunden

600,00

(2) Miete, Energie, Löhne

200,00

(3) Werbung

70,00

(6) Einzahlung Bank- konto

6.000,00

12Bisher fehlt uns aber eine Erfassung der Tatsache, dass das Geld nun auf unserem Bankkonto ist. Wir benötigen folglich in unserer Buchhaltung ein Konto „Bank“. Dieses Konto hat denselben Aufbau wie das Konto „Kasse“.

Bank

Soll

Haben

Anfangsbestand

Abgänge (Abnahme)

Zugänge (Zunahme)

Nehmen wir an, wir hatten auf dem Bankkonto bereits 5.000 EUR. Anfangsbestand und die Einzahlung von 6.000 EUR ergeben auf dem Konto folgendes Bild:

Bank

Soll

Haben

Anfangsbestand

5.000,00

(6) Einzahlung Bankkonto

6.000,00

Unsere kleine Fahrradhandlung hat als einen Kunden ein Wellnesshotel. Es möchte in Zukunft die Fahrräder, die es bei uns kauft, nicht mehr bar bezahlen. Es wünscht den Kauf auf Rechnung und die Möglichkeit, diese Rechnung innerhalb von 30 Tagen zu überweisen. Da der bargeldlose Zahlungsverkehr aufgrund von Sicherheitsüberlegungen (kein Bargeld) und aufgrund der einfachen Handhabung (z. B. Online-Banking) durchaus üblich ist, werden wir dem Wunsch entsprechen.

Welche Konsequenzen ergeben sich für unsere Buchhaltung?

Nehmen wir an, wir verkaufen am 22. Februar 20XX ein Fahrrad für 120,00 EUR an das Wellnesshotel. Der Verkauf auf Rechnung bedeutet, dass wir heute die Ware liefern und das Wellnesshotel aber erst im März bezahlen muss. Wenn wir den Verkauf am 22. Februar in der Buchhaltung erfassen wollen, muss irgendwie deutlich werden, dass wir vom Wellnesshotel noch Geld zu bekommen haben. Dies geschieht durch die Erfassung auf dem Konto „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“. Aus unserer Lieferung vom 22. Februar haben wir noch 120,00 EUR zu fordern (da die Rechnung erst im März bezahlt wird).

13Das Konto „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ (kurz: Ford. a. L. u. L.) hat denselben Aufbau wie die Konten „Kasse“ und „Bank“. Die Rechnung an das Wellnesshotel wäre auf diesem neuen Konto im Soll zu erfassen, da unsere Forderungen an das Wellnesshotel (bisher hatten wir noch keine) zunehmen.

Ford. a. L. u. L.

Soll

Haben

Anfangsbestand

0,00

(7) Rechnung Wellnesshotel

120,00

Natürlich müssten wir auch erfassen, dass unserem Bestand nun Fahrräder entnommen wurden. Dies lassen wir aber zunächst außerhalb unserer Betrachtung.

Wir haben bisher gesehen, dass die Konten „Bank“, „Kasse“ und „Ford. a. L.u. L.“ alle den gleichen Aufbau haben. Man nennt diese Konten Vermögenskonten oder „aktive Bestandskonten“. Bestandskonten heißen diese Konten, da sie etwas über unseren Kassenbestand, unseren Bestand auf dem Bankkonto und unseren Bestand an Forderungen an Kunden aussagen. Es sind alles Konten, die Auskunft darüber geben, was wir mit unserem Geld gemacht haben. Wir haben es in die Kasse gelegt, aufs Bankkonto einbezahlt oder unseren Kunden „geliehen“. Letzteres weil wir ihnen jetzt Waren geliefert haben, die sie aber erst später bezahlen müssen.

Weiter Beispiele für solche aktiven Bestandskonten sind:

Beispiele für aktive Bestandskonten

Bezeichnung des Kontos

Erläuterung

Fuhrpark

Firmenfahrzeuge

Betriebsausstattung

Einrichtungsgegenstände im Lager und in der Produktion

Geschäftsausstattung

Einrichtungsgegenstände in der Verwaltung und im Verkaufsraum

Waren

 

14 Aktive Bestandskonten (= Vermögenskonten) sind Konten, die Aussagen machen über die Mittelverwendung. Sie haben den Anfangsbestand und Zugänge im Soll und Abgänge im Haben.

Manche Konten hängen von der Branche ab. Während im Handel ein Konto „Waren“ erforderlich ist (der Handel produzierte ja selbst keine Produkte, sondern kauft Waren ein, die er weiter verkauft), benötigt ein Industriebetrieb z. B. die Konten „Rohstoffe“ und „Fertigerzeugnisse (= selbst hergestellte Produkte)“. Um den jeweiligen Bedürfnissen gerecht zu werden, hat sich für jede Branche ein sogenannter Kontenrahmen herausgebildet. In ihm sind die in der Branche üblichen Konten nach einem bestimmten Ordnungsprinzip aufgelistet. Damit wird eine Einheitlichkeit in der Kontenbezeichnung innerhalb einer Branche erreicht.

Aus diesem Kontenrahmen sucht sich jedes Unternehmen die Konten heraus, die es benötigt. Man spricht dann von einem „Kontenplan “. Umgekehrt könnte ein Unternehmen auch Konten in seinen Plan aufnehmen, die es benötigt, die aber üblicherweise für die Branche nicht vorgesehen sind.

 

Ein Kontenrahmen enthält die in einer Branche üblicherweise vorkommenden Konten. Ein Kontenplan ist unternehmensspezifisch und berücksichtigt die speziellen Bedürfnisse eines Unternehmens.

Nähere Informationen zum Kontenrahmen finden Sie in Kapitel 6.

1.3 Ausgewählte passive Bestandskonten

Unsere kleine Fahrradhandlung will expandieren und benötigt deshalb einen Bankkredit in Höhe von 50.000 EUR. Das Geld wird auf dem Firmenkonto bereitgestellt.

15Auf dem in unserer Buchhaltung geführten Bankkonto ist ein Zugang zu buchen. Da „Bank“ ein aktives Bestandskonto ist, muss die Zunahme im Soll gebucht werden:

Bank

Soll

Haben

Anfangsbestand

5.000,00

(6) Einzahlung Bankkonto

6.000,00

(7) Kreditaufnahme

50.000,00

Die Buchung auf dem aktiven Bestandskonto „Bank“ zeigt, was wir mit dem Geld gemacht haben: Wir haben es zunächst auf unser Bankkonto gelegt. Es wird aber noch nicht deutlich, woher das Geld (nämlich von einem Kredit) stammt. Außer den Konten, die Aussagen über die Verwendung der Mittel machen, benötigen wir folglich noch Konten, die Aussagen über die Herkunft der Mittel machen. Solche Konten nennt man Schuldkonten oder passive Bestandskonten. Um solche Konten von den aktiven Bestandskonten unterscheiden zu können, haben sie einen anderen Aufbau: Sie haben den Anfangsbestand im Haben. Zugänge erhöhen den Anfangsbestand und sind folglich ebenfalls im Haben zu erfassen. Abgänge werden dann im Soll gebucht.

 

Passive Bestandskonten (= Schuldkonten) sind Konten, die Aussagen machen über die Mittelherkunft. Sie haben den Anfangsbestand und Zugänge im Haben und Abgänge im Soll.

Das Konto für die Erfassung unseres Kredits und damit unserer Schulden bei der Bank heißt „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“. Der Begriff „Kreditinstitut“ umfasst Banken und Sparkassen. Da wir bisher noch keinen Kredit hatten (Anfangsbestand ist null) ergibt sich auf dem neuen Konto folgendes Bild:

16 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Soll

Haben

Anfangsbestand

0,00

(7) Kreditaufnahme

50.000,00

Die folgende Übersicht verdeutlicht nochmals die Unterschiede:

Arten von Bestandskonten

Aktive Bestandskonten

Passive Bestandskonten

Anfangsbestand im Soll

Anfangsbestand im Haben

Zugänge im Soll

Zunahme im Haben

Abgänge im Haben

Abnahme im Soll

geben Auskunft über die Mittelverwendung

geben Auskunft über die Mittelherkunft

Unsere kleine Fahrradhandlung möchte in Zukunft die eingekauften Fahrräder nicht mehr bar bezahlen, sondern vom Lieferanten mit der Warenlieferung eine Rechnung erhalten, die sie innerhalb eines Monats per Überweisung bezahlt. Für unsere Fahrradhandlung sind die Fahrräder Waren, mit denen sie handelt.

Nehmen wir an, wir kaufen am 22. März 20XX Fahrräder für 500 EUR auf Rechnung ein. Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Wie ist dieser Vorgang in unserer Buchhaltung am 22. März zu erfassen?

Unser Bestand an Fahrrädern nimmt zu. Dies erfassen wir auf dem aktiven Bestandskonto „Waren“. Nehmen wir an, wir hätten bisher noch keine Fahrräder auf Lager gehabt.

Waren

Soll

Haben

Anfangsbestand

0,00

(8) Einkauf Fahrräder auf Rechnung

500,00

In der Buchhaltung wird nun deutlich, dass wir einen Bestand an Fahrrädern in Höhe von 500 EUR haben. Es ist bisher aber noch nicht erkennbar, dass wir diese Fahrräder noch bezahlen müssen. 17Wenn wir den Vorgang am 22. März in der Buchhaltung erfassen, können wir sagen, dass wir bei unserem Lieferanten Schulden haben und zwar solange bis wir im März die Rechnung bezahlen. Letztlich hat uns der Lieferant einen Kredit gegeben. Wir haben die Ware heute erhalten, zahlen sie aber erst später. Da das Konto „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ für Kredite bei Banken und Sparkassen reserviert ist, müssen wir ein neues Konto einführen. Schulden bei Lieferanten werden auf dem Konto „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ (kurz: Verb. a. L. u. L.) erfasst. Da dieses Konto Auskunft über die Mittelherkunft (= vom Lieferanten) macht, ist es ein passives Bestandskonto.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Soll

Haben

Anfangsbestand

0,00

(8) Rechnung Fahrräder

500,00

Die Mittel können demnach von Kreditinstituten oder von Lieferanten kommen. Die Mittel, die ins Unternehmen investiert (verwendet) wurden, können aber auch vom Inhaber selbst kommen. In diesem Falle spricht man von „Eigenkapital“.

Beispiele für passive Bestandskonten

Bezeichnung des Kontos

Erläuterung

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Schulden aus einem Kredit bei Bank oder Sparkasse

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Schulden bei Lieferanten (noch nicht bezahlte Rechnungen)

Eigenkapital

Mittel, die der Unternehmer in sein Unternehmen einbringt (= Schulden des Unternehmens beim Inhaber).

1.4 Anwendung von Buchungsregeln

Alle Geschäftsfälle werden auf den entsprechenden Konten gebucht. Um die Buchungen richtig eintragen zu können, muss man wissen, auf welcher Kontenseite der entsprechende Vorgang einzutragen ist. 18Dabei ist zu beachten, dass „Soll“ nicht „Minus“ und „Haben“ nicht „Plus“ bedeutet, wie die folgenden Beispiele noch zeigen werden. Entscheidend ist vielmehr die Überlegung, auf welcher Seite jeweils der Anfangsbestand (= AB) steht.

Nehmen wir an, die Fahrradhandlung kauft einen einfachen Laptop fürs Büro für 299,00 EUR und zahlt ihn bar. Um diesen Vorgang korrekt buchen zu können, sind folgende Überlegungen anzustellen:

Grundsätzliche Überlegungen

Antworten für das Beispiel „Barkauf Laptop“

Welche Konten sind betroffen?

Da eine Fahrradhandlung nicht mit Laptops handelt, stellt er keine Ware dar, sondern ist der Betriebs- und Geschäftsausstattung zuzuordnen. Unternehmen führen aber nicht ein Konto, sondern zwei Konten, nämlich „Betriebsausstattung“ und „Geschäftsausstattung“. Da der Laptop für die kaufmännische Verwaltung bestimmt ist, handelt es sich um Geschäftsausstattung. Da der Laptop bar bezahlt wird, ist das Konto „Kasse“ betroffen.

Handelt es sich um ein aktives oder passives Bestandskonto?

Das Konto „Geschäftsausstattung“ ist ein Konto der Mittelverwendung (Geldmittel werden für den Kauf von Geschäfts- ausstattung verwendet). Es ist deshalb ein aktives Bestandskonto. Das Konto „Kasse“ ist ein Konto der Mittelverwendung (Geldmittel werden in die Kasse gelegt, d. h. als „Bargeld“ benutzt = verwendet) Es ist deshalb ein aktives Bestandskonto.

Handelt es sich um einen Zugang oder Abgang?

Durch den Kauf des Laptops nimmt unsere Geschäftsausstattung zu. Da wir bar bezahlen, nimmt unser Kassenbestand ab

Auf welcher Kontenseite ist der Vorgang jeweils einzutragen (= zu buchen)?

  1. Wo steht auf dem Konto jeweils der Anfangsbestand?

  2. Auf welcher Kontenseite ist folglich zu buchen?

Da beides aktive Bestandskonten sind, haben beide Konten auch jeweils den Anfangsbestand auf der linken Seite (auch Soll-Seite genannt). Da bei der Geschäftsausstattung der Laptop zur bisherigen Geschäftsausstattung hinzukommt, wird 19auf der Seite gebucht, auf der auch der Anfangsbestand steht, also auf der linken Seite. Der Laptop kommt ja zur bisherigen Geschäftsausstattung (= Anfangsbestand) hinzu. Durch die Barzahlung nimmt unser Kassenbestand ab. Würde man die 299,00 EUR auf die linke Seite – auf der auch der AB steht – buchen, würde dies bedeuten, dass etwas zum Kassenbestand hinzukommt. Das ist aber hier nicht der Fall. Der Abgang aus der Kasse muss folglich auf der anderen Seite (= rechte Seite = Haben-Seite) gebucht werden.

Trägt man nun auf der richtigen Kontenseite ein, dann ist es zweckmäßig, vor die Zahl in Kurzform zu schreiben, worum es bei diesem Geschäftsfall ging. Diese Kurzform nennt man „Buchungstext“. Die Formulierung „Barkauf eines Laptops“ wäre für einen Eintrag auf den T-Konten zu lange. Der Vorgang ist stattdessen mit einem oder zwei Stichworten in abgekürzter Form zu beschreiben. Für den Buchungstext gibt es keine Vorschriften. Um die Arbeit am Anfang zu erleichtern, sind in der folgenden Liste „Buchungstexte“ für sehr häufig vorkommende Geschäftsfalle aufgelistet:

Ausgewählte Buchungstexte in Kurzform mit Erläuterungen

Ausgewählte Buchungstexte

Erläuterung

ER

Eingangsrechnung = Rechnung, die wir von einem Lieferanten erhalten, d. h. Rechnung, die bei uns eingeht. Wir erhalten z. B. vom Lieferanten Waren und bekommen eine Rechnung, die wir aber nicht jetzt gleich, sondern erst später bezahlen.

AR

Ausgangsrechnung = Rechnung, die wir an einen Kunden schicken, d. h. Rechnung, die von uns rausgeht. Wir liefern dem Kunden z. B. Waren und schicken eine Rechnung mit, die der Kunde aber nicht gleich, sondern erst später bezahlt.

Übw ER

Überweisung einer Eingangsrechnung = Wir überweisen (zahlen) eine bereits erhaltene Eingangsrechnung.

Übw AR

Überweisungseingang einer Ausgangsrechnung = Ein Kunde zahlt eine Rechnung, die er von uns bekommen hatte (= Ausgangsrechnung)

20Bark

Barkauf = Wir kaufen etwas (z. B. einen Laptop) und zahlen ihn nicht später, sondern gleich bar (das Bargeld stammt aus der Geschäftskasse).

Barvk

Barverkauf = Wir verkaufen an einen Kunden z. B. Waren, die dieser aber nicht später, sondern gleich bar bezahlt.

Barabh

Barabhebung vom Bankkonto. Das abgehobene Geld wird in die Geschäftskasse (= bar) gelegt.

Bareinz

Bareinzahlung. Es wird Geld aus der Geschäftskasse (= bar) auf das Bankkonto eingezahlt.

Außerdem nummerieren wir alle Geschäftsfälle durch und tragen die Nummer des Geschäftsfalls ebenfalls auf dem Konto ein. Da der Barkauf des Laptops unser erster Geschäftsfall ist, bekommt er die Nr. [1].

Diese Nummerierung hilft uns, bei einem eventuell entstandenen Buchungsfehler leichter alle Buchungen nachprüfen zu können.

Die Anfangsbestände erhalten keine Nummer. Durchnummeriert werden nur die Geschäftsfälle, die während eines Jahres zu erfassen sind. Nehmen wir an, dass wir bei Geschäftsgründung eine Ladeneinrichtung im Wert von 5.000 EUR und Bargeld in Höhe von 1.250 EUR haben. Diese Ausgangsdaten sind als Anfangsbestände auf den Konten einzutragen.

Die Buchung des Geschäftsfalls kann nun auf den Konten eingetragen werden:

Geschäftsausstattung

Soll

Haben

Anfangsbestand

5.000,00

[1] Bark

299,00

Kasse

Soll

Haben

Anfangsbestand

1.250,00

[1] Bark

299,00

Die Geschäftsausstattung hat zugenommen. Diese Zunahme haben wir auf der linken Seite (= Soll-Seite) gebucht. Die Zunahme ist ja positiv und nicht negativ. Man sieht, dass die Gleichung „Soll = Minus“ 21nicht stimmt. Der Kassenbestand hat durch die Barzahlung abgenommen. Diese Abnahme – die wir auf dem Konto „Kasse“ im Haben (rechts) gebucht haben – ist sicher nicht „positiv“. Man sieht die Gleichung „Haben = Plus“ stimmt nicht. Um richtig buchen zu können, muss man unbedingt die Gleichungen „Soll = Minus“ und „Haben = Plus“ aus dem Gedächtnis streichen!

 

Entscheidend für das richtige Buchen ist zunächst nur, auf welcher Seite der Anfangsbestand steht. Daraus kann man logisch ableiten: Kommt etwas zum Anfangsbestand hinzu, steht es auf der Seite, auf der Anfangsbestand steht. Eine Abnahme steht dann logischerweise auf der anderen Seite.

Dies scheint auf den ersten Blick verwirrend zu sein. Schließlich sei es doch auf dem Kontoauszug so, dass „Soll = Minus“ und „Haben = Plus“ ist. Dies versteht man, wenn man sich in die Buchhaltung der Bank hinein denkt:

Aus Sicht der Bank