von
Sybille M. Meier
Rechtsanwältin,
Fachanwältin für Sozialrecht,
Fachanwältin für Medizinrecht
und
Horst Deinert
Dipl. Sozialarbeiter (FH)
Dipl. Verwaltungswirt (FH)
Verwaltungswissenschaftler (VWA)
2., vollständig überarbeitete Auflage
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ISBN 978-3-8114-4418-8
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In Ansehung der demographischen Veränderungen in unserer Gesellschaft gewinnt das Betreuungsrecht zunehmend an Bedeutung. Nach der Erhebung des Bundesjustizamtes haben mehr als 1,3 Millionen Menschen einen rechtlichen Betreuer; das entspricht mehr als einem Prozent unserer Bevölkerung. Das bewährte Handbuch Betreuungsrecht erscheint nunmehr in zweiter Auflage und berücksichtigt die erhebliche zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung und die Gesetzgebung des Bundes. Dies betrifft insbesondere das 2. und das 3. Betreuungsrechtsänderungsgesetz (sog. Patientenverfügungsgesetz) sowie die Änderungen des Betreuungs- und Unterbringungsverfahrens durch das FGG-Reformgesetz und das Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörden.
Das Buch vermittelt dem beruflich im Betreuungswesen Tätigen einen fundierten Überblick über die wesentlichen Zweifelsfragen des Betreuungsrechts. Der Aufbau folgt systematisch dem Ablauf eines Betreuungsverfahrens. Es wird zunächst das gerichtliche Verfahren bis zur Betreuerbestellung unter Berücksichtigung der Neuerungen des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen (FamFG) dargestellt. Im Weiteren werden die Aufgabenkreise erläutert im Hinblick auf die Pflichten und Haftung des Betreuers und in einem letzten Abschnitt die Vergütung und der Aufwendungsersatz des Betreuers. Das Buch orientiert sich, soweit im Einzelfall nichts anderes vermerkt ist, an der herrschenden Rechtsprechungsmeinung insbesondere der Bundesgerichte.
Die einzelnen Kapitel als auch das Gesamtwerk sind mit verschiedenen Anhängen versehen, die es dem Leser ermöglichen, sich einen schnellen Überblick zu verschaffen. Zusätzlich zu den Anhängen gibt es praktische Checklisten und optisch hervorgehobene „Hinweise“. Außerdem sollen diverse Muster und Formulare für Anträge aller Art den Betreuer in die Lage versetzen, juristisch und sachlich korrekt sowohl mit dem Betreuungsgericht als auch mit den anderen Adressaten, wie Rententrägern, Jobcentern, Versicherungen, Banken etc. zu korrespondieren. Am Ende des Buches findet sich eine ausführliche Klärung wichtiger betreuungsrechtlicher Begriffe sowie eine Liste der genehmigungspflichtigen Betreuungsgeschäfte.
Als Mitautor konnte für die 2. Auflage Herr Horst Deinert aus Duisburg gewonnen werden. Er ist als langjähriger Behördenbetreuer und als Fortbildungsreferent und Fachbuchautor zum Betreuungsrecht ebenfalls ein langjähriger Experte.
Berlin, Duisburg, Juli 2016
Sybille Meier, Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizin- und Sozialrecht
Berufsbetreuerin
Horst Deinert
Dipl.-Sozialarbeiter
Dipl.-Verwaltungswirt
Vorwort zur 2. Auflage
Abkürzungsverzeichnis
Literaturauswahl
A.Die materiellen und verfahrensrechtlichen Vorschriften des Betreuungsrechts und der Unterbringung
I.Das Betreuungsgesetz
II.Das 1. Betreuungsrechtsänderungsgesetz 1999
III.Das 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz 2005
IV.Das 3. Betreuungsrechtsänderungsgesetz 2009
V.Das FGG-Reformgesetz 2009
VI.Das Vormundschaftsrechtsänderungsgesetz 2011
VII.Das ZPO-Rechtsmittelreformgesetz 2013
VIII.Das Patientenrechtegesetz und das Gesetz zur betreuungsrechtlichen Zwangsbehandlung 2013
IX.Das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz 2013
X.Das Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde 2014
XI.Die Ländergesetze zur Unterbringung psychisch kranker und süchtiger Menschen
XII.Die strafrechtliche Unterbringung
B.Das gerichtliche Verfahren bis zur Bestellung eines Betreuers
I.Beginn des Betreuungsverfahrens
1.Auf Antrag des Betroffenen
2.Betreuerbestellung von Amts wegen
II.Zuständigkeit
1.Proberichter
2.Verteilung von Aufgaben zwischen Richter und Rechtspfleger
III.Die Verfahrensbeteiligung
IV.Der Amtsermittlungsgrundsatz
1.Amtsermittlungspflicht
2.Grundsatz des rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG
3.Haftung
4.Rechtsprechung
V.Die Unterrichtung des Betroffenen
VI.Der Sozialbericht der Betreuungsbehörde
VII.Das Sachverständigengutachten
1.Einleitung
2.Qualifikation des Sachverständigen
3.Bekanntgabe der Person des Sachverständigen/Prüfung der Befangenheit
4.Vorbereitung eines Sachverständigengutachtens
5.Inhalt des Sachverständigengutachtens
6.Vorgehen des Sachverständigen
7.Aufbau eines Sachverständigengutachtens
8.Pflicht des Gerichts zur Überprüfung des Sachverständigengutachtens
9.Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens
10.Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses
11.Verwertung eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK)
12.Erzwingung der Untersuchung des Betroffenen
13.Unterbringung zur Begutachtung
14.Rechtsmittel
VIII.Der Verfahrenspfleger
1.Stellung und Aufgaben des Verfahrenspflegers im anhängigen Betreuungsverfahren
2.Voraussetzungen für die Bestellung eines Verfahrenspflegers
3.Pflichten des Verfahrenspflegers
IX.Die Anhörung des Betroffenen
1.Widerspruch des Betroffenen
2.Form der Anhörung
3.Unterbleiben der Anhörung
4.Zwangsweise Vorführung des Betroffenen
5.Rechtliches Gehör
X.Die Anhörung der Betreuungsbehörde, Angehöriger und Vertrauenspersonen
XI.Die Gewährung von Akteneinsicht
1.Grundsatz
2.Rechtsprechungsbeispiele zur Akteneinsicht
XII.Die Verfahrensfähigkeit des Betroffenen
XIII.Die Voraussetzungen für eine Betreuerbestellung
1.Die sogenannte Einheitsentscheidung
2.Die Voraussetzungen der Betreuerbestellung
a)Die subjektiven Voraussetzungen der Betreuerbestellung
aa)Psychische Krankheit
bb)Körperliche und geistige Behinderung
cc)Körperliche Behinderung
dd)Geistige Behinderung
ee)Seelische Behinderung
ff)Altersbedingte Abbauerscheinungen
b)Die objektiven Voraussetzungen der Betreuerbestellung
aa)Fürsorgebedürfnis
bb)Tatsächliches Unvermögen des Betroffenen
cc)Rechtliches Unvermögen des Betroffenen
dd)Keine Betreuerbestellung bei freier Willensbildung
ee)Kausalität zwischen Krankheit/Behinderung und Unvermögen
ff)Erforderlichkeit der Betreuerbestellung
gg)Bevorratung einer Betreuung
hh)Fehlende Kooperation zwischen Betreutem und Betreuer
3.Der Vorrang der Bevollmächtigung
4.Befugnisse des Bevollmächtigten in den sogenannten höchstpersönlichen Angelegenheiten
a)Einwilligung in und Verweigerung von ärztliche(n) Heilbehandlungsmaßnahmen
b)Befugnis zur Unterbringung und zu unterbringungsähnlichen Maßnahmen
c)Befugnis zur Einwilligung in bzw. Verweigerung von lebensverlängernde(n) Maßnahmen
d)Regelmäßige Bestätigung des Vollmachtstextes
e)Beschränkung der Vollmacht auf Teilbereiche
f)Ausübung von Zwangsmaßnahmen durch den Bevollmächtigen
g)Inkrafttreten der Vollmacht
5.Vorrang anderer Hilfen
6.Betreuung im Drittinteresse
XIV.Die Kontrollbetreuung
1.Voraussetzungen
2.Aufgaben des Kontrollbetreuers
3.Pflichten des Kontrollbetreuers
4.Besonderheiten
XV.Die Auswahl des Betreuers
1.Betreuerarten
2.Auswahlkriterien
3.Betreuungsverfügung
XVI.Der Aufgabenkreis
1.Erforderlichkeit und Aufgabenkreis
2.Bestimmung des Aufgabenkreises
3.Bestimmtheit des Aufgabenkreises
XVII.Der Einwilligungsvorbehalt
1.Zweck der Regelung
2.Voraussetzungen
3.Kein Einwilligungsvorbehalt darf erfolgen …
a)bei Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften
b)bei Verfügungen von Todes wegen
c)bei Erklärungen nach dem 4. und 5. Buch des BGB
4.Wirkung des Einwilligungsvorbehalts
a)Allgemeine Auswirkungen
b)Zustimmungsfreie Rechtsgeschäfte
aa)Erlangen eines rechtlichen Vorteils
bb)Alltagsgeschäfte
cc)Taschengeldparagraf
c)Dienst- oder Arbeitsverhältnisse
5.Wirksamwerden von Willenserklärungen
6.Hemmung der Verjährung
XVIII.Die Post- und Telekommunikationskontrolle
1.Allgemeines
2.Voraussetzungen der Anordnung der Post- und Telefonkontrolle
3.Umfang der Befugnisse des Betreuers bei der Post- und Telefonkontrolle
4.Durchführung der Kontrolle
XIX.Die einstweilige Anordnung
1.Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung
2.Voraussetzungen einer eiligen einstweiligen Anordnung
3.Dauer der einstweiligen Anordnung
XX.Die Aufsicht des Betreuungsgerichts
1.Grundsatz der selbstständigen Amtsführung
2.Gegenstand der Aufsicht
3.Beginn und Ende der Aufsichtstätigkeit
4.Pflichtwidrigkeit
5.Schaden
6.Folgen fehlender Aufsicht
7.Anordnung von Zwangsgeld
a)Verfahren
b)Rechtsmittel
XXI.Die Entlassung des Betreuers
1.Zuständigkeit
2.Verfahren
3.Rechtsmittel
4.Folgen der gerichtlichen Entscheidung
5.Entlassungsgründe
a)Wegfall der Eignung
b)Vorliegen eines wichtigen Grundes
c)Betreuerseitige Unzumutbarkeit der Amtsfortführung
d)Möglichkeit der Übertragung der Betreuung auf einen ehrenamtlichen Betreuer
e)Vorschlag einer gleich geeigneten Person durch den Betreuten
f)Ersetzung des Vereins-/Behördenbetreuers durch eine natürliche Person
XXII.Die gerichtlichen Überprüfungsfristen
1.Aufhebung oder Änderung der Betreuerbestellung
2.Bestellung eines Vereins oder der Betreuungsbehörde zum Betreuer
XXIII.Die Rechtsmittel gegen die Betreuungsgerichtsentscheidungen
1.Beschwerdeberechtigung
2.Beschwerdeverfahren
3.Rechtsbeschwerde und Sprungrechtsbeschwerde
4.Antrag auf gerichtliche Entscheidung
XXIV.Der Fall Amanda M.
1.Verletzung von Verfahrensrechten
a)Sachverständigengutachten
aa)Bekanntgabe der Person des Sachverständigen
bb)Erlass eines Beweisbeschlusses durch das Gericht zur Vorbereitung eines Sachverständigengutachtens
cc)Richterliche Überprüfungspflicht eines Sachverständigengutachtens
dd)Vorherige Bekanntgabe des Inhalts des Sachverständigengutachtens an den Betroffenen
b)Nicht erfolgte Verfahrenspflegerbestellung
c)Verstoß gegen § 26 FamFG
2.Verstoß gegen materielles Recht
a)Anordnung des Aufgabenkreises Vermögenssorge
b)Anordnung des Aufgabenkreises Aufenthaltsbestimmung
3.Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge/Zustimmung zu Heilbehandlungsmaßnahmen
4.Wohnungsangelegenheiten
C.Die Pflichten des Betreuers
I.Überblick
1.Pflichten gegenüber dem Betreuten
a)Pflicht zur Wahrung des Wohls des Betreuten
b)Pflicht zur Befolgung der Wünsche des Betreuten
aa)Betreuungsverfügung
bb)Unzumutbarkeit
2.Rehabilitationspflicht
3.Besprechungspflicht
4.Pflicht zur Information des Gerichts über Änderung der Betreuungsvoraussetzungen
a)Aufhebung der Betreuung und Einschränkung des Aufgabenkreises
b)Erweiterung des Aufgabenkreises und Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts
c)Bestellung eines Ergänzungsbetreuers
5.Berichtspflicht
6.Pflicht zur persönlichen Betreuung
7.Meldepflicht einfach gelagerter Betreuungsfälle
8.Meldepflicht gegenüber der Betreuungsbehörde
a)Mitteilungspflicht nach § 10 VBVG
b)Zweck der Mitteilungspflicht
c)Rechtliche Einordnung
II.Vertretung nach außen
1.Gerichtliche Vertretung
2.Außergerichtliche Vertretung
III.Geschäftsfähigkeit und Betreuung
IV.Die Pflichten im Rahmen der zugewiesenen Aufgabenkreise
1.Aufgabenkreis Vermögenssorge
a)Ermittlung des Vermögens und vermögensrechtlicher Ansprüche
aa)Ermittlung der Kontenstände
bb)Ermittlung von Renten- und anderen Einkünften
b)Verwaltung des Vermögens
aa)Bankkonten des Betreuten
bb)Guthaben auf Girokonten
cc)Einrichtung von Sparkonten
dd)Laufende Einnahmen
ee)Geltendmachung von Sozialhilfe/Grundsicherung/Arbeitslosengeld 2/Sozialgeld
ff)Andere Anlageformen für die Geldanlage
gg)Weitere Genehmigungsvorbehalte bei der Geldverwaltung
c)Vermögensverzeichnis
d)Berichts- und Rechnungslegung
e)Sonstiges
aa)Grundstücke und Mietshäuser
bb)Verkauf von Immobilien
cc)Abgabe einer Vermögensauskunft (ehemalige eidesstattliche Versicherung)
dd)Verbraucherinsolvenz
ee)Erfahrung mit der Insolvenzordnung
ff)Zustellungen an den Betreuten
gg)Haustürgeschäfte, Fernabsatzverträge und sonstige Verträge
hh)Steuererklärungen
ii)Schenkungen des Betreuers
jj)Exkurs: Auswirkungen der Bestellung eines Betreuers mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge auf den Betreuten – Bankkonten
2.Gesundheitssorge
a)Inhalt des Aufgabenkreises
b)Zur Abgrenzung von anderen Aufgabenkreisen
c)Pflichten des Betreuers im Rahmen der Gesundheitssorge
aa)Hauptaufgabe
bb)Sicherstellung des KV-Schutzes
cc)Wegfall der Pflichtversicherung und neue Anschlussversicherung
dd)Weitere Aufgaben
ee)Der Betreuer als Beschützergarant
d)Pflichten des Arztes und des Betreuers aus dem Patientenverfügungsgesetz
aa)Pflichten des Arztes
bb)Pflichten des Betreuers/Bevollmächtigten aus dem Patientenverfügungsgesetz
cc)Dialog zwischen Arzt und Betreuer/Bevollmächtigten zur Ermittlung des Patientenwillens
e)Rolle des Betreuungsgerichts
aa)Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen Maßnahmen
bb)Fehlendes Einvernehmen zwischen behandelndem Arzt und Betreuer über den Patientenwillen
cc)Genehmigungspflichtige riskante ärztliche Maßnahmen bei Dissens zwischen Arzt/Betreuer (Bevollmächtigten)
dd)Gefahr für Leben und Gesundheit
ee)Genehmigungserfordernis bei Bevollmächtigung
ff)Genehmigungsentscheidung des Betreuungsgerichts, § 1904 Abs. 3 BGB
3.Aufgabenkreis Sterilisation
a)Voraussetzungen
b)Bestellungsverfahren
c)Genehmigungsverfahren
d)Indikation der Sterilisation
e)Eintritt einer Notlage
f)Vorrang anderer Verhütungsmittel
g)Betreuungsgerichtliche Genehmigung
h)Verfahren nach erteilter betreuungsgerichtlicher Genehmigung
i)Erteilen der Einwilligung
4.Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmungsrecht
a)Einleitung
b)Zur Abgrenzung zum Aufgabenkreis der Vermögenssorge
c)Herausgabe der betreuten Person
d)Abgrenzung zu anderen Aufgabenkreisen
e)Melderechtliche Verpflichtungen
f)Passangelegenheiten
5.Umgangsbestimmungsrecht
a)Aufgabenkreis
b)Anordnung durch das Betreuungsgericht
c)Bezugnahme der Umgangsrechtsbestimmung im Vollmachtstext
d)Ausübung des Umgangsbestimmungsrechts durch den Betreuer/Bevollmächtigten
e)Durchsetzung
6.Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten
a)Allgemeines und Abgrenzung
b)Zwangsweiser Zutritt zur Wohnung des Betreuten
aa)Allgemeines
bb)Historischer Exkurs
cc)Beschluss des LG Frankfurt/Main vom 19.7.1994
c)Mitteilungs- und Genehmigungspflichten des Betreuers im Zusammenhang mit der Wohnraumaufgabe
aa)Allgemeines
bb)Anwendungsbereich des § 1907 BGB
d)Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum
e)Restliche Mietkosten nach Kündigung oder Genehmigungsantrag
f)Sonstige genehmigungsbedürftige Willenserklärungen
g)Verlust des Wohnraumes auf Initiative des Vermieters
h)Unverzüglichkeit der Mitteilung
i)Kündigungsschutz des Betreuten
j)Räumungsschutz nach der ZPO
aa)Allgemeines
bb)Räumungsfrist nach § 721 ZPO
cc)Räumungsschutz nach § 765a ZPO
dd)Räumungsschutz nach § 794a ZPO
k)Abschluss eines Miet-, Pacht- oder anderen Vertrages (§ 1907 Abs. 3 BGB)
l)Genehmigungsvorbehalt nach § 1907 Abs. 3 2. Alt. BGB
m)Voraussetzungen einer Entrümpelung
n)Kontrolle von Heizungsanlagen
7.Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten
a)Aufgabenkreis Behördenangelegenheiten
aa)Antragstellung und Geschäftsfähigkeit
bb)Betreiben von Verwaltungsverfahren
cc)Mitwirkungspflichten im Sozialrecht
dd)Rechtsmittel gegen Behördenbescheide
ee)Beratungshilfe
ff)Leistungen nach dem OEG
b)Aufgabenkreis Vertretung vor Gerichten
aa)Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
bb)Vertretung in Arbeitsrechtssachen
cc)Vertretung in Zivilrechtssachen
dd)Vertretung in Arzthaftungssachen
ee)Vertretung in Strafsachen
ff)Prozesskostenhilfe
gg)Beratungshilfe
hh)Vertretung in familienrechtlichen Angelegenheiten
ii)Eherechtliche Fragen
jj)Unterhalt
kk)Vaterschaftsfragen
ll)Anfechtung der Vaterschaft
mm)Elterliche Sorge
8.Freiheitsentziehende Unterbringung
a)Rechtliche Vorgaben
b)Unterbringungsarten
c)Abgrenzung öffentlich-rechtliche und zivilrechtliche Unterbringung
d)Pflichten und Aufgaben der Akteure
Gesetzliche Voraussetzungen
e)Aufgabenkreis des Betreuers
f)Begriff der Unterbringung
aa)Freiwilligkeitserklärung
bb)Vorübergehende Sistierung/Zurückhaltung des Betroffenen
cc)Fehlender Fortbewegungswille
dd)Einleitung des Verfahrens zur Unterbringung durch den Betreuer oder Bevollmächtigten
ee)Wohl des Betroffenen
ff)Krankheitsbedingte Unfähigkeit zur freien Willensbestimmung
gg)Zweigleisigkeit des Unterbringungsrechts
hh)Durchführung der Unterbringung (sog. „Zuführung“)
ii)Vorgehen des Gerichts
jj)Eilmaßnahmen
kk)Einstweilige Maßregel des Betreuungsgerichtes nach §§ 1908i, 1846 BGB
ll)Wichtige Rechtsprechung zum Verfahrensrecht der Unterbringung
9.Unterbringungsähnliche Maßnahmen
a)Anwendungsbereich
b)Unterbringungsgenehmigung nach § 1906 Abs. 1 und 1906 Abs. 4 BGB
aa)Einwilligungsfähigkeit und Freiwilligkeitserklärung des Betroffenen
bb)Freiheitsbeschränkende Maßnahmen
c)Fortbewegungswille des Betreuten
d)Regelmäßige Anwendung
e)Erforderlichkeit unterbringungsähnlicher Maßnahmen am Beispiel der Sturzgefährdung älterer Heimbewohner
aa)Pflichten des Betreuers
bb)Pflichten des Bevollmächtigten
cc)Pflichten des Arztes
f)Obhutspflichten des Heims
g)Rolle des Betreuungsgerichts
h)Verfahren
aa)Zuständigkeit
bb)Pflichten des Betreuers
cc)Sachverständigengutachten
dd)Anhörung Dritter
10.Zwangsbehandlung
a)Einleitung
b)Gesetzestext
c)Anwendungsbereich
d)Begriff der ärztlichen Zwangsmaßnahme
aa)Medizinische Indikation
bb)Einwilligungsunfähigkeit und Behandlungsablehnung mit natürlichen Willen
cc)Überzeugungsversuch
dd)Abwendung eines erheblichen gesundheitlichen Schadens
ee)Nutzen-Risiko-Abwägung
ff)Richterliche Anordnung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme
gg)Anordnung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme durch einen Bevollmächtigten
hh)Verfassungswidrigkeit der Regelungen zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen?
e)Verfahrensrecht
aa)Verfahrensvorschriften
bb)Verfahrensgarantien
V.Beendigung des Betreueramtes
1.Tod des Betreuten
2.Schlusstätigkeiten
a)Rückgabe des Betreuerausweises
b)Schlussrechnungslegung
c)Vermögensherausgabe und Rechenschaft
aa)Anspruchsberechtigter
bb)Anspruchsverpflichteter
cc)Gegenstand des Herausgabeanspruchs
dd)Akteneinsicht bzw. -herausgabe; Entlastungserklärung
ee)Durchsetzung des Herausgabeanspruchs
3.Verzicht auf die Schlussrechnung
4.Entlastungserklärung
VI.Exkurs: Haftung des Betreuers
VII.Aufwendungsersatz und Vergütung
1.Allgemeines
2.Aufwendungsersatz
a)Entschädigung für Barauslagen
b)Versicherungskosten
c)Aufwendungsersatz für berufliche Dienste
d)Pauschalierter Aufwendungsersatz
e)Steuerrechtliche Aspekte des Aufwendungsersatzes
3.Vergütung für Betreuer und Verfahrenspfleger
a)Vergütung für ehrenamtliche Betreuertätigkeit
b)Feststellung der beruflichen Betreuertätigkeit
c)Stundensätze
d)System der pauschalierten Betreuervergütung
aa)Vorbemerkung
bb)Prämissen der Pauschalierung
cc)Tabelle der Pauschalen
e)Beginn des Vergütungsanspruches
aa)Betreuerwechsel/Vakanz in der Betreuung
bb)Unterschiedliche Stundenansätze beim gewöhnlichen Aufenthalt
cc)Unterschiedliche Stundenansätze bei Vermögenden/Mittellosen
f)Ende des Vergütungsanspruches
4.Zahlungspflichten und Mittellosigkeit
a)Allgemeines
b)Einkommensheranziehung
c)Vermögensheranziehung
d)Regress der Staatskasse
5.Gerichtliches Verfahren bei Aufwendungsersatz und Vergütung
6.Rechtsmittel
7.Besonderheiten bei Sterilisations-, Verhinderungs- und Gegenbetreuungen
8.Besonderheiten bei Vereins- und Behördenbetreuungen
9.Besonderheiten bei der Verfahrenspflegschaft
D.Berufsrecht für Betreuer/innen
I.Einkommensteuer
II.Umsatzsteuer
III.IHK-Mitgliedschaft
IV.Gewerbemeldepflicht
V.Sozialversicherungspflicht
VI.Haftpflichtversicherung
VII.Vereins- und Behördenbetreuer
Anhang 1Liste der genehmigungspflichtigen Maßnahmen
Anhang 2Rechtsbegriffe
I.Geschäftsfähigkeit
1.Grundlagen
2.Rechtsfolgen der Geschäftsunfähigkeit
3.Wichtige Rechtsprechung zur Geschäftsfähigkeit
4.Prozessfähigkeit
a)Wichtige Rechtsprechung zur Prozessfähigkeit
b)Geltungsbereich der Regelungen
c)Handlungsfähigkeit gegenüber Behörden
II.Ehegeschäftsfähigkeit
1.Grundlagen
2.Wichtige Rechtsprechung zur Ehegeschäftsfähigkeit
III.Testierfähigkeit
1.Grundlagen
2.Wichtige Rechtsprechung zur Testierfähigkeit
IV.Zivilrechtliche Zurechnungsfähigkeit (Deliktsfähigkeit)
V.Strafrechtliche Schuldfähigkeit
VI.Natürlicher Wille
1.Grundlagen
2.Wichtige Rechtsprechung zum natürlichen Willen
VII.Einwilligungsfähigkeit
1.Grundlagen
2.Wichtige Rechtsprechung zur Einwilligungsfähigkeit
Stichwortverzeichnis
a.A. | Anderer Ansicht |
AG | Amtsgericht (auch Ausführungsgesetz) |
AG BtG | Ausführungsgesetz zum Betreuungsrecht |
ALG | Arbeitslosengeld (1 oder 2) |
AMG | Arzneimittelgesetz |
AnwBl. | Anwaltsblatt (Zs) |
AO | Abgabenordnung |
AOK | Allgemeine Ortskrankenkasse |
ArbGG | Arbeitsgerichtsgesetz |
Art | Artikel |
AWMF | Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. |
Az. | Aktenzeichen |
BÄK | Bundesärztekammer |
BAFin | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht |
BauR | Baurecht (Zs) |
BayObLG | Bayerisches Oberstes Landesgericht |
BB | Betrifft: Betreuung (Hrsg.: BGT e.V.); auch Betriebs-Berater (Zs) |
BdB | Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. |
BeckRS | Beck Rechtsprechung (Onlinedienst) |
BerHG | Beratungshilfegesetz |
BetrG | Betreuungsgericht |
BeurkG | Beurkundungsgesetz |
BezG | Bezirksgericht |
BFH | Bundesfinanzhof |
BFHE | Entscheidungssammlung des Bundesfinanzhofes |
BfJ | Bundesamt für Justiz |
BGB | Bürgerliches Gesetzbuch |
BGBl | Bundesgesetzblatt |
BGH | Bundesgerichtshof |
BGHZ | Entscheidungssammlung des BGH in Zivilsachen |
BGT | Betreuungsgerichtstag e.V. (vormals VGT) |
BGW | Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege |
BL-AG | Bund-Länder-Arbeitsgruppe Betreuungsrecht |
BM | Bundesministerium |
BMG | Bundesmeldegesetz |
BNotK | Bundesnotarkammer |
BNotO | Bundesnotarordnung |
BpersAG | Bundespersonalausweisgesetz |
BRAGO | Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (jetzt RVG) |
BRAK | Bundesrechtsanwaltskammer |
BRAO | Bundesrechtsanwaltsordnung |
BR-Drs. | Bundesratsdrucksache |
BReg | Bundesregierung |
BSG | Bundessozialgericht |
BStBl. | Bundessteuerblatt |
BtÄndG | Betreuungsrechtsänderungsgesetz (1.–3.) |
BtBG | Betreuungsbehördengesetz |
BtG | Betreuungsgesetz |
BT-Drs. | Bundestagsdrucksache |
BtMan | Betreuungsmanagement (Zs) |
BtPrax | Betreuungsrechtliche Praxis (Zs) |
BtR | Betreuungsrecht |
BUKO-QS | Bundeskonferenz zur Qualitätssicherung im Gesundheits- und Pflegewesen e.V. |
BVerfG | Bundesverfassungsgericht |
BVerfGE | Entscheidungssammlung des Bundesverfassungsgerichts |
BVerwG | Bundesverwaltungsgericht |
BVerwGE | Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts |
BVG | Bundesversorgungsgesetz |
BVormVG | Berufsvormündervergütungsgesetz (jetzt VBVG) |
BVR | Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken |
BWahlG | Bundeswahlgesetz |
DÄBl. | Deutsches Ärzteblatt (Zs) |
DB | Der Betrieb (Zs) |
DEGAM | Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin |
DGVZ | Deutsche Gerichtsvollzieherzeitung |
DRV | Deutsche Rentenversicherung (Bund/Land/Knappschaft-Bahn-See) |
DStR | Deutsches Steuerrecht (Zs) |
EAEG | Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz |
EFG | Entscheidungen der Finanzgerichte (Zs) |
EGMR | Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte |
EKG | Elektrokardiogramm |
EKT | Elektrokrampftherapie |
EStG | Einkommensteuergesetz |
EU | Europäische Union |
EuGH | Europäischer Gerichtshof (EU) |
FamFG | Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit |
FamRB | Familienrechtsberater (Zs) |
FamRZ | Zeitschrift für das gesamte Familienrecht |
FF | Forum Familienrecht (Zs) |
FG | Finanzgericht |
FGG | Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (jetzt FamFG) |
FGO | Finanzgerichtsordnung |
FGPrax | Praxis der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Zs) |
FM | Finanzministerium |
FPR | Familie, Partnerschaft, Recht (Zs) |
FuR | Familie und Recht (Zs) |
GBl. | Gesetzblatt |
GBO | Grundbuchordnung |
GewO | Gewerbeordnung |
GEZ | Gebühreneinzugszentrale (jetzt Beitragsservice) |
GG | Grundgesetz |
GKV | Gesetzliche Krankenversicherung |
GNotKG | Gerichts- und Notarkostengesetz |
GVBl | Gesetz- und Verordnungsblatt |
GVG | Gerichtsverfassungsgesetz |
GwG | Geldwäschegesetz |
GzVeN | Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses |
HFEG | Hessisches Freiheitsentziehungsgesetz |
HIV | Humane Immundefizienz-Virus |
hM | herrschende Meinung |
HK-BUR | Heidelberger Kommentar zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht |
IBAN | International Bank Account Number (Internat. Kontonummer) |
ICD | International Code of Diseases (Internat. Krankheitenschlüssel) |
InsO | Insolvenzordnung |
IQ | Intelligenzquotient |
JurBüro | Das juristische Büro (Zs) |
JurionRS | Jurion-Online-Rechtsprechung |
JVEG | Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz |
KastrG | Kastrationsgesetz |
KG | Kammergericht (Berlin) |
KV | Kassenärztliche Vereinigung bzw. Kommunalverband |
LAG | Landesarbeitsgemeinschaft |
LG | Landgericht |
Ls | Leitsatz |
LSG | Landesozialgericht |
MBl. | Ministerialblatt |
MDK | Medizinischer Dienst der Krankenkassen |
MDR | Monatszeitschrift für deutsches Recht |
MK | Münchener Kommentar zum BGB |
MRVG | Maßregelvollzugsgesetz (des Bundeslandes) |
MuSchG | Mutterschutzgesetz |
NJW | Neue Juristische Wochenschrift (Zs) |
NJW-RR | NJW-Rechtsprechungsreport (Zs) |
NJWE-FER | NJW-Eildienst Familien- und Erbrecht (Zs) |
NV | Nichtveranlagungsbescheinigung |
NVwZ | Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht |
NZA | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht |
NZBau | Neue Zeitschrift für Baurecht |
NZM | Neue Zeitschrift für Mietrecht |
NZS | Neue Zeitschrift für Sozialrecht |
OBG | Ordnungsbehördengesetz (des Landes) |
OEG | Opferentschädigungsgesetz |
OLG | Oberlandesgericht |
OLGR | Oberlandesgericht-Report (Zs) |
OVG | Oberverwaltungsgericht |
PAG | Polizeiaufgabengesetz (des Landes) |
PEG | Perkutane endoskopische Gastrostomie (Magensonde) |
PflR | Pflegerecht (Zs) |
PKH | Prozesskostenhilfe |
PStG | Personenstandsgesetz |
PsychKG | Psychisch-Kranken-Gesetz (des Bundeslandes) |
R&P | Recht und Psychiatrie (Zs) |
RdErl | Runderlass |
RdLH | Rechtsdienst der Lebenshilfe (Zs) |
Rn | Randnummer |
Rpfleger | Der deutsche Rechtspfleger (Zs) |
RPflStud | Rechtspfleger-Studienhefte (Zs) |
RPflG | Rechtspflegergesetz |
Rspr. | Rechtsprechung |
RVG | Rechtsanwaltsvergütungsgesetz |
Schufa | Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung |
SG | Sozialgericht |
SGB | Sozialgesetzbuch |
SGG | Sozialgerichtsgesetz |
SHT | Sozialhilfeträger |
StGB | Strafgesetzbuch |
StPO | Strafprozessordnung |
StVollzG | Strafvollzugsgesetz |
TPG | Transplantationsgesetz |
TSG | Transsexuellengesetz |
TVöD | Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst |
UBG | Unterbringungsgesetz (des Bundeslandes) |
Urt | Urteil |
UStG | Umsatzsteuergesetz |
VBG | Verwaltungs-Berufsgenossenschaft |
VBVG | Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz |
VdK | Verband der Kriegsbeschädigten (Sozialverband Deutschlands) |
VersR | Versicherungsrecht (Zs) |
VGT | Vormundschaftsgerichtstag (jetzt BGT) |
VIF | Vereinigung Integrations-Förderung i.V. |
VKH | Verfahrenskostenhilfe |
Vorb | Vorbemerkung |
VormG | Vormundschaftsgericht (jetzt BetrG) |
VRegV | Vorsorgeregisterverordnung |
VV | Verwaltungsvorschrift |
VWA | Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie |
VwGO | Verwaltungsgerichtsordnung |
VwVfG | Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund oder Länder) |
VwZG | Verwaltungszustellungsgesetz |
WBVG | Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz |
WHO | Weltgesundheitsorganisation |
ZKJ | Zeitschrift für Kinder- und Jugendhilfe |
ZPO | Zivilprozessordnung |
Zs | Zeitschrift |
Aufgenommen wurden die für die Bearbeitung verwendete Literatur sowie weitere themenbezogene Fachbücher. Fachzeitschriftenbeiträge sind innerhalb des Textes in den Fußnoten genannt.
I. Gesetzestexte zum Betreuungsrecht
| Bauer, Axel/Deinert, Horst HK-BUR Gesetzessammlung zum Betreuungsrecht, 8. Auflage 2016 |
Es gibt mehrere Gesetzessammlungen zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht auf dem Markt. Wir empfehlen als besonders zu diesem Lehrbuch geeignet die aktuelle Ausgabe der genannten Gesetzessammlung von Bauer/Deinert. Sie enthält neben allen maßgeblichen bundesrechtlichen Bestimmungen mehrere Hundert redaktionelle Fußnoten mit ergänzenden Hinweisen, Verweisen und Parallelbestimmungen sowie aktuellen Geldbeträgen.
II. Kommentare
| Bassenge, Peter/Roth, Herbert Kommentar zum FamFG, 12. Auflage, 2009 |
| Bauer, Axel/Klie, Thomas/Lütgens, Kay (Hrsg.) Heidelberger Kommentar zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht (Loseblattsammlung), 1994/2016 (zitiert: HK-BUR/Bearbeiter) |
| Bienwald, Werner/Sonnenfeld, Susanne/Harm, Uwe/Bienwald, Christa Betreuungsrecht, 6. Auflage 2016 (zitiert: Bienwald/Bearbeiter) |
| Bork, Reinhard/Jacoby, Florian/Schwab, Dieter FamFG – Kommentar, 2. Auflage 2013 |
| Damrau, Jürgen/Zimmermann, Walter Betreuungsgesetz – Kommentar zum BtG, 4. Auflage 2011 (zitiert: Damrau/Zimmermann) |
| Dodegge, Georg/Roth, Andreas Systematischer Praxiskommentar Betreuungsrecht, 4. Auflage 2014 (zitiert: BtKomm/Bearbeiter) |
| Erman, Walter/Westermann, Harm Bürgerliches Gesetzbuch, Handkommentar, 13. Auflage 2011 (zitiert: Erman/Bearbeiter) |
| Fröschle, Tobias (Hrsg.) Praxiskommentar Betreuungs- und Unterbringungsverfahren; 3. Auflage 2015 (zitiert: Fröschle/Bearbeiter) |
| Jürgens, Andreas (Hrsg.) Betreuungsrecht (Kurzkommentar), 5. Auflage 2014 (zitiert: Jürgens/Bearbeiter) |
| Jurgeleit, Andreas (Hrsg.) Betreuungsrecht. Handkommentar; – 3. Auflage 2013 (zitiert: Jurgeleit/Bearbeiter BtR) |
| Knittel, Bernhard Betreuungsgesetz (Loseblattsammlung), 1992–2016 |
| Münchener Kommentar zum BGB – Kommentar, (zitiert: MK-BGB/Bearbeiter) – 7. Auflage 2015 ff. |
| Palandt Bürgerliches Gesetzbuch – Kommentar, 70. Auflage 2011 – 75. Auflage 2016 (zitiert: Palandt/Bearbeiter) |
| Schellhorn, Walter/Jirasek, Hans/Seipp, Paul Bundessozialhilfegesetz, Kommentar, 15. Auflage 1997 |
| Staudinger BGB, 13. Bearb. 2012-2013 ff. (zitiert: Staudinger/Bearbeiter) |
| Thomas, Werner/Putzo, Hans Zivilprozessordnung, fortgeführt von Reichold, Klaus/Hüßtege, Rainer/Seiler, Christian, 36. Auflage 2015/37. Auflage 2016 (zitiert: Thomas/Putzo/Bearbeiter) |
III. Weitere Fachbücher
1. Betreuungsrecht allgemein
| Böhm, Horst/Marburger, Horst/Spanl, Reinhold Betreuungsrecht – Betreuungspraxis, Ausgabe 2015 |
| Jurgeleit, Andreas (Hrsg.) FamFG – Freiwillige Gerichtsbarkeit, 2010 (zitiert: Jurgeleit/Bearbeiter Freiwillige Gerichtsbarkeit) |
| Jürgens/Lesting/Loers/Marschner Betreuungsrecht kompakt, 8. Auflage 2016 |
| Schmidt, Gerd/Bayerlein, Rainer/Mattern, Christoph/Ostermann, Jochen Betreuungspraxis und psychiatrische Grundlagen, 2. Auflage 2011 (zitiert: Schmidt u.a.) |
| Thar, Jürgen/Raack, Wolfgang Leitfaden Betreuungsrecht, 6. Auflage 2014 |
| Zimmermann, Walter Betreuungsrecht von A–Z, 5. Auflage 2014 |
2. Verfahrensrecht/Verfahrenspflegschaft
| Bienwald, Werner Verfahrenspflegschaftsrecht, 2002 |
| Deinert, Horst/Walther, Guy Handbuch der Betreuungsbehörde, 4. Auflage 2015 |
| Firsching, Karl/Dodegge, Georg Familienrecht, 2. Halbband Betreuungssachen, 8. Auflage 2015 |
3. Gesundheitssorge/Patientenverfügung
| Bauer, Axel/Klie, Thomas Patientenverfügungen/Vorsorgevollmachten – richtig beraten?, 2. Auflage 2005 |
| Dörner, Klaus/Plog, Ursula/Teller, Christine/Wendt, Frank Irren ist menschlich, 23. Auflage 2015 |
| Hoffmann, Birgit Personensorge, 2. Auflage 2013 |
| Kierig, Franz/Behlau, Wolfgang Der Wille des Patienten entscheidet, 2011 |
| Nedopil, Norbert/Müller Jürgen L. Forensische Psychiatrie, 4. Auflage 2012 |
| Putz, Wolfgang /Steldinger, Beate Patientenrechte am Ende des Lebens, 5. Auflage 2014 |
| Zimmer, Maximilian Ratgeber Demenzerkrankungen, 2009 |
| Zimmermann, Walter Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, 2. Auflage 2010 |
4. Aufenthaltsbestimmung/Unterbringung
| Bohnert, Cornelia Unterbringungsrecht, 2000 |
| Hoffmann, Birgit/Klie, Thomas Freiheitsentziehende Maßnahmen, 2. Auflage 2012 |
5. Vermögenssorge/Wohnungsangelegenheiten
| Gottwald, Uwe Zwangsvollstreckung, 7. Auflage 2015 |
| Jochum, Günter/Pohl, Kay-Thomas Nachlasspflegschaft, 5. Auflage 2014 |
| Lütgens, Kay/Brosey, Dagmar Zivil- und Zivilprozessrecht, 2. Auflage 2007 |
| Meier, Sybille/Neumann, Alexandra Handbuch Vermögenssorge und Wohnungsangelegenheiten, 3. Auflage 2016 |
| Platz, Siegfried Bankgeschäfte mit Betreuten, 3. Auflage 2010 |
| Roth, Wolfgang Erbrecht und Betreuungsfall, 2. Auflage 2016 |
| Schmidt, Aufgabenkreis Vermögenssorge, 2. Auflage 2002 (zitiert: Schmidt Vermögenssorge) |
| Spanl, Reinhard Vermögensverwaltung durch Vormund und Betreuer, 2. Auflage 2009 |
| Zimmermann, Walter Erbrecht und Betreuung; 2012 |
| Zimmermann, Walter Rechtsfragen bei einem Todesfall, 7. Auflage 2015 |
6. Betreuervergütung/Berufsrecht
| Deinert, Horst/Lütgens, Kay Die Vergütung des Betreuers, 6. Auflage 2012 |
| Deinert, Horst/Lütgens, Kay/Meier, Sybille Die Haftung des Betreuers, 2. Auflage 2007 |
| Zimmermann, Walter Anwaltsvergütung außerhalb des RVG, 2007 |
I.Das Betreuungsgesetz
II.Das 1. Betreuungsrechtsänderungsgesetz 1999
III.Das 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz 2005
IV.Das 3. Betreuungsrechtsänderungsgesetz 2009
V.Das FGG-Reformgesetz 2009
VI.Das Vormundschaftsrechtsänderungsgesetz 2011
VII.Das ZPO-Rechtsmittelreformgesetz 2013
VIII.Das Patientenrechtegesetz und das Gesetz zur betreuungsrechtlichen Zwangsbehandlung 2013
IX.Das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz 2013
X.Das Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde 2014
XI.Die Ländergesetze zur Unterbringung psychisch kranker und süchtiger Menschen
XII.Die strafrechtliche Unterbringung
A. Die materiellen und verfahrensrechtlichen Vorschriften des Betreuungsrechts und der Unterbringung › I. Das Betreuungsgesetz
1
Das Betreuungsgesetz trat vor mehr als 23 Jahren am 1.1.1992 in Kraft und gilt bis heute als eine der wichtigsten und tiefgreifendsten Reformen unseres Rechtssystems im letzten Jahrhundert.[1] Es handelte sich um ein sog. „Artikelgesetz“, das rund 300 Paragraphen in ca. 50 Gesetzen änderte, wobei Schwerpunkte das BGB und das Verfahrensrecht im damaligen FGG darstellten. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Entmündigungs-, Vormundschafts- und Gebrechlichkeitspflegschaftsrecht waren im Wesentlichen ab dem Inkrafttreten des BGB am 1.1.1900 unverändert geblieben. Lediglich die „Rauschgiftsucht“ war in den 70er Jahren in den alten Bundesländern als Entmündigungsgrund hinzugekommen. In der DDR waren in den 60er und 70er Jahren die Bestimmungen aus dem BGB in eigene Gesetze (Familiengesetzbuch, Zivilgesetzbuch) verlagert worden, ohne dass sich Inhaltliches geändert hätte. Insbesondere durch die im Jahre 1975 veröffentlichte Psychiatrie-Enquete (BT-Drs. 7/4200) rückte die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Reform der Entmündigung, der Vormundschaft über Volljährige und der Gebrechlichkeitspflegschaft verstärkt in das öffentliche Bewusstsein. Das Hauptanliegen des Reformgesetzgebers bestand darin, die Rechtsstellung und das Wohl der Betroffenen durch das Gesetzesvorhaben entscheidend zu verbessern. Vom federführenden Bundesministerium für Justiz wurde das Betreuungsgesetz als die „Jahrhundertreform“ bezeichnet.
2
Das Betreuungsrecht verfolgt die nachstehenden Zielvorstellungen:
– | Verwirklichung und Achtung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen, |
– | persönliche Betreuung an Stelle anonymer Verwaltung, |
– | Förderung der Integration psychisch erkrankter, geistig oder seelisch behinderter Menschen in die Gesellschaft, |
– | Beschränkung der Maßnahmen staatlicher Fürsorge auf das im Einzelfall erforderliche Maß, |
– | Grundsatz des Vorrangs privater Vorsorge vor öffentlicher Fürsorge, |
– | Stärkung der Personensorge durch Regelungen über Heilbehandlungen, Unterbringung, unterbringungsähnliche Maßnahmen und Wohnungsauflösung. |
3
Das materielle Vormundschaftsrecht befindet sich seither in den §§ 1773–1895 des BGB und regelt die allgemeine Fürsorge für die Person und das Vermögen einer minderjährigen Person; diese tritt somit subsidiär an die Stelle der fehlenden Fürsorge der Familie in allen Angelegenheiten.
4
Das materielle Betreuungsrecht ist in den §§ 1896–1908i BGB niedergelegt und regelt die Fürsorge für einen Volljährigen, der auf Grund einer psychischen Krankheit, geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten in einzelnen Teilgebieten oder aber auf allen Gebieten der Personen- und Vermögenssorge nicht allein regeln kann und deshalb der Unterstützung eines Betreuers bedarf.
5
Das Verfahrensrecht wurde im Rahmen der Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige durch ein einheitliches Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) ersetzt. Dort wurden die von den Vormundschaftsgerichten zu beachtenden Verfahrensvorschriften in Betreuungs- und Unterbringungssachen niedergelegt, wie z.B. das Recht auf persönliche Anhörung des Betroffenen durch den Richter, die Bestellung eines Verfahrenspfleger, das Einholung von Sachverständigengutachten und die Regelungen zu den Rechtsmitteln. Außerdem wurden in einem neuen Gesetz, dem BtBG die Aufgaben der Betreuungsbehörden normiert. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf § 8 S. 1 und 2 BtBG zu verweisen. Die Betreuungsbehörden sind im Rahmen des anhängigen Betreuungsverfahrens verpflichtet, das Gericht bei der Sachverhaltsaufklärung zu unterstützen.
6
§ 1908i Abs. 1 BGB verweist auf eine große Anzahl von Vorschriften aus dem Bereich des Vormundschaftsrechts für Minderjährige und erklärt diese für das Betreuungsrecht für anwendbar. Dies ist weitgehend unbekannt, ob zwar dort auf zentrale Normen verwiesen wird, die für die praktische Führung einer Betreuung, insbesondere im Aufgabenkreis der Vermögenssorge von großer Bedeutung sind, beispielsweise wie Geldanlagen des Betreuten vorzunehmen sind etc.
Diekmann 20 Jahre BtR – Rückblick und Ausblick BtPrax 2011, 5.
A. Die materiellen und verfahrensrechtlichen Vorschriften des Betreuungsrechts und der Unterbringung › II. Das 1. Betreuungsrechtsänderungsgesetz 1999
7
Am 1.1.1999 trat mit dem 1. Betreuungsrechtsänderungsgesetz (BtÄndG) die Reform der Reform in Kraft. Vor allem die Bundesländer wurden aktiv, um das Betreuungsrechtsänderungsgesetz auf den Weg zu bringen. Grund bildete der Umstand, dass die Ausgaben für Betreuungskosten nach einer unvollständigen Statistik der Bundesländer um ein Vielfaches nach 1992 gewachsen waren. So gab beispielsweise das Land Baden-Württemberg 1992 652.000 DM an Betreuungskosten aus, im Jahre 1995 waren es bereits über 7.000 000 DM. In Thüringen wuchs der Ausgabenbetrag im Jahr 1992 von 6.000 DM auf 4.022.000 DM im Jahre 1995. Auch die Landeszuschüsse für die Betreuungsvereine mussten von 9.099.000 DM im Jahre 1992 auf 23.945.000 DM 1995 angehoben werden.
8
Streitigkeiten über die Höhe der zu bewilligenden Vergütungen bildeten ab 1992 den Schwerpunkt der gerichtlichen Tätigkeit im Betreuungsrecht. Das 1. Betreuungsrechtsänderungsgesetz verfolgte nach dem Willen des Gesetzgebers u.a. folgende Reformziele:
1. | im materiellen Betreuungsrecht Verbesserung des Schutzes des Betroffenen bei Erteilung einer Vorsorgevollmacht und damit Stärkung dieses Rechtsinstituts als Alternative zur Betreuung,[1] |
2. | Betonung des Prinzips der rechtlichen Vertretung des Betroffenen in den gerichtlich zugewiesenen Aufgabenkreisen, |
3. | Vorrang der ehrenamtlich geführten Betreuung vor einer Berufsbetreuung, |
4. | Präzisierung der Vorschriften über die Vergütung, um so die Probleme, die es in der Vergangenheit mit dem Vergütungsrecht gab, zu lösen,[2] |
5. | Beteiligung des Betroffenen an den Betreuungskosten im Falle der Mittellosigkeit durch Rückgriffsmöglichkeit der Staatskasse, |
6. | Heranziehung unterhaltspflichtiger Familienangehöriger zur Zahlung von Betreuungskosten. |
9
Ein wesentliches Ziel des 1. Betreuungsrechtsänderungsgesetzes war es, den einem Betreuer im Falle einer Liquidation aus der Staatskasse zu bewilligenden Stundensatz verbindlich nach der Art seiner Ausbildung in einer dreistufigen Skala zu typisieren.[3] Zudem sollte auf Grund einer standardisierten Vergütungsfestsetzung die Notwendigkeit entfallen, die Schwierigkeit der einzelnen Betreuung nachzuweisen.
10
Ansonsten ließ die stärkere Betonung der rechtlichen Betreuung durch das 1. Betreuungsrechtsänderungsgesetz den Grundsatz der persönlichen Betreuung unberührt. Der Betreuer muss die Angelegenheiten des Betreuten so besorgen, wie es dessen Wohl entspricht. Der Betreuer hat insbesondere den Wünschen des Betreuten zu entsprechen und wichtige Angelegenheiten vor der Erledigung mit dem Betreuten zu besprechen, § 1901 Abs. 2 und 3 BGB.
11
Bei Mittellosigkeit des Betreuten richtete sich der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse, § 1836a BGB a.F., wobei die Höhe der Vergütungssätze in einem eigenständigen, nur zwei Paragrafen umfassenden Gesetz geregelt war, dem Gesetz über die Vergütung von Berufsvormündern (Berufsvormündervergütungsgesetz – BVormVG).
12
Bis zu dem Inkrafttreten des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes belief sich der Vergütungsrahmen zwischen 25,00 DM und 125 DM, bei einem Mittelwert von 75,00 DM. Das 1. Betreuungsrechtsänderungsgesetz reduzierte diesen Vergütungsrahmen um circa 37 % und legte eine Spanne zwischen 35,00 DM bis 60,00 DM fest, was einem Mittelwert von 47,50 DM entsprach.
13
Die Reform führte u.a. zu einer Verschlechterung der Vergütung für Berufsbetreuer und beinhaltete weiterhin auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht einen Abbau von Rechten der Betroffenen. So kann beispielsweise nach der Neufassung des § 67 FGG (jetzt § 276 FamFG), wenn Gegenstand des Verfahrens die Bestellung eines Betreuers zur Besorgung aller Angelegenheiten des Betroffenen oder die Erweiterung des Aufgabenkreises hierauf ist, von der Bestellung eines Verfahrenspflegers abgesehen werden, wenn „ein Interesse des Betroffenen“ hieran „offensichtlich nicht besteht.“ Begründet wurde diese Neuregelung damit, die Bestellung eines Verfahrenspflegers in derartigen Fällen habe in der Vergangenheit ohnehin nur formalen Charakter gehabt und im Übrigen könne die Betreuungsbehörde zu der Frage der Betreuerauswahl Stellung nehmen.[4] Diese Regelung ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich mit Hinblick auf Art. 103 Abs. 1 GG, dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs.[5] Im Falle einer nicht verfassungskonformen Auslegung ist die Gefahr zu thematisieren, dass der Betroffene zu einem bloßen Verfahrensgegenstand verkommt – ein Ergebnis, das der Reformgesetzgeber gerade vermeiden wollte. § 67 Abs. 1 S. 3 FGG (jetzt § 276 Abs. 2 FamFG) ist demgemäß eng auszulegen dahingehend, dass niemals von einem Desinteresse des Betroffenen an einer Verfahrenspflegerbestellung auszugehen ist. Wird beispielsweise eine Betreuung mit allen Angelegenheiten angeordnet, verliert die betroffene Person ihr aktives und passives Wahlrecht, vgl. §§ 13 Nr. 2, 15 Abs. 2 Nr. 1 BWahlG. Wieso der Verlust eines so wesentlichen bürgerlichen Rechtes im offensichtlichen Desinteresse eines Betroffenen liegen soll, ist nicht nachvollziehbar und wird im Jahre 2014 unter den Vorzeichen der vor einigen Jahren in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention wieder in Politik und Gesellschaft diskutiert.[6]
14
Bei der richterlichen Genehmigung gefährlicher Heilbehandlungen nach § 1904 BGB ist durch das Gericht ein Sachverständigengutachten einzuholen. § 69 Abs. 2 Bst. d FGG a.F. sah zwingend vor, dass Sachverständiger und ausführender Arzt nicht personengleich sein dürfen. Das Betreuungsrechtsänderungsgesetz hat diese Mussregelung in eine Sollregelung umgewandelt (jetzt § 298 Abs. 4 S. 2 FamFG). Diese Gesetzesänderung ließ die Regelung zum Schutze des Betroffenen zu einer Farce verkommen. Ein größerer Interessenkonflikt bei der Erstellung eines Gutachtens ist kaum denkbar. Der behandelnde und die lebensgefährliche Maßnahme befürwortende Arzt soll im gleichen Atemzug neutral und sachlich hierüber ein Sachverständigengutachten erstellen! Eine greifbare Interessenkollision liegt auf der offenen Hand.
15
Trotz erheblicher Bedenken verschiedener Berufsverbände und Vereinigungen von Betroffenen trat das Gesetz am 1.1.1999 in Kraft. Leider waren die Gesetzesänderungen ausschließlich dem Ziel verschrieben, Einsparungen in den Justizhaushalten bei gleichzeitiger Verminderung des Arbeitsaufwandes der Gerichte zu erreichen. Die Reformbemühungen waren mitnichten daran orientiert, das Wohl der Betroffenen zu verbessern. In der Fachwelt war man sich unisono über die Notwendigkeit weiterer Reformbemühungen einig.
Gesetzentwurf der BReg. zum 1. BtÄnd, BT-Drs. 960/96, A. Zielsetzung.
Entwurf des BM für Justiz v. 25.3.1996, S. 19.
BayObLG BtPrax 2000, 32 f.
BR-Drs. 960/96, 36.
HK-BUR/Bauer § 276 FamFG Rn. 65 ff.
Meier Die Voraussetzungen der rechtlichen Betreuung – das gerichtliche Verfahren, FPR 2004, 659.
A. Die materiellen und verfahrensrechtlichen Vorschriften des Betreuungsrechts und der Unterbringung › III. Das 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz 2005