BGB – Schuldrecht
Allgemeiner Teil

begründet von

Dr. Harm Peter Westermann
em. o. Professor an der Eberhard Karls Universität Tübingen
(Alleinautor bis zur 3. und Mitautor bis zur 5. Auflage)

 

bearbeitet von

Dr. Peter Bydlinski
o. Universitätsprofessor an der Karl-Franzens-Universität Graz
(Mitautor seit der 4. Auflage)

 

und

Dr. Stefan Arnold, LL.M. (Cambridge)
o. Professor an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
(Mitautor seit der 9. Auflage)

 

9., völlig neu bearbeitete Auflage

 

kein Alternativtext verfügbar

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ISBN 978-3-8114-5356-2

 

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Vorwort

Dieses Schwerpunkte-Lehrbuch ist im Rahmen der 9. Auflage völlig neu bearbeitet und in zentralen Bereichen des Allgemeinen Schuldrechts neu geschrieben und konzipiert worden. Als Ko-Autor hinzugetreten ist Stefan Arnold, der die §§ 1 bis 14 verantwortet; die §§ 15 bis 23 liegen weiterhin in den Händen von Peter Bydlinski.

Die Überarbeitung berücksichtigt insgesamt wiederum sorgfältig die aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung. Das betrifft vor allem das Verbraucherrecht, das zum 13. Juni 2014 in Umsetzung der Verbraucherrechte-RL sowie zum 1. Januar 2018 durch das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung an europäische Vorgaben angepasst wurde. In die Darstellung aufgenommen wurde auch § 271a BGB, der infolge der Zahlungsverzugs-RL zum 29. Juli 2014 Eingang in das BGB gefunden hat und mit Wirkung zum 18. April 2016 durch das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz inhaltlich erneut angepasst wurde. Die Modifikationen der §§ 312, 312g BGB im Kontext von Pauschalreisen (durch das zum 1. Juli 2018 in Kraft getretene 3. Reiserechtsänderungsgesetz) sind ebenfalls einbezogen. Viele zentrale aktuelle Entscheidungen – etwa die Rechtsprechung zum Widerrufsrecht beim Kauf von Matratzen – wurden berücksichtigt, teilweise in vereinfachten Fallbeispielen, von denen das Lehrbuch nunmehr 78 (gegenüber bisher nur 44) enthält.

Hinsichtlich der Gesetzgebung befindet sich das Buch auf dem Stand vom 1. Januar 2020. Damit sollte es allen, die dieses Werk zur Hand nehmen, möglich sein, sich aktuell, systematisch und verlässlich in den nach wie vor ganz zentralen Prüfungsstoff des Allgemeinen Schuldrechts einzuarbeiten — sei es erstmals, sei es im fortgeschrittenen Stadium zu Wiederholungs- und Vertiefungszwecken.

Für vielfältige Hilfe, vor allem für Materialsammlung, Aktualisierung der Register und kritisch-begleitende Inhaltskontrolle, danken wir insbesondere Herrn Nils Buchholz, Herrn Thorben Eick, Frau Susann Frühauf, Frau Sarah Graubner, Herrn Cedric Hornung, Herrn Klaus Kies, Frau Lena Klos, Herrn Jan Menke, Frau Michelle Otto, Frau Rabea Regh, Herrn Marcus Schnetter, Frau Hanna Schuran und Herrn Norman Weitemeier (alle Münster) sowie Herrn Mag. Martin Trummer (Graz).

Wir hoffen sehr, dass das neu gestaltete Werk gut aufgenommen wird und allen Benutzerinnen und Benutzern wertvolle Dienste leistet. Kritik und Anregungen – am besten per E-Mail (zu den §§ 1 bis 14 an stefan.arnold@uni-muenster.de, zu den §§ 15 bis 23 an peter.bydlinski@uni-graz.at) – werden wir gerne aufgreifen.


Graz und Münster, im Februar 2020        Peter Bydlinski, Stefan Arnold

Inhaltsverzeichnis

 Vorwort

 Abkürzungsverzeichnis

 Literaturverzeichnis

Teil IGrundlagen

 § 1Ziele und Prinzipien des Schuldrechts

  I.Gerechtigkeit als Idee des Schuldrechts

   1.Austauschgerechtigkeit (bzw ausgleichende Gerechtigkeit) und Verteilungsgerechtigkeit

   2.Verteilungsgerechtigkeit im Schuldrecht

  II.Rechtssicherheit und Rechtsfrieden

  III.Vertragsfreiheit

   1.Grundgedanken

   2.Formale und materielle Aspekte der Vertragsfreiheit

   3.Der gesetzliche Rahmen der Vertragsfreiheit im BGB

   4.Praktische Bedeutung der Vertragsfreiheit

  IV.Der Grundsatz der Gleichbehandlung

   1.Gleichbehandlung als Rechtsprinzip des allgemeinen Schuldrechts

   2.Diskriminierungsschutz durch das AGG

   3.Gleichbehandlung außerhalb gesetzlich und richterrechtlich anerkannter Tatbestände?

  V.Vertrauensschutz

  VI.Treu und Glauben (§ 242)

   1.Treu und Glauben als allgemeines Rechtsprinzip

   2.Funktionen

   3.Missbrauchspotential in Generalklauseln

   4.Die Bedeutung von „Treu und Glauben“ und „Verkehrssitte“

   5.Verhältnis zu anderen Generalklauseln

   6.Rechtliche Sonderverbindung als Anwendungsvoraussetzung

   7.Fallgruppen

    a)Konkretisierung und Ergänzung rechtlicher Befugnisse

    b)Begrenzung rechtlicher Befugnisse (insbesondere: Rechtsmissbrauch und Verwirkung)

    c)Korrektur rechtlicher Befugnisse

  VII.Trennungs- und Abstraktionsprinzip

  VIII.Relativität der Schuldverhältnisse

   1.Grundprinzip

   2.Ausnahmen

 § 2Überblick und Systematik des Schuldrechts

  I.Das Schuldverhältnis als rechtliche Sonderverbindung

  II.Allgemeiner und Besonderer Teil des Schuldrechts

  III.Schuldverhältnisse: Begriff, Einteilung und Abgrenzung

   1.Schuldverhältnis im engeren und im weiteren Sinn

   2.Rechtsgeschäftliche und gesetzliche Schuldverhältnisse

    a)Überblick

    b)Rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse

    c)Gesetzliche Schuldverhältnisse

   3.Schuldverhältnisse außerhalb des zweiten Buchs des BGB

   4.Gefälligkeiten

    a)Grundlagen

    b)Die maßgeblichen Auslegungskriterien

    c)Abgrenzung und Folgefragen anhand der Beispielsfälle

    d)Schuldverhältnisse ohne Leistungspflicht iSd § 241 Abs. 1

   5.Zielschuldverhältnis und Dauerschuldverhältnis

 § 3Schuldrechtliche Pflichten – Einteilung und Abgrenzungen

  I.Leistungspflichten (§ 241 Abs. 1)

   1.Funktionen und Bedeutung

   2.Nebenleistungspflichten

   3.Primärleistungspflichten und Sekundärleistungspflichten

   4.Tun und Unterlassen (§ 241 Abs. 1 S. 2)

  II.Schutzpflichten (§ 241 Abs. 2)

   1.Begriff und Funktion

   2.Inhalt und Reichweite

   3.Schutzpflichten, Leistungspflichten und Nebenleistungspflichten

   4.Deliktische und vertragliche Schutzpflichten

  III.„Schulden“ und „Haften“

   1.Begrifflichkeiten

   2.Unbeschränkte Vermögenshaftung des Schuldners als Regelfall

   3.Beschränkte Vermögenshaftung des Schuldners in Ausnahmefällen

   4.Eigenmächtige Durchsetzung der Haftung in Ausnahmefällen

  IV.Naturalobligationen

  V.Obliegenheiten

  VI.Lösung Fall 7

 § 4Die Entstehung von Schuldverhältnissen

  I.Überblick

   1.Gesetzliche Schuldverhältnisse

   2.Rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse

    a)Allgemeine Rechtsgeschäftslehre

    b)Die Draufgabe (§§ 336-338)

  II.Kontrahierungszwänge

   1.Allgemeine Charakteristiken

   2.Beispiele

    a)Spezialgesetzliche Kontrahierungszwänge

    b)Kontrahierungszwänge nach allgemeinen Regeln (§ 826 BGB, § 21 Abs. 1 AGG)

  III.Unbestellte Leistungen (§ 241a)

   1.Zweck und Systematik

   2.Voraussetzungen

   3.Rechtsfolgen

    a)§ 241a Abs. 1: Ausschluss vertraglicher Ansprüche

    b)§ 241a Abs. 2: Gesetzliche Ansprüche

   4.Lösung Fall 13

  IV.Formvorschriften

   1.Grundsatz der Formfreiheit

   2.Formarten, Regelungsorte und Beispiele, Zwecke gesetzlicher Formvorschriften

   3.§ 311b Abs. 1 (Grundstücksverträge)

    a)Praktische Bedeutung

    b)Zwecke des § 311b Abs. 1

    c)Voraussetzungen des § 311b Abs. 1

    d)Rechtsfolgen von Verstößen gegen § 311b Abs. 1

    e)Fall 14 Lösung

   4.Verträge über das Vermögen (§ 311b Abs. 2 und Abs. 3)

    a)Verträge über das gegenwärtige Vermögen (§ 311b Abs. 3)

    b)Verträge über das künftige Vermögen (§ 311b Abs. 2)

   5.Verträge über den Nachlass (§ 311b Abs. 4 und Abs. 5)

   6.Lösung Fall 15

Teil IIDer Inhalt von Schuldverhältnissen

 § 5Schuldarten

  I.Stückschuld, Gattungsschuld, Vorratsschuld

   1.Stückschuld

   2.Gattungsschuld (§ 243), einschließlich der Vorratsschuld

    a)Begriff der Gattungsschuld (§ 243 Abs. 1)

    b)Wichtigste Rechtsfolgen

    c)Konkretisierung (§ 243 Abs. 2)

    d)Lösung Fall 16

  II.Geldschuld und Zinsen (§§ 244-248)

   1.Grundlagen

    a)Überblick über gesetzliche Regelungen zu Geld und Geldschuld

    b)Funktionen des Geldes; Bargeld, Buchgeld, gesetzliche Zahlungsmittel

    c)Geldschulden als Wertverschaffungsschulden

    d)Der maßgebliche Bestimmungszeitpunkt bei Geldschulden

   2.Geldschulden, § 275 und der Topos „Geld hat man zu haben“

   3.Das Inflationsrisiko im Kontext der Geldschuld

   4.Geldschulden als qualifizierte Schickschulden (§§ 270 Abs. 1 und 4, 269)

   5.Fremdwährungsschuld (§ 244)

   6.Geldsortenschuld (§ 245)

   7.Ansprüche auf Zinszahlung (§§ 246-248)

    a)Begründung durch Rechtsgeschäft oder Gesetz

    b)Zinsbegriff

    c)Akzessorietät

    d)Zinssatz – Grundregel, Sonderregeln und Basiszinssatz

   8.Verbot des Zinseszinses (§§ 248, 289 S. 1)

   9.Lösung Fall 18

   10.Lösung Abwandlung zu Fall 18: Ausgangsfrage

   11.Lösung Abwandlung zu Fall 18: Zusatzfrage

  III.Wahlschuld (§§ 262-265) und Ersetzungsbefugnis

   1.Wahlschuld (§§ 262-265)

    a)Voraussetzungen

    b)Wahlrecht

    c)Unmöglichkeit der Wahlschuld (§ 265)

   2.Ersetzungsbefugnis

    a)Zweck und dogmatische Konstruktion

    b)Entstehung

    c)Elektive Konkurrenz

    d)Bindungswirkung der Ausübung der Ersetzungsbefugnis

    e)Unmöglichkeit

   3.Lösung Fall 19

  IV.Leistungsbestimmung durch eine Partei oder einen Dritten (§§ 315 ff)

   1.Funktionen und Hintergründe von Leistungsbestimmungsrechten

   2.Leistungsbestimmung durch eine Partei (§§ 315 und 316)

    a)Entstehung des Leistungsbestimmungsrechts

    b)Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts

   3.Leistungsbestimmung durch einen Dritten (§§ 317-319)

    a)Grundsätze

    b)Maßstab (§ 319: offenbare Unbilligkeit)

    c)Mehrere Dritte

   4.Lösung Fall 20

  V.Aufwendungsersatz, Wegnahmerecht, Auskunft und Rechenschaft

   1.Überblick

   2.§§ 256, 257 (Aufwendungsersatz und Befreiungsanspruch)

    a)Normzweck

    b)Voraussetzungen des § 256

    c)Rechtsfolge des § 256

    d)Der Befreiungsanspruch aus § 257

   3.Wegnahmerecht (§ 258)

   4.Auskunfts- und Rechenschaftspflichten

    a)Regelungscharakter der §§ 259-261

    b)Auskunftsansprüche – Zwecke und Rechtsgrundlagen

    c)Rechenschaftsansprüche

   5.Lösung Fall 21

 § 6Modalitäten der Leistungserbringung

  I.Leistungszeit

   1.Fälligkeit und Erfüllbarkeit: Begriffe und Relevanz

   2.Bestimmung von Fälligkeit und Erfüllbarkeit

    a)Parteivereinbarung

    b)Gesetzliche Bestimmungen

    c)Umstände

    d)Zweifelsregeln (§ 271)

   3.Besondere Bestimmungen (§ 475 Abs. 1, § 271a)

    a)§ 475 Abs. 1

    b)§ 271a (Wirksamkeit von Zahlungs-, Überprüfungs- und Abnahmefristen)

   4.Lösung Fall 22

  II.Leistungsort (§ 269)

   1.Begriff des Leistungsorts

   2.Leistungsort (Erfüllungsort) und Erfolgsort bei Holschuld, Bringschuld und Schickschuld

    a)Holschuld, Bringschuld und Schickschuld

    b)Vorrangigkeit der Parteivereinbarung

    c)Einzelfallumstände (insbes. „Natur des Schuldverhältnisses“)

    d)Wohnsitz des Schuldners/gewerbliche Niederlassung

   3.Lösung Fall 26

  III.Leistung durch Dritte

   1.Grundlagen

   2.Voraussetzungen des § 267

    a)Keine Pflicht des Schuldners, in Person zu leisten

    b)Leistung eines Dritten

   3.Rechtsfolgen der Drittleistung

   4.Ablösungsrecht des Dritten (§ 268)

   5.Lösung Fall 27

  IV.Teilleistungen (§ 266)

   1.Grundlagen

   2.Teilbarkeit der Leistung

   3.Begriff der Teilleistung

   4.Konsequenzen der Teilleistung entgegen § 266

   5.Ausnahmen von der fehlenden Teilleistungsberechtigung

   6.Lösung Fall 29

 § 7Die Verbindung von Leistungspflichten durch Zurückbehaltungsrechte

  I.Das allgemeine Zurückbehaltungsrecht (§§ 273, 274)

   1.Grundgedanke

   2.Das Zurückbehaltungsrecht als Einrede

   3.Voraussetzungen des Zurückbehaltungsrechts aus § 273

    a)Wechselseitige Forderungen

    b)Konnexität der Ansprüche („aus demselben rechtlichen Verhältnis“)

    c)Durchsetzbarkeit und Fälligkeit des Gegenanspruchs

    d)Kein Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts

   4.Abwendung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung (§ 273 Abs. 3)

   5.Lösung Fall 30

  II.Einrede des nicht erfüllten Vertrags (§§ 320, 322)

   1.Grundgedanke

   2.Anwendungsbereich

   3.Voraussetzungen

    a)Gegenseitige Ansprüche im Synallagma

    b)Wirksamkeit und Fälligkeit des Anspruchs auf die Gegenleistung (beachte aber: § 215)

    c)Vertragstreues Verhalten des Schuldners

    d)Kein Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts

   4.Schranken (§ 320 Abs. 2, § 320 Abs. 1 S. 3)

    a)§ 320 Abs. 2

    b)Keine Abwendung durch Sicherheitsleistung

   5.Rechtsfolgen

   6.Unsicherheitseinrede bei Vorleistungspflicht (§ 321)

   7.Lösung Fall 32

Teil IIILeistungsstörungsrecht

 § 8Einführung und Grundlagen

  I.Begriff, Zwecke und Regelungsorte

  II.Pflichtverletzung als facettenreicher Zentralbegriff

   1.Pflichtverletzung, Pflichteninhalt und Schuldverhältnis

   2.Pflichtverletzung bei Unmöglichkeit der Leistung (§ 275 Abs. 1)

  III.Kategorien von Leistungsstörungen

   1.Nichtleistung (ganz oder teilweise)

   2.Leistungsverzögerung

   3.Schuldnerverzug (§§ 286-288)

   4.Schlechtleistung

   5.Nebenpflichtverletzungen und Schutzpflichtverletzungen

   6.Gläubigerverzug (Annahmeverzug)

   7.Leistungserschwerung, Unzumutbarkeit, Geschäftsgrundlage

  IV.Die Systematik des § 280

   1.§ 280 Abs. 1 als Grundtatbestand für Schadensersatzansprüche bei Verletzungen von Pflichten aus dem Schuldverhältnis

    a)Schuldverhältnis

    b)Verletzung einer Pflicht aus dem Schuldverhältnis

    c)Vertretenmüssen des Schuldners (§ 280 Abs. 1 S. 2)

    d)Durch die Pflichtverletzung entstandener Schaden

   2.Die weiteren Differenzierungen und Voraussetzungen von § 280 Abs. 2 und Abs. 3

    a)Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung (§ 280 Abs. 2)

    b)Schadensersatz statt der Leistung (§ 280 Abs. 3)

  V.Die Abgrenzung der Schadenskategorien

   1.Zur Bedeutung der Abgrenzung

   2.Schadensersatz „statt der Leistung“ (§ 280 Abs. 3)

    a)Abgrenzung nach dem jeweiligen Interesse („schadensphänomenologischer Ansatz“)

    b)Abgrenzung nach dem letztmöglichen Zeitpunkt der Leistungserbringung

    c)Die Abgrenzung in der Rechtsprechung

   3.Schadensersatz „wegen Verzögerung der Leistung“ (§ 280 Abs. 2)

   4.(Einfacher) Schadensersatz bzw Schadensersatz „neben der Leistung“ (§ 280 Abs. 1)

   5.Lösung Fall 34

  VI.Vertretenmüssen

   1.Grundlagen

    a)Vertretenmüssen als zentrale Voraussetzung von Schadensersatzansprüchen

    b)Eingeschränktes Verschuldensprinzip

    c)Darlegungs- und Beweislast, Bezugspunkt

   2.Eigenes Verschulden des Schuldners (§§ 276 und 277)

    a)Grundsätze

    b)Verschuldensfähigkeit (§ 276 Abs. 1 S. 1 iVm §§ 827, 828)

    c)Vorsatz

    d)Fahrlässigkeit (§ 276 Abs. 2)

    e)Vertragliche Einschränkungen der Verschuldenshaftung (Haftungsausschlüsse oder -begrenzungen)

    f)Vertragliche Erweiterungen durch den Inhalt des Schuldverhältnisses (insbesondere: Garantien)

    g)Gesetzliche Haftungserweiterungen

   3.Haftung für Erfüllungsgehilfen (§ 278)

    a)Grundgedanke

    b)Bestehendes Schuldverhältnis

    c)Erfüllungsgehilfe

    d)Handeln „in Erfüllung“ einer Schuldnerpflicht

    e)Verschulden des Erfüllungsgehilfen

    f)Rechtsfolgen

    g)Abweichende Vereinbarungen

   4.Haftung für gesetzliche Vertreter (§ 278 Var. 1)

    a)Grundgedanke

    b)Begriff des gesetzlichen Vertreters

    c)Weitere Voraussetzungen und Rechtsfolgen

   5.Lösung Fall 36b)

 § 9Nicht oder nicht vertragsgemäße Leistung: Das Rücktrittsrecht aus § 323 und aus § 324

  I.Grundlagen

  II.Voraussetzungen des § 323

   1.Gegenseitiger Vertrag

   2.Nichtleistung

   3.Fälligkeit und Durchsetzbarkeit

   4.Erfolglose Fristsetzung bzw Entbehrlichkeit der Fristsetzung

    a)Fristsetzung

    b)Entbehrlichkeit der Fristsetzung

   5.Fruchtloser Fristablauf (außer bei Entbehrlichkeit der Fristsetzung gem. § 323 Abs. 2)

   6.Ausschlussgründe

    a)§ 323 Abs. 5 S. 1 (Teilleistungen)

    b)§ 323 Abs. 5 S. 2 (Mangelhafte Leistung)

    c)§ 323 Abs. 6 1. Alt. (alleinige oder überwiegende Verantwortlichkeit des Gläubigers)

    d)§ 323 Abs. 6 2. Alt. (Annahmeverzug des Gläubigers)

    e)Keine Vertragsuntreue des Gläubigers

   7.Rücktrittserklärung

  III.Rücktritt wegen Schutzpflichtverletzung (§ 324)

   1.Regelungszweck und Anwendungsbereich

   2.Voraussetzungen

    a)Pflichtverletzung

    b)Unzumutbarkeit

  IV.Rechtsfolgen des Rücktritts im Überblick (§§ 346 ff)

  V.Lösung Fall 38

 § 10Rücktrittsfolgenrecht (§§ 346-354)

  I.Grundlagen, Anwendungsbereich der §§ 346-354

   1.Vertragliche Rücktrittsrechte

   2.Gesetzliche Rücktrittsrechte

  II.Ausübung des Rücktritts: Die Rücktrittserklärung (§ 349)

  III.Befreiungswirkung des Rücktritts (Erlöschen der Leistungsansprüche)

   1.Grundsätzliches

   2.Schwebelage des Schuldners nach Ablauf der Nachfrist

  IV.Das Rückgewährschuldverhältnis der §§ 346-348

   1.Rückgewähr der empfangenen Leistungen und der gezogenen Nutzungen (§ 346 Abs. 1)

    a)Rückgewähr empfangener Leistungen „in natura“

    b)Rückgewähr tatsächlich gezogener Nutzungen

    c)Leistungsort

    d)Rücknahmepflicht

    e)Schadensersatzanspruch gem. § 346 Abs. 4

   2.Wertersatz (§ 346 Abs. 2)

    a)§ 346 Abs. 2 S. 1 Nr 1

    b)§ 346 Abs. 2 S. 1 Nr 2

    c)§ 346 Abs. 2 S. 1 Nr 3

    d)Bemessung der Wertersatzpflicht (§ 346 Abs. 2 S. 2)

   3.Entfallen der Wertersatzpflicht (§ 346 Abs. 3)

    a)Während Verarbeitung oder Umgestaltung auftretender Mangel (§ 346 Abs. 3 S. 1 Nr 1)

    b)Verantwortlichkeit des Gläubigers und fehlende Kausalität (§ 346 Abs. 3 S. 1 Nr 2)

    c)Privilegierung beim gesetzlichen Rücktritt (§ 346 Abs. 3 S. 1 Nr 3)

    d)Herausgabe verbleibender Bereicherung (§ 346 Abs. 3 S. 2)

   4.Nutzungs- und Verwendungsersatz (§ 347)

    a)Nutzungsersatz

    b)Verwendungsersatz (§ 347 Abs. 2)

   5.Zug-um-Zug-Erfüllung (§ 348)

  V.Lösung Fall 39

 § 11Schadensersatz statt der Leistung nach §§ 281, 282 und Aufwendungsersatz (§ 284)

  I.Funktionen des § 281

  II.Voraussetzungen des Anspruchs aus §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281

   1.Schuldverhältnis

   2.Pflichtverletzung

   3.Vertretenmüssen (§ 280 Abs. 1 S. 2)

   4.Erfolglose Fristsetzung bzw. Entbehrlichkeit der Fristsetzung

    a)Fristsetzung

    b)Entbehrlichkeit der Fristsetzung

   5.Fruchtloser Fristablauf (außer bei Entbehrlichkeit der Fristsetzung gem. § 281 Abs. 2)

   6.Kein Ausschluss bei fehlender Vertragstreue

  III.Schadensersatz statt der ganzen Leistung bei Teilleistungen und nicht wie geschuldeter Leistung

   1.Teilleistungen (§ 281 Abs. 1 S. 2)

   2.Mangelhafte Leistung (§ 281 Abs. 1 S. 3)

  IV.Schadensersatz statt der Leistung wegen Schutzpflichtverletzung (§ 282)

   1.Regelungszweck und Anwendungsbereich

   2.Voraussetzungen

    a)Pflichtverletzung

    b)Vertretenmüssen

    c)Unzumutbarkeit

  V.Rechtsfolgen des Schadensersatzes statt der Leistung

   1.Ausschluss des Leistungsanspruchs gem. § 281 Abs. 4

   2.Schadensersatz statt der Leistung

    a)Grundlagen

    b)Schadensberechnung bei gegenseitigen Verträgen

  VI.Lösung Fall 41

  VII.Aufwendungsersatz (§ 284)

   1.Regelungszweck

   2.Aufwendungen als Schäden: Die Rentabilitätsvermutung

   3.Voraussetzungen des § 284

    a)Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung

    b)Aufwendungen

    c)Vergeblichkeit der Aufwendungen

    d)Billigkeit

   4.Rechtsfolgen

   5.Verhältnis zu Schadensersatz statt der Leistung und Rücktritt

  VIII.Lösung Fall 43

  IX.Lösung Fall 44

 § 12Unmöglichkeit der Leistung

  I.Die Unmöglichkeit im System des Leistungsstörungsrechts

  II.§ 275: Konsequenzen für die Leistungspflicht (§ 275)

   1.Anwendungsbereich

   2.Variationen der Unmöglichkeit

    a)Objektive und subjektive Unmöglichkeit

    b)Anfängliche und nachträgliche Unmöglichkeit

    c)Vollständige und teilweise Unmöglichkeit

   3.§ 275 Abs. 1: Unmöglichkeit

    a)Unüberwindbare Leistungshindernisse

    b)Zweckerreichung und Zweckfortfall

    c)Rechtliche Unmöglichkeit

    d)Unmöglichkeit bei Gattungsschulden

    e)Vorübergehende Unmöglichkeit

    f)Absolutes Fixgeschäft

   4.§ 275 Abs. 2: Unzumutbarkeit wegen groben Missverhältnisses

   5.§ 275 Abs. 3 Unzumutbarkeit bei persönlichen Leistungspflichten

   6.Rechtsfolgen

   7.Lösung Fall 45

  III.§ 326: Gegenleistungspflicht im gegenseitigen Vertrag

   1.Grundlagen

   2.Der Grundsatz des § 326 Abs. 1 S. 1: „Keine Ware, kein Geld“

    a)Normzweck

    b)Teilweises Entfallen bei Teilunmöglichkeit (§ 326 Abs. 1 S. 1 2. HS)

    c)Ausschluss der Grundregel gem. § 326 Abs. 1 S. 2

   3.Ausnahmen vom Grundsatz des § 326 Abs. 1 S. 1

    a)Vom Gläubiger zu verantwortende Unmöglichkeit (§ 326 Abs. 2 S. 1 1. Alt.)

    b)Annahmeverzug des Gläubigers (§ 326 Abs. 2 S. 1 2. Alt.)

    c)Anrechnung von Ersparnissen (§ 326 Abs. 2 S. 2)

   4.Beiderseits zu vertretende Unmöglichkeit

   5.Inanspruchnahme des Surrogats gem. § 285 (§ 326 Abs. 3)

   6.Rückforderung nicht geschuldeter Gegenleistungen (§ 326 Abs. 4)

   7.Rücktrittsrecht (§ 326 Abs. 5)

    a)Regelungszweck

    b)Teilunmöglichkeit (§ 326 Abs. 5 2. HS iVm § 323 Abs. 5 S. 1 und S. 2)

   8.Lösung Fall 47

  IV.Sekundärleistungsansprüche als Folge der Unmöglichkeit

   1.Schadensersatz statt der Leistung

    a)Schadensersatz statt der Leistung bei anfänglicher Unmöglichkeit (§ 311a Abs. 2)

    b)Schadensersatz statt der Leistung bei nachträglicher Unmöglichkeit (§§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 283)

    c)Besonderheiten bei Teilunmöglichkeit

   2.Surrogatsherausgabe (§ 285)

    a)Regelungszweck und Anwendungsbereich des § 285

    b)Voraussetzungen

    c)Rechtsfolgen

   3.Aufwendungsersatz (§ 284)

   4.Lösung Fall 48

 § 13Schuldnerverzug und Gläubigerverzug

  I.Der Schuldnerverzug (§ 286)

   1.Begriff und Bedeutung des Schuldnerverzugs

   2.Voraussetzungen

    a)Wirksamer, fälliger und durchsetzbarer Anspruch

    b)Nichtleistung

    c)Mahnung

    d)Entbehrlichkeit der Mahnung (§ 286 Abs. 2)

    e)Entgeltforderungen (§ 286 Abs. 3)

    f)Vertretenmüssen (§ 286 Abs. 4)

    g)Keine Beendigung des Schuldnerverzugs

   3.Rechtsfolgen

    a)Ersatz von Verzögerungsschäden (§§ 280 Abs. 1, Abs. 2, 286)

    b)Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden (§ 288)

    c)Haftungsverschärfungen zulasten des Schuldners im Verzug (§ 287)

   4.Abweichende Vereinbarungen

  II.Der Gläubigerverzug (§§ 293-304)

   1.Grundlagen und Funktionen

   2.Voraussetzungen des Gläubigerverzugs

    a)Wirksamer und erfüllbarer Anspruch

    b)Leistungsfähigkeit des Schuldners (§ 297)

    c)Ordnungsgemäßes Angebot oder Entbehrlichkeit des Angebots

    d)Nichtannahme der Leistung

    e)Kein vorübergehendes Annahmehindernis

   3.Rechtsfolgen

    a)Haftungsmilderungen

    b)Übergang der Leistungsgefahr (§ 300 Abs. 2)

    c)Gegenleistungsgefahr (§ 326 Abs. 2 S. 1 1. Alt.) und Ausschluss des Rücktrittsrechts (§ 323 Abs. 6 2. Alt.)

    d)Ersatz von Mehraufwendungen (§ 304)

  III.Lösung Fall 51

Teil IVVerbraucherrecht

 § 14Verbraucherrecht im Allgemeinen Schuldrecht

  I.Grundlagen des Verbraucherschutzrechts

   1.Entwicklung und Zweck des Verbraucherschutzrechts

   2.Systematik bzw Regelungsorte

   3.Die zentralen Regulierungsinstrumente: Informationspflichten und Widerrufsrechte

    a)Informationspflichten

    b)Widerrufsrechte

  II.Anwendungsbereich des Verbraucherschutzrechts

   1.Die Legaldefinition des Verbrauchervertrags in § 310 Abs. 3

   2.Anwendbarkeit der §§ 312a ff

    a)Entgeltlichkeit der Leistung: Grundsätzliches

    b)Standardsituationen: Unternehmer erbringt vertragstypische Leistung

    c)Umgekehrte Leistungsrichtung: Verbraucher erbringt die vertragstypische Leistung

    d)Sonderproblem: Bürgschaftsverträge

   3.Einschränkungen beim Anwendungsbereich (§ 312 Abs. 2 bis Abs. 7)

    a)Minimalanwendungsbereich (§ 312 Abs. 2)

    b)Eingeschränkter Anwendungsbereich (§ 312 Abs. 3, § 312 Abs. 4 S. 2)

    c)Weitere Sonderregime (§ 312 Abs. 5, 6 und 7)

  III.Verbraucherverträge: Allgemeine Regelungen (§§ 312, 312a, 312k)

   1.Hintergrund, Systematik und Zweck der Regelungen

   2.Allgemeine Pflichten und Grundsätze (§ 312a)

   3.§ 312k: Einseitig zwingender Charakter, Umgehungsverbot, Beweislast

  IV.Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr (§§ 312i, 312j)

   1.Hintergrund, Systematik und Zweck der Regelungen

   2.§ 312i: Allgemeine Pflichten im elektronischen Rechtsverkehr (auch im b2b-Bereich)

   3.§ 312j: Besondere Pflichten im elektronischen Rechtsverkehr gegenüber Verbrauchern

  V.Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (AGV) und Fernabsatzverträge (FAV): §§ 312b-312h

   1.Regelungszweck und gesetzliche Systematik

   2.§ 312b: Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (AGV)

    a)Überblick

    b)Geschäftsräume (§ 312b Abs. 2)

    c)Die Tatbestände des § 312b Abs. 1

   3.§ 312c: Fernabsatzverträge (FAV)

    a)Überblick

    b)Fernabsatzverträge (§ 312c Abs. 1 und 2)

   4.§§ 312d, 312e iVm Art. 246a, 246b EGBGB: Informationspflichten

    a)Überblick und Systematik

    b)§ 312d Abs. 1: AGV und FAV, die keine Verträge über Finanzdienstleistungen sind

   5.§ 312g: Widerrufsrecht bei AGV und FAV

    a)Hintergrund und Systematik

    b)Ausnahmenkatalog (§ 312g Abs. 2)

   6.§ 312h: Textform bei Kündigung von Dauerschuldverhältnissen

  VI.Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (§§ 355-361)

   1.Regelungszweck

   2.Gesetzliche Systematik

   3.Die Rechtsnatur des Widerrufsrechts

   4.Die Ausübung des Widerrufsrechts

    a)Inhalt und Form der Widerrufserklärung (§ 355 Abs. 1 S. 2)

    b)Widerrufsfrist (§ 355 Abs. 2 S. 1 und Modifikationen)

    c)Sonderbestimmungen für das Widerrufsrecht (§ 356 und §§ 356a-356e)

   5.Rechtsfolgen des Widerrufs

    a)Umwandlung des Vertrags in ein Rückabwicklungsverhältnis (§ 355)

    b)Einzelheiten der Rückabwicklung bei FAV und AGV (§ 357)

    c)Einzelheiten der Rückabwicklung bei anderen Vertragstypen (§§ 357a-357d)

   6.Verbundene und zusammenhängende Verträge (§§ 358-360)

    a)Regelungszweck und Systematik

    b)Mit dem widerrufenen Vertrag verbundene Verträge (§§ 358-359)

    c)Zusammenhängende Verträge (§ 360)

   7.Treu und Glauben im Widerrufsrecht

  VII.Besonderheiten bei der Klauselkontrolle (§ 310 Abs. 3)

   1.Fiktion der Stellung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Unternehmer (§ 310 Abs. 3 Nr 1)

   2.Klauseln, die zur einmaligen Verwendung bestimmt sind (§ 310 Abs. 3 Nr 2)

   3.Begleitumstände des Vertragsschlusses bei der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 und 2

  VIII.Lösung Fall 54

 § 15Haftung aus geschäftlichem Kontakt (culpa in contrahendo)

  I.Die Grundlagen des Rechtsinstituts

   1.Entstehung und Problematik

   2.Dogmatische Einordnung

   3.Grundsätzliches zu Pflichten und Haftung

  II.Die Haftungsvoraussetzungen im Einzelnen

   1.Die gesetzlich geregelten Fälle

    a)Aufnahme von Vertragsverhandlungen

    b)Vertragsanbahnung

    c)Ähnliche geschäftliche Kontakte

    d)Einbeziehung „vertragsfremder“ Dritter

   2.Pflichtwidrigkeit und Verschulden

   3.Schaden und Schutzbereiche

  III.Rechtsfolgen der schuldhaften Verletzung vorvertraglicher Pflichten

   1.Allgemeines

   2.Vertrauens- und Nichterfüllungsschaden

   3.Schadensersatzformen

   4.Mitverschulden

  IV.Das Verhältnis zu anderen Regelungskomplexen

   1.Willensmängel

   2.Gewährleistung

   3.Verletzung vertraglicher Schutzpflichten

   4.Verhältnis zum Minderjährigenschutz

  V.Lösung Fall 58

 § 16Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB)

  I.Die Entwicklung des Rechtsinstituts

  II.Der Tatbestand der Geschäftsgrundlagestörung

  III.Die Störung der Geschäftsgrundlage im Einzelnen

   1.Grundsätzliches

   2.Nachträgliche Störungen der Geschäftsgrundlage (§ 313 Abs. 1)

   3.Ursprüngliche Geschäftsgrundlagestörungen (§ 313 Abs. 2)

  IV.Rechtsfolgen von Störungen der Geschäftsgrundlage

   1.Anspruch auf Vertragsanpassung (§ 313 Abs. 1)

    a)Grundsätzliches

    b)Durchsetzung

    c)Anspruchsinhalt

    d)Folgen der Anpassung

   2.Vertragsauflösung (§ 313 Abs. 3)

  V.Die wichtigsten Fallgruppen und ihre rechtliche Behandlung

   1.Problemdarstellung

   2.Beiderseitiger Irrtum

   3.Äquivalenz- und Zweckstörungen

   4.„Große Geschäftsgrundlage“

  VI.Das Verhältnis von § 313 zu anderen Normen und Rechtsinstituten

   1.Anfechtungsrecht

   2.„Faktische“ und „persönliche“ Unmöglichkeit (§ 275 Abs. 2 und Abs. 3)

   3.Gewährleistungsrecht

   4.Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 314)

  VII.Lösung der Ausgangsfälle

Teil VSchadensersatzrecht

 § 17Funktionen und Grundelemente des Schadensersatzrechts

  I.Die Funktionen des Schadensersatzrechts

   1.Prinzipien und Problematik

   2.Grundstruktur

  II.Die Kausalität

   1.Äquivalenztheorie

   2.Adäquanztheorie

   3.Schutzzweck der verletzten Norm

   4.Rechtmäßiges Alternativverhalten

   5.Tätermehrheit

   6.Sonderformen der Kausalität

  III.Lösung Fall 62

 § 18Schadensbegriff, Schadensberechnung und Arten des Ersatzes

  I.Begriff und Arten des Schadens

   1.Begriff

   2.Schadensarten

  II.Das System der Ersatzansprüche

   1.Inhalt der Schadensersatzpflicht

   2.Schadensberechnung

  III.Anspruchsmindernde Faktoren

   1.Mitverschulden

   2.Vorteilsausgleichung

  IV.Problemfälle zur Abgrenzung von Vermögens- und Nichtvermögensschaden

   1.Ausfall der Arbeitskraft

   2.Nutzungsausfall beim Kfz

   3.„Kind als Schaden“

  V.Lösung Fall 67

Teil VIEinbeziehung Dritter in das Schuldverhältnis

 § 19Vertrag zugunsten Dritter

  I.Grundstruktur und Hauptfälle des Vertrags zugunsten Dritter

   1.Problematik

   2.Echter und unechter Vertrag zugunsten Dritter

   3.Struktur

   4.Formvorschriften

  II.Abwicklung der verschiedenen Rechtsbeziehungen

   1.Einwendungen des Versprechenden

   2.Leistungserbringung trotz Einwendungsrechts

   3.Leistungsstörungen

  III.Lösung Fall 68

 § 20Vertraglicher Drittschutz und Drittschäden

  I.Die Problematik des vertraglichen Drittschutzes

   1.Problemdarstellung

   2.Lösungsmöglichkeiten

  II.Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

   1.Rechtliche Einordnung

   2.Voraussetzungen

    a)Tatsächliche Leistungsnähe des Dritten („Gefahrenbereich“ des Vertrages)

    b)Interesse des eigentlichen Vertragsgläubigers am Schutz des Dritten?

    c)Erkennbarkeit (und Zumutbarkeit) der Drittbezogenheit für den Schuldner

    d)Besonderes Schutzbedürfnis des Dritten

   3.Rechtsfolgen

  III.Drittschadensliquidation

   1.Begriff

   2.Voraussetzungen und gesetzliche Anhaltspunkte

   3.Fallgruppen

    a)Handeln für fremde Rechnung

    b)Obligatorische Gefahrentlastung

    c)Obhutsverhältnisse

   4.Rechtsfolgen

  IV.Drittgerichtete Ausdehnungen des vorvertraglichen Schutzbereichs (§ 311 Abs. 2 und 3)

  V.Lösung Fall 70

 § 21Abtretung

  I.Begriff, Voraussetzungen und Hauptfälle der Abtretung

   1.Grundsätzliches

   2.Der Abtretungsvorgang

   3.Praktische Bedeutung

   4.Wirksamkeitsvoraussetzungen

    a)Grundsatz

    b)Das Bestimmtheitsproblem

   5.Beschränkung und Ausschluss der Abtretung

    a)Gesetzliche Einschränkungen

    b)Rechtsgeschäftliche Einschränkungen

   6.Die Wirkungen der Abtretung

  II.Schuldnerschutz bei der Zession

   1.Ausgangslage

   2.Einwendungen des Schuldners

   3.Schuldbefreiende Zahlung an den Altgläubiger

  III.Die Abtretung als Kreditsicherungsinstrument

   1.Die Rechtsstellung des Sicherungsnehmers

   2.Rechtslage bei Zurückführung der gesicherten Forderung

   3.Vorausabtretung und Bestimmbarkeit

   4.Gültigkeitsschranken bei der Globalzession

  IV.Klausurgliederung Fall 73

 § 22Schuldnerwechsel und Schuldnermehrheit

  I.Vorbemerkung

  II.Schuldübernahme

   1.Begriff

   2.Voraussetzungen

   3.Rechtsfolgen

   4.Schicksal von Sicherheiten

   5.Genehmigungsverweigerung

  III.Schuldbeitritt

   1.Begriff

   2.Abgrenzung

   3.Rechtliche Behandlung

   4.Gesamtschuldverhältnis

   5.Gesetzlicher Schuldbeitritt

  IV.Schuldnermehrheit und Gesamtschuldnerausgleich

   1.Erscheinungsformen der Schuldnermehrheit

   2.Teilbare Schulden

   3.Entstehung von Gesamtschuldverhältnissen

    a)Gesamtschuldverhältnisse kraft vertraglicher Vereinbarung

    b)Gesamtschuldverhältnisse kraft gesetzlicher Anordnung

   4.Abgrenzung

    a)Gemeinschaftliche Schuld und Gesamtschuld bei unteilbarer Leistung

    b)Gesamthandschuld

   5.Merkmale der Gesamtschuld

    a)Identität des Gläubigerinteresses

    b)Zweckgemeinschaft?

    c)Gleichstufigkeit

    d)Gleicher Rechtsgrund?

   6.Außenverhältnis

   7.Innenverhältnis

   8.„Unechte“ Gesamtschuld

   9.Legalzession

   10.Ausgleich bei „gestörter Gesamtschuld“

  V.Lösung Fall 75

Teil VIIErlöschen von Schuldverhältnissen

 § 23Erfüllung und Erfüllungssurrogate

  I.Erfüllung

   1.Erfüllungswirkung

   2.Erlöschensgründe

   3.Beteiligung Dritter

  II.Erfüllungssurrogate

  III.Die Aufrechnung

   1.Begriff und Zwecke

   2.Aufrechnungslage

   3.Aufrechnungserklärung

   4.Aufrechnung durch Vertrag

   5.Wirkungen der Aufrechnung

   6.Gesetzliche Aufrechnungsausschlüsse

   7.Aufrechnungsausschlussvereinbarungen

   8.Zusammenfassung

  IV.Lösung Fall 78

 Sachverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

aA

anderer Ansicht

aaO

am angegebenen Ort

Abl EU

Amtsblatt der Europäischen Union

Abs.

Absatz

AcP

Archiv für die civilistische Praxis

aE

am Ende

aF

alte Fassung

AG

Aktiengesellschaft; Amtsgericht

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGG

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

aM

anderer Meinung

Anm.

Anmerkung

Anw-Komm

Anwaltskommentar

AP

Arbeitsgerichtliche Praxis

AT

Allgemeiner Teil

AtomG

Atomgesetz

Aufl.

Auflage

AuslInvestmentG

Gesetz über den Vertrieb ausländischer Investmentanteile und über die Besteuerung der Erträge aus ausländischen Investmentanteilen

BAG

Bundesarbeitsgericht

BauR

Baurecht

BayObLG

Bayerisches Oberstes Landesgericht

BB

Betriebsberater

BeckRS

Beck-Rechtsprechung

Bd

Band

Begr.

Begründer/Begründung

BFH

Bundesfinanzhof

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGBl

Bundesgesetzblatt

BGH

Bundesgerichtshof

BGHZ

Entscheidungen des BGH in Zivilsachen

BKR

Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht

BörsG

Börsengesetz

BR

Bürgerliches Recht

BR-Drs.

Bundesrats-Drucksache

BRAGO

Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte

BSHG

Bundessozialhilfegesetz

BT

Besonderer Teil

BT-Drs.

Bundestags-Drucksache

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

BVerwG

Bundesverwaltungsgericht

bzgl

bezüglich

bzw

beziehungsweise

ca.

circa

CCZ

Corporate Compliance Zeitschrift

cic

culpa in contrahendo

CMR

Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr

DAR

Deutsches Autorecht

DB

Der Betrieb

ders.

derselbe

dh

das heißt

DNotZ

Deutsche Notar-Zeitung

DStRE

Deutsches Steuerrecht – Entscheidungsdienst

DZWiR

Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht

EFZG

Entgeltfortzahlungsgesetz

Einl.

Einleitung

EuGH

Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

f, ff

folgend(e)

FamRZ

Zeitschrift für das gesamte Familienrecht

FG

Festgabe

Fn

Fußnote

FS

Festschrift

G

Gesetz

GG

Grundgesetz

ggf

gegebenenfalls

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GS

Großer Senat; Gedächtnisschrift

GWR

Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht

hA

herrschende Ansicht

HaftPflG

Haftpflichtgesetz

HB

Handbuch

HGB

Handelsgesetzbuch

HK

Handkommentar; Heidelberger Kommentar

hL

herrschende Lehre

hM

herrschende Meinung

Hrsg.

Herausgeber

IBR

Immobilien- und Baurecht

idS

in diesem Sinn

i.e.S.

im engeren Sinne

insb.

insbesondere

InsO

Insolvenzordnung

InvG

Investmentgesetz

iSd

im Sinne (des; der)

iVm

in Verbindung mit

JA

Juristische Arbeitsblätter

JGG

Jugendgerichtsgesetz

JherJB

Jherings Jahrbuch für die Dogmatik des bürgerlichen Rechts

JR

Juristische Rundschau

Jura

Juristische Ausbildung

JuS

Juristische Schulung

JZ

Juristenzeitung

KAGB

Kapitalanlagengesetzbuch

KAGG

Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften

Kfz

Kraftfahrzeug

KG

Kammergericht

krit.

kritisch

KTS

Zeitschrift für Insolvenzrecht

leg cit

legis citatae (der zitierten Vorschrift)

LG

Landgericht

Lkw

Lastkraftwagen

LM

Lindenmaier/Möhring, Nachschlagewerk des BGH

LuftVG

Luftverkehrsgesetz

LSK

Leitsatzkartei des deutschen Rechts

MDR

Monatsschrift für Deutsches Recht

Mot.

Motive zum Entwurfe eines BGB für das Deutsche Reich Bd. II, Berlin/Leipzig 1898

MünchKomm

Münchener Kommentar

mwN

mit weiteren Nachweisen

nF

neue Fassung

NJ

Neue Justiz

NJW

Neue Juristische Wochenschrift

NJW-RR

NJW-Rechtsprechungs-Report, Zivilrecht

Nr

Nummer

NZA

Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht

NZG

Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht

NZM

Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht

NZV

Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht

oder ähnliche

ÖBA

Österreichisches Bank-Archiv

OLG

Oberlandesgericht

OLG-Rp

OLG-Report

PartGG

Partnerschaftsgesellschaftsgesetz

PflVersG

Pflichtversicherungsgesetz

PKW

Personenkraftwagen

ProdHaftG

Produkthaftungsgesetz

Prot.

Protokolle der Kommission für die 2. Lesung des Entwurfs des BGB, Hrsg. Reichsjustizhauptamt Berlin 1897

pVV

positive Vertragsverletzung

r + s

recht und schaden

RegE

Regierungsentwurf eines Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes, BT-Drs. 14/6040

RG

Reichsgericht

RGZ

Amtliche Sammlung von Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen

Rn

Randnummer

Rspr

Rechtsprechung

S.

Satz; Seite

s.

siehe

SGB

Sozialgesetzbuch

SMG

Schuldrechtsmodernisierungsgesetz

sog

so genannt, -e, -er, -es

SR

Schuldrecht

StGB

Strafgesetzbuch

StVG

Straßenverkehrsgesetz

Schuldübernahme

SVR

Straßenverkehrsrecht

UmweltHG

Umwelthaftungsgesetz

usw

und so weiter

uU

unter Umständen

VerbrKrG

Verbraucherkreditgesetz

VerkProspG

Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz

VersR

Versicherungsrecht

vgl

vergleiche

VOB Teil A/B

Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil A/B

Vorbem.

Vorbemerkungen

VVG

Gesetz über den Versicherungsvertrag

WG

Wechselgesetz

WHG

Wasserhaushaltsgesetz

WM

Wertpapier-Mitteilungen

WpHG

Wertpapierhandelsgesetz

zB

zum Beispiel

ZBB

Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft

ZEuP

Zeitschrift für europäisches Privatrecht

ZEV

Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge

ZfBR

Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht

ZfIR

Zeitschrift für Immobilienrecht

ZfPW

Zeitschrift für die gesamte Privatrechtswissenschaft

ZfS

Zeitschrift für Schadensrecht

ZHR

Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht

ZIP

Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

ZMR

Zeitschrift für Miet- und Raumrecht

ZPO

Zivilprozessordnung

ZRP

Zeitschrift für Rechtspolitik

zT

zum Teil

ZVglRWiss

Zeitschrift für Vergleichende Rechtswissenschaft

ZWE

Zeitschrift für Wohnungseigentumsrecht

z.Z.

zurzeit

Literaturverzeichnis

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Bamberger/Roth/Hau/Poseck

Kommentar zum BGB4 (2019)

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Beck’scher Online-Kommentar BGB51 (2019)

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Allgemeines Schuldrecht42 (2018) – zit.: SR AT42

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Recht der Kreditsicherheiten9 (2017)

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Allgemeines Haftungsrecht2 (1996)

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BGB-Schuldrecht Besonderer Teil15 (2018) – zit.: Schuldrecht Besonderer Teil

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Schuldrecht Bd I, Allgemeiner Teil, Teilband 28 (2000) – zit.: SR I/28

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Schuldrecht Bd II, Besonderer Teil, Teilband 28 (2000) – zit.: SR II/28

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Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, Bd 24 (1992) – zit.: AT II4

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Die Erfüllung und ihre Surrogate2 (1994)

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Bürgerliches Gesetzbuch17 (2018) – zit.: BGB17

Kayser/Thole (Hrsg)

Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung9 (2018) – zit.: HK-InsO9

Kötz/Wagner

Deliktsrecht13 (2016)

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Schadensersatz3 (2003)

Larenz/Canaris

Lehrbuch des Schuldrechts Bd 2, Besonderer Teil, 2. Halbband13 (1994) – zit.: SR II/213

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Lehrbuch des Schuldrechts Bd 1, Allgemeiner Teil14 (1987) – zit.: SR I14

Lieb/Jacobs

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Looschelders, Dirk

Schuldrecht, Allgemeiner Teil16 (2018) – zit.: SR AT16

Lorenz/Riehm

Lehrbuch zum neuen Schuldrecht (2002) – zit.: SR

Medicus/Petersen

Bürgerliches Recht26 (2019) – zit.: BR27

Medicus/Petersen

Allgemeiner Teil des BGB11 (2016) – zit.: BGB AT11

Medicus/Lorenz

Schuldrecht I, Allgemeiner Teil21 (2015) – zit.: SR AT21

Medicus/Lorenz

Schuldrecht II, Besonderer Teil18 (2018) – zit.: SR BT18

MünchKommBGB

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Bd 18 (2018), Bd 28 (2019), Bd 38 (2019), Bd 47 (2016), Bd 57 (2017/2018)

NK

NomosKommentar BGB3 (2016)

Nörr/Scheyhing/Pöggeler

Sukzessionen2 (1999)

Palandt (Begr)

Bürgerliches Gesetzbuch78 (2019)

Schack

BGB-Allgemeiner Teil16 (2019) – zit.: Allgemeiner Teil

Schack/Ackmann

Das Bürgerliche Recht in 100 Leitentscheidungen7 (2018)

Schimansky/Bunte/

Bankrechts-Handbuch Bd 15 (2017)

Lwowski (Hrsg)

 

Schulze (Schriftleitung)

Bürgerliches Gesetzbuch Handkommentar10 (2019)

Soergel

Bürgerliches Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen Bd 2 (1999), Bd 2a13 (2002), Bd 5/313 (2010)

Staudinger

Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen (seit 1993) – teilweise Neubearbeitungen

Wolf/Neuner

Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts11 (2016) – zit.: BGB AT11

Teil I Grundlagen

Inhaltsverzeichnis

§ 1Ziele und Prinzipien des Schuldrechts

§ 2Überblick und Systematik des Schuldrechts

§ 3Schuldrechtliche Pflichten – Einteilung und Abgrenzungen

§ 4Die Entstehung von Schuldverhältnissen

Teil I Grundlagen › § 1 Ziele und Prinzipien des Schuldrechts

§ 1 Ziele und Prinzipien des Schuldrechts

Inhaltsverzeichnis

I.Gerechtigkeit als Idee des Schuldrechts

II.Rechtssicherheit und Rechtsfrieden

III.Vertragsfreiheit

IV.Der Grundsatz der Gleichbehandlung

V.Vertrauensschutz

VI.Treu und Glauben (§ 242)

VII.Trennungs- und Abstraktionsprinzip

VIII.Relativität der Schuldverhältnisse

1

Fall 1 (nach BGH NJW 1981, 922):

Klempnerin K kauft für ihr Geschäft einen gebrauchten Pkw zu 4.000 Euro von Unternehmer S. Mit S hat K keinen Kontakt. Sie verhandelt nur mit Autohändlerin V, die den Kauf vermittelt. Dabei sagt V, dass sie als Autoexpertin überzeugt sei, dass die Bremsen in „tip-top Zustand“ seien. V hätte allerdings leicht erkennen können, dass die Bremsen defekt sind. Wenige Tage nach Übergabe des Fahrzeugs kommt es wegen des Defekts an den Bremsen zu einem Unfall, bei dem K verletzt wird. Kann K von V Schadensersatz verlangen?

Fall 2 (nach BGH NJW 1968, 39):

Der Unternehmer U hat schon lange ein Auge auf das benachbarte Grundstück seines Angestellten A. Eines Tages gelingt es U endlich, A zum Verkauf des Grundstücks zu bewegen. Er versichert A, dass eine notarielle Beurkundung nicht erforderlich sei, weil ein Vertrag mit ihm aufgrund seines Ansehens ohnehin großes Gewicht habe und er grundsätzlich alle seine Verträge einhalte. A vertraut darauf und traut sich auch U gegenüber nicht, auf notarielle Beurkundung zu bestehen. Als nach mehreren Monaten noch immer kein Geld auf dem Konto des A eingegangen ist, wird er stutzig und schreibt an U. U antwortet, dass er inzwischen doch nicht mehr an dem Grundstück interessiert sei und der Vertrag aufgrund des Formmangels ohnehin nichtig sei. Kann sich U auf den Formmangel berufen?

Fall 3 (nach BGH NZFam 2018, 263):

S ist der Sohn von V, lebt allerdings bei seiner geschiedenen Mutter M. Im Juli 2015 fordert er V schriftlich dazu auf, ihm Auskunft über dessen Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu geben. V sendet ihm die gewünschten Informationen zu und bittet seinerseits um Angaben zum Gehalt der Mutter, welche er in der Folge auch bekommt. Auf dieser Grundlage errechnet er einen monatlichen Unterhalt von 140 Euro. Er teilt S seinen Standpunkt mit und bittet ihn, dazu Stellung zu nehmen und eventuell eine eigene Berechnung vorzulegen. Nachdem er trotz mehrmaliger Nachfragen keine Antwort erhält, beginnt er mit der Zahlung des Unterhalts auf Basis der von ihm errechneten Summe. Im August 2017 meldet sich dann wiederum S, der den ihm zustehenden Unterhalt mit 205 Euro pro Monat angibt und dementsprechend Nachzahlung verlangt. V weigert sich unter Verweis auf die verstrichene Zeit. Zu Recht?

Fall 4:

A verkauft B ein Gemälde, an dem diese schon lange interessiert war, für 1.000 Euro. Noch bevor B das gute Stück bei A abholen und ihrerseits bezahlen kann, macht C allerdings ein Angebot über 1.500 Euro, dem A nicht widerstehen kann. Er nimmt es an und übergibt das Gemälde unverzüglich an C, der ihm wiederum das Geld aushändigt. B ist empört und möchte das nicht auf sich sitzen lassen. Als sie von A erneut Übereignung verlangt, entgegnet dieser wahrheitsgemäß, er selbst habe das Gemälde nicht mehr und C sei nicht zur Herausgabe bereit. B überlegt nun, wie sie trotzdem an das Kunstwerk gelangen kann, und sieht ihre einzige Chance darin, C in die Pflicht zu nehmen. Kann sie von C Übergabe und Übereignung verlangen?

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Das Schuldrecht ist keine akademische Spielerei oder Zweck an sich. Es erfüllt vielmehr in unserem Rechtssystem und unserer Gesellschaft wichtige und vielschichtige Aufgaben. Man kann deshalb das Schuldrecht auch nicht aus sich selbst heraus, isoliert von seinem ökonomischen oder sozialen Hintergrund, verstehen. Vielmehr lässt sich das Schuldrecht nur begreifen, wenn und indem man sich Gedanken über seine Ziele macht. Dazu dient dieses Kapitel. Auch für die Lösung von Fällen und Prüfungsarbeiten ist es wichtig, sich Gedanken über die Motivation hinter einer Norm zu machen. Wer Fälle löst, muss häufig teleologisch argumentieren, also nach Zwecken bestimmter schuldrechtlicher Normen fragen. Dazu ist es hilfreich, auch über die Ziele des Schuldrechts als Rechtsgebiet nachgedacht zu haben. Die Ziele des Schuldrechts spiegeln sich größtenteils in seinen Prinzipien wider. Dabei geht es um Grundgedanken oder Grundstrukturen, die für das Schuldrecht prägend sind und die Rechtsanwendung bei schwierigen Fällen leiten können. Prinzipien können miteinander in Konflikt geraten. Die Vertragsfreiheit umfasst beispielsweise die Freiheit, einen Vertrag mit einer anderen Person abzuschließen oder auch nicht abzuschließen. Das Prinzip der Gleichbehandlung kann dagegen verlangen, dass jemand einen Vertrag mit einer Person abschließt, mit der er nicht kontrahieren möchte. Die Prinzipien müssen daher bei der Bestimmung dessen, was gilt, gegeneinander abgewogen werden. Diese Abwägung ist in erster Linie Aufgabe des Gesetzgebers. Aber auch in der Anwendung des Rechts (vor allem durch Gerichte) kann es zu Abwägungsentscheidungen kommen, die sorgsam begründet werden müssen.