319 
 
Literaturverzeichnis

Aufgeführt ist die zitierte sowie die im Anschluss an die einzelnen Kapitel empfohlene Literatur.

Becker, Jochen: Das Marketingkonzept. Zielstrebig zum Markterfolg. 4. Auflage. München: dtv Band 50806, 2010.

Berning, Ralf: Grundlagen der Produktion. Produktionsplanung und Beschaffungsmanagement. Berlin: Cornelsen 2001.

Bröckermann, Reiner: Personalwirtschaft. Lehr- und Übungsbuch für Human Resource Management. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel 2012.

Coenenberg, Adolf Gerhard/Haller, Axel/Schultze, Wolfgang: Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse. 22. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel 2012.

Corsten, Hans/Gössinger, Ralf: Produktionswirtschaft. Einführung in das industrielle Produktionsmanagement. 13. Auflage. München: Oldenbourg 2012.

Eisele, Wolfgang/Knobloch, Alois Paul: Technik des betrieblichen Rechnungswesens. Buchführung und Bilanzierung, Kosten- und Leistungsrechnung, Sonderbilanzen. 8. Auflage. München: Vahlen 2011.

Ernst, Dietmar/Schneider, Sonja/Thielen, Bjoern: Unternehmensbewertungen erstellen und verstehen. Ein Praxisleitfaden. 5. Auflage. München: Vahlen 2012.

320Füser, Karsten: Modernes Management. Business Reengineering, Benchmarking, wertorientiertes Management und viele andere Methoden. 4. Auflage. München: dtv Band 50809, 2007.

Günther, Hans-Otto/Tempelmeier, Horst: Produktion und Logistik. 9. Auflage. Berlin u. a.: Springer 2011.

Institut der deutschen Wirtschaft (Hrsg.): Deutschland in Zahlen, Ausgabe 2013. Köln: Deutscher Institutsverlag 2013.

Institut der deutschen Wirtschaft (Hrsg.): Zahlen zur wirtschaftlichen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland, Ausgabe 1997. Köln: Deutscher Institutsverlag 1997.

Küpper, Hans-Ulrich u. a.: Controlling. Konzeption, Aufgaben und Instrumente. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel 2013.

Large, Rudolf: Strategisches Beschaffungsmanagement. Eine praxisorientierte Einführung. 5. Auflage. Wiesbaden: Gabler 2013.

Meffert, Heribert/Burmann, Christoph/Kirchgeorg, Manfred: Marketing. Grundlagen marktorientierter Unternehmensführung. 11. Auflage. Wiesbaden: Gabler 2012.

Nieschlag, Robert/Dichtl, Erwin/Hörschgen, Hans: Marketing. 19. Auflage. Berlin: Duncker und Humblot 2002.

Oeldorf, Gerhard/Olfert, Klaus: Materialwirtschaft. 12. Auflage. Ludwigshafen: Kiehl 2008.

Olfert, Klaus: Personalwirtschaft. 15. Auflage. Ludwigshafen: Kiehl 2012.

Perridon, Louis/Steiner, Manfred/Rathgeber, Andreas: Finanzwirtschaft der Unternehmung. 16. Auflage. München: Vahlen 2012.

Pfohl, Hans-Christian: Logistiksysteme: Betriebswirtschaftliche Grundlagen. 8. Auflage. Berlin u. a.: Springer 2009.

Scholz, Christian: Personalmanagement. Informationsorientierte und verhaltenstheoretische Grundlagen. 6. Auflage. München: Vahlen 2013.

Schultz, Volker: Basiswissen Controlling. Instrumente für die Praxis. München: dtv Band 50907, 2010.

321Schultz, Volker: Basiswissen Rechnungswesen. Buchführung, Bilanzierung, Kostenrechnung, Controlling. 7. Auflage. München: dtv Band 50938, 2014.

Staehle, Wolfgang H./Conrad, Peter/Sydow, Jörg: Management. Eine verhaltenswissenschaftliche Perspektive. 8. Auflage. München: Vahlen 1999.

Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Fachserie 4, Reihe 4.3: Kostenstruktur der Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden. Ausgabe 2011. Wiesbaden: Statistisches Bundesamt 2013.

Süchting, Joachim: Finanzmanagement. Theorie und Politik der Unternehmensfinanzierung. 6. Auflage. Wiesbaden: Gabler 1995.

Thommen, Jean-Paul/Achleitner, Ann-Kristin: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre. 7. Auflage. Wiesbaden: Gabler 2012.

Wild, Jürgen: Grundlagen der Unternehmungsplanung. 4. Auflage. Opladen: Westdeutscher Verlag 1982.

Wöhe, Günter/Bilstein, Jürgen/Ernst, Dietmar/Häcker, Joachim: Grundzüge der Unternehmensfinanzierung. 11. Auflage. München: Vahlen 2013.

cover

Impressum

www.dtv.de

www.beck.de

 

Originalausgabe

 

Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG,

Tumblingerstraße 21, 80337 München

© 2014. Redaktionelle Verantwortung: Verlag C.H. BECK oHG

eBook-Produktion: Datagroup int. SRL, www.datagroup.ro

Umschlaggestaltung: Agentur 42, Bodenheim,

unter Verwendung eines Fotos von Corbis

 

eBook
ISBN 978-3-406-66369-7 (C.H. Beck)

 

Dieser Titel ist auch als Printausgabe beim

Verlag und im Buchhandel erhältlich.

Inhaltsübersicht

Vorwort

Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Kapitel
Einleitung

2. Kapitel
Rahmenbedingungen

3. Kapitel
Unternehmensführung (Management)

4. Kapitel
Informationswirtschaft

5. Kapitel
Finanzwirtschaft

6. Kapitel
Personalwirtschaft

7. Kapitel
Materialwirtschaft

8. Kapitel
Produktionswirtschaft

9. Kapitel
Absatzwirtschaft (Marketing)

Literaturverzeichnis

Sachverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Inhaltsübersicht

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Kapitel
Einleitung

1.1 Gegenstand und Abgrenzung der Betriebswirtschaftslehre

1.2 Ökonomisches Prinzip und betriebswirtschaftliche Denkweise

1.3 Betrieb und Unternehmen

1.4 Betriebswirtschaftliche Produktionsfaktoren

2. Kapitel
Rahmenbedingungen

2.1 Rechtsformen

2.1.1 Einzelunternehmen

2.1.2 Personengesellschaften

2.1.3 Kapitalgesellschaften

2.1.4 Mischformen

2.1.5 Wechsel der Rechtsform (Umwandlung)

2.2 Unternehmensverbindungen

2.3 Standort

2.4 Ausgestaltung des Unternehmens

2.5 Steuern

3. Kapitel
Unternehmensführung (Management)

3.1 Institutionen des Managements

3.2 Phasen des Managementprozesses

3.2.1 Planung

3.2.2 Entscheidung

3.2.3 Umsetzung

3.2.4 Kontrolle

3.3 Managementaufgaben

3.3.1 Konzeptionelle Aufgaben

3.3.1.1 Unternehmensphilosophie und Unternehmensleitbild

3.3.1.2 Unternehmensziele

3.3.1.3 Unternehmenspolitik

3.3.2 Organisation

3.3.2.1 Aufbauorganisation (Strukturorganisation)

3.3.2.2 Ablauforganisation (Prozessorganisation)

3.3.3 Mitarbeiterführung

3.3.3.1 Führungsstil

3.3.3.2 Managementkonzepte

3.3.3.3 Motivation der Mitarbeiter

3.3.3.4 Managemententwicklung

3.3.4 Verantwortungsvolle Unternehmensführung (Corporate Governance)

3.3.5 Besondere Managementaufgaben

3.3.5.1 Projektmanagement

3.3.5.2 F+E-Management

3.3.5.3 Change Management

3.3.5.4 Krisen-Management

3.4 Managementunterstützung

3.4.1 Managementtechniken

3.4.2 Controlling

3.4.2.1 Abgrenzung des Controlling-Begriffs

3.4.2.2 Bereiche des Controllings

4. Kapitel
Informationswirtschaft

4.1 Aufgaben der Informationswirtschaft

4.2 Informationsbedarf

4.3 Informationsquellen

4.3.1 Externes Rechnungswesen (Buchführung)

4.3.1.1 Aufgaben der Buchführung

4.3.1.2 Inventur und Inventar

4.3.1.3 Bilanz

4.3.1.4 Gewinn- und Verlustrechnung

4.3.1.5 Laufender Geschäftsverkehr

4.3.1.6 Abschreibungen

4.3.1.7 Rückstellungen

4.3.1.8 Jahresabschluss und Bilanzierung

4.3.2 Internes Rechnungswesen (Kostenrechnung)

4.3.2.1 Aufgaben und Teilgebiete der Kostenrechnung

4.3.2.2 Kostenbegriff

4.3.2.3 Kostenartenrechnung

4.3.2.4 Kostenstellenrechnung

4.3.2.5 Kostenträgerstückrechnung (Kalkulation)

4.3.2.6 Kurzfristige Erfolgsrechnung

4.3.2.7 Plankostenrechnung

4.3.2.8 Break-Even-Analyse

4.3.2.9 Deckungsbeitragsrechnung

4.3.3 Sonstige interne Informationsquellen

4.3.4 Externe Informationsquellen

4.4 Informationsspeicherung

4.5 Informationsmanagement

4.5.1 Informationsverarbeitung

4.5.2 Managementinformationssysteme

5. Kapitel
Finanzwirtschaft

5.1 Begriffliche Grundlagen

5.1.1 Kapital und Vermögen

5.1.2 Finanzierung und Investition

5.1.3 Liquidität

5.2 Finanzplanung und Finanzkontrolle

5.2.1 Kapitalbedarf

5.2.2 Finanzplan

5.2.3 Finanzkontrolle

5.2.3.1 Rentabilitätskennzahlen

5.2.3.2 Bilanzstrukturkennzahlen

5.2.3.3 Dynamische Finanzkontrolle

5.3 Finanzierungsarten (Kapitalbeschaffung)

5.3.1 Außenfinanzierung (externe Finanzierung)

5.3.1.1 Beteiligungsfinanzierung

5.3.1.2 Kreditfinanzierung

5.3.2 Innenfinanzierung (interne Finanzierung)

5.3.2.1 Selbstfinanzierung

5.3.2.2 Finanzierung aus Abschreibungsgegenwerten

5.3.2.3 Finanzierung aus Rückstellungsgegenwerten

5.3.2.4 Finanzierung durch Vermögensumschichtungen

5.3.3 Finanzierungsähnliche Vorgänge

5.3.3.1 Leasing

5.3.3.2 Factoring

5.3.3.3 Subventionen

5.4 Investitionsarten

5.5 Durchführung von Investitionsprojekten

5.6 Verfahren zur Beurteilung von Investitionsalternativen

5.6.1 Statische Investitionsrechnungsverfahren

5.6.1.1 Kostenvergleichsrechnung

5.6.1.2 Gewinnvergleichsrechnung

5.6.1.3 Rentabilitätsrechnung

5.6.1.4 Amortisationsrechnung

5.6.1.5 Beurteilung der statischen Investitionsrechnungsverfahren

5.6.2 Dynamische Investitionsrechnungsverfahren

5.6.2.1 Kapitalwertmethode

5.6.2.2 Interne Zinssatz-Methode

5.6.2.3 Annuitätenmethode

5.6.2.4 Beurteilung der dynamischen Investitionsrechnungsverfahren

5.6.3 Verfahren zur Unternehmensbewertung

5.6.3.1 Substanzwertverfahren

5.6.3.2 Ertragswertverfahren

5.6.3.3 Mittelwertverfahren

5.6.3.4 Multiplikatorverfahren

5.6.4 Ergänzende Beurteilungsverfahren

5.6.4.1 Sensitivitätsanalyse

5.6.4.2 Nutzwertanalyse

5.6.4.3 Szenariotechnik

6. Kapitel
Personalwirtschaft

6.1 Personalbereitstellung

6.1.1 Personalbedarfsermittlung

6.1.2 Personalbeschaffung

6.1.3 Einstellung und Einarbeitung

6.2 Personaleinsatz

6.2.1 Personaleinsatzplanung

6.2.2 Arbeitsorganisation

6.2.3 Arbeitsplatzgestaltung

6.2.4 Arbeitszeitgestaltung

6.3 Personalentlohnung und Leistungsstimulation

6.3.1 Arbeitsbewertung

6.3.2 Vergütungssysteme

6.3.3 Weitere materielle Anreize

6.3.4 Immaterielle Anreize

6.4 Personalbeurteilung

6.5 Beendigung von Arbeitsverhältnissen

6.5.1 Kündigung

6.5.2 Personalfreistellung

7. Kapitel
Materialwirtschaft

7.1 Materialarten

7.2 Materialbedarf

7.2.1 Materialklassifizierung

7.2.1.1 ABC-Analyse

7.2.1.2 XYZ-Analyse

7.2.2 Ermittlung des Materialbedarfs

7.2.2.1 Vergangenheitsorientierte Materialbedarfsermittlung

7.2.2.2 Produktionsorientierte Materialbedarfsermittlung

7.3 Materialbeschaffung

7.3.1 Beschaffungsarten

7.3.2 Beschaffungskonditionen

7.3.3 Optimierung der Bestellung

7.3.4 Formen der Bestellung

7.4 Materiallagerung

7.5 Beschaffungspolitik

7.6 Logistik

7.6.1 Logistikbegriff

7.6.2 Aufgabenbereiche der Logistik

7.6.3 Einsatzbereiche der Logistik

8. Kapitel
Produktionswirtschaft

8.1 Produktionswirtschaftliche Grundlagen

8.1.1 Produktions- und Kostentheorie

8.1.2 Fertigungstypen

8.1.3 Organisationsformen der Fertigung

8.1.4 Produktionsprogrammplanung

8.1.5 Ressourcenplanung

8.2 Produktionsablaufplanung (Arbeitsplanung)

8.2.1 Strukturplanung

8.2.2 Zeitplanung

8.2.3 Kapazitätsplanung

8.2.4 Arbeitsplan

8.3 Produktionsprozess

8.4 Computerunterstützte Produktionswirtschaft

9. Kapitel
Absatzwirtschaft (Marketing)

9.1 Begriffliche Grundlagen

9.2 Beschaffung von absatzwirtschaftlichen Informationen

9.2.1 Marktforschung

9.2.2 Marktsegmentierung

9.2.3 Verhalten von Marktteilnehmern

9.3 Absatzwirtschaftliches Instrumentarium

9.3.1 Produkte und Produktprogramm (Produktpolitik)

9.3.1.1 Produktgestaltung

9.3.1.2 Handlungsalternativen der Produktpolitik

9.3.1.3 Produktlebenszyklus

9.3.1.4 Analyse des Produktprogramms

9.3.1.5 Produktprogrammplanung

9.3.2 Preise und Konditionen (Kontrahierungspolitik)

9.3.2.1 Preistheorie

9.3.2.2 Preisbestimmung

9.3.2.3 Preispolitische Markterschließungsstrategien

9.3.2.4 Preisdifferenzierung

9.3.2.5 Konditionenpolitik

9.3.3 Vertrieb (Distributionspolitik)

9.3.3.1 Vertriebswege

9.3.3.2 Verkaufsorgane

9.3.3.3 Absatzlogistik

9.3.4 Kommunikation (Kommunikationspolitik)

9.3.4.1 Werbung

9.3.4.2 Verkaufsförderung (Sales Promotion)

9.3.4.3 Öffentlichkeitsarbeit (Public Relations)

9.3.4.4 Verkaufsgespräch (Persönlicher Verkauf)

9.3.5 Marketing-Mix

Literaturverzeichnis

Sachverzeichnis

Beck-Wirtschaftsberater

Basiswissen
Betriebswirtschaft

Management, Finanzen, Produktion, Marketing

Von Dr. Volker Schultz

5., überarbeitete Auflage

Deutscher Taschenbuch Verlag

Zum Buch

Der schnelle Einstieg in die Betriebswirtschaft:

Das Buch bietet einen Überblick über die gesamte Betriebswirtschaft. Es beschreibt Rahmenbedingungen und alle betrieblichen Funktionsbereiche vom Management über Informations-, Finanz- und Produktionswirtschaft bis hin zum Marketing kompakt und prägnant.

Viele Abbildungen, Beispiele und eine übersichtliche Struktur ermöglichen einen schnellen Einstieg und einen guten Einblick in die verschiedenen Themen. Ausgewählte Literaturhinweise zu jedem Kapitel erleichtern eine tiefer gehende Lektüre. Das umfangreiche Register macht das Buch zudem zu einem Nachschlagewerk und Handbuch für Studium und Praxis, das Fachbegriffe oder Fragen rasch erklärt.

Zum Autor

Dr. Volker Schultz, diplomierter Wirtschaftsingenieur und im Rechnungswesen promoviert, ist Leiter des Finanz- und Rechnungswesens der Technischen Universität Darmstadt. Als Dozent unterrichtet er an verschiedenen Aus- und Weiterbildungseinrichtungen.

Abkürzungsverzeichnis

A

Annuität

Abb.

Abbildung

AG

Aktiengesellschaft

AktG

Aktiengesetz

APS

Advanced-Planning-and-Scheduling

at

Auszahlungen für Periode t

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

bzw.

beziehungsweise

CAD

Computer Aided Design

CAM

Computer Aided Manufacturing

CAP

Computer Aided Planning

CAQ

Computer Aided Quality Assurance

CD

Compact Disc (plattenförmiger Datenträger)

CEO

Chief Executive Officer

CIM

Computer Integrated Manufacturing

CNC

Computerized Numerical Control (bei computergesteuerten Produktionsmaschinen)

CPM

Critical-Path-Method (Netzplantechnik)

d

Leistung

d. h.

das heißt

Euro (Europäische Währungseinheit)

E-…

Electronic-…

EDV

Elektronische Datenverarbeitung

ek

Einsatzgut k (mit k = 1… n)

e. K.

eingetragener Kaufmann

engl.

englisch

ERP

Enterprise-Resource-Planning-System

EStG

Einkommensteuergesetz

et

Einzahlungen der Periode t

EU

Europäische Union

f.

folgende Seite

F+E

Forschung und Entwicklung

FAj

Frühestmöglicher Anfangszeitpunkt für Vorgang j (Netzplantechnik)

FEj

Frühestmöglicher Endzeitpunkt für Vorgang j (Netzplantechnik)

ff.

fortfolgende Seiten

G

Gewinn

g

Stückgewinn

GbR

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

ggf.

gegebenenfalls

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GoB

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Gt

Gewinn der Periode t

GuV

Gewinn- und Verlustrechnung

GWB

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

h

Stunde

HGB

Handelsgesetzbuch

Hrsg.

Herausgeber

i

Zinssatz in Dezimalangabe (für 5 % ist 0,05 anzugeben)

I0

Anfangsinvestitionsbetrag

IAS

International Accounting Standards

IASC

International Accounting Standards Committee

IFRS

International Financial Reporting Standards

IKR

Industriekontenrahmen

ISO

International Organization for Standardization (= internationale Normierungsorganisation)

j

Vorgangsbezeichnung bei der Netzplantechnik

K

Gesamtkosten

k

Stückkosten

K(x)

Kostenfunktion

K0

Kapitalwert (auf t = 0 bezogen)

Kap.

Kapitel

KFIX

Fixkosten

kg

Kilogramm

KG

Kommanditgesellschaft

KGaA

Kommanditgesellschaft auf Aktien

KMU

Kleine und mittlere Unternehmen

kVAR

Variable Stückkosten

L

Liquidationserlös

Ltd.

Private Limited Company (britische Unternehmensrechtsform)

m2

Quadratmeter

m3

Kubikmeter

mi

Verbrauchsmenge

Mio.

Millionen

MPM

Metra-Potential-Method (Netzplantechnik)

Mrd.

Milliarden

MRP

Manufacturing-Resource-Planning

MwSt

Mehrwertsteuer

n

Nutzungdauer eines Anlagegutes

NC

Numerical Control (bei Produktionsmaschinen)

OHG

Offene Handelsgesellschaft

p

Stückpreis

pi

Einkaufspreis

PERT

Program Evaluation and Review Technique (Netzplantechnik)

PPS

Produktionsplanung und -steuerung

q

Abzinsungsfaktor (Diskontierungsfaktor) q = (1 + i)-t

ROI

Return on Investment (Gesamtkapitalrentabilität)

S.

Seite

SAj

Spätestzulässiger Anfangszeitpunkt für Vorgang j (Netzplantechnik)

SE

Societas Europaea (Europa-AG)

SEj

Spätestzulässiger Endzeitpunkt für Vorgang j (Netzplantechnik)

sog.

so genannt

s. u.

siehe unten

t

Jahr, Zeitraum

Tab.

Tabelle

TVöD

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

u. a.

und andere(s)

UG

Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft

USA

Vereinigte Staaten von Amerika

US-GAAP

US-Generally Accepted Accounting Principles

VDE

Verband Deutscher Elektrotechniker

vgl.

vergleiche

Vi

Verbrauchswert = (Verbrauchsmenge mi) × (Einkaufspreis pi)

w

Wiedergewinnungsfaktor (vgl. 5.6.2.3)

x

Menge

xPLAN

Planausbringungsmenge

xopt.

optimale Bestellmenge

z. B.

zum Beispiel

Z

Amortisationszeit

Z0

Barwert

Zt

Betrag der im Jahr t anfallenden Zahlung

Euro (europäische Währungseinheit)

Summe

Formelzeichen, die sich nur auf eine bestimmte Gleichung beziehen, sind nicht in das Verzeichnis aufgenommen worden. Sie werden unmittelbar bei der jeweiligen Gleichung erläutert.

11. Kapitel
 
Einleitung

1.1 Gegenstand und Abgrenzung der Betriebswirtschaftslehre

Bereits in vorgeschichtlicher Zeit tauschten unsere Vorfahren Güter aus, die sie gesammelt oder gefunden hatten. Später begann die systematische Herstellung von Produkten mit dem Zweck, diese gegen andere Güter einzutauschen. Es entwickelte sich im Laufe der Jahrtausende ein umfangreiches Produktions- und Handelswesen, das wir als „Wirtschaft“ bezeichnen. Ein besonderes Kennzeichen der Wirtschaft sind knappe Güter, die in einem begrenzten Umfang zur Verfügung stehen und denen ein bestimmter Wert zugemessen wird.

Die Erklärung und Beschreibung der wirtschaftlichen Vorgänge ist die Aufgabe der Wirtschaftswissenschaften, die sich in die beiden Disziplinen „Volkswirtschaftslehre“ und „Betriebswirtschaftslehre“ gliedern. Während sich die früher auch als Nationalökonomie bezeichnete Volkswirtschaftslehre mit gesamtwirtschaftlichen Zusammenhängen befasst, stehen im Rahmen der Betriebswirtschaftslehre wirtschaftliche Fragestellungen von kleineren Einheiten (Betrieben, Unternehmen) im Vordergrund.

Auch wenn die wirtschaftliche Betätigung eine Jahrtausende alte Grundlage der menschlichen Existenz darstellt, entwickelten sich die Wirtschaftswissenschaften als eigenständige Wissenschaft relativ 2spät. Zwar sind aus dem antiken Griechenland die „Ökonomischen Schriften“ Xenophons überliefert, die aus dem vierten vorchristlichen Jahrhundert stammen und betriebswirtschaftliche Fragen von landwirtschaftlichen Betrieben behandeln. Auch aus römischer Zeit sind einzelne Schriften, die Handels- und Bankbetriebe betreffen, bekannt, doch eine umfassende Darstellung oder Forschungen im Bereich der Wirtschaftswissenschaften unterblieben bis zum Beginn der Neuzeit. Dies lag wohl nicht zuletzt daran, dass Details in der Betriebsführung häufig als „Betriebsgeheimnis“ gehütet und daher nicht publiziert wurden.

Das erste epochale Werk aus dem betriebswirtschaftlichen Bereich ist das 1494 erschienene Buch „Summa de Arithmetica“ des Venezianers Luca Pacioli, in dem erstmals grundsätzliche Regeln der doppelten Buchführung zusammengestellt sind. Doch es dauerte noch über 400 Jahre, bis mit der Gründung von mehreren Handelshochschulen im Jahre 1898 die Betriebswirtschaftslehre (damals noch „Handelsbetriebslehre“) im deutschsprachigen Raum als eigenständige wissenschaftliche Disziplin entstand. Im 20. Jahrhundert entwickelte sich die Betriebswirtschaftslehre stürmisch.

In der Anfangszeit stand das Rechnungswesen im Vordergrund der Untersuchungen. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts verlagerten sich (nicht zuletzt aufgrund von Entwicklungen in den USA) die Schwerpunkte und Zielrichtungen mehrfach. Die heutige moderne Betriebswirtschaftslehre stellt eine heterogene, pluralistische Wissenschaft dar, bei der neben der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre zusätzlich auch spezielle Wirtschaftszweiglehren für bestimmte Branchen (z. B. für Industriebetriebe, Handelsunternehmen, Banken, Versicherungen) unterschieden werden.

Eine gängige und zugleich übersichtliche Gliederung unterteilt die Betriebswirtschaft nach den einzelnen betrieblichen Funktionen, die in einem Unternehmen wahrgenommen werden. Diesem Gliederungsansatz folgt auch der Aufbau des vorliegenden Buches. Abb. 1–1 zeigt schematisch die wichtigsten Funktionen eines Unternehmens und die das Unternehmen mit seiner Umwelt verbindenden Güter-, Finanz- und Informationsströme. Die Ziffern in den Kreisen verweisen auf die jeweiligen Kapitel dieses Buches.

3 img

Abb. 1–1: Bereiche der Betriebswirtschaft

Die Steuerung (Leitung) des gesamten Unternehmens, die Schaffung organisatorischer Rahmenbedingungen und die Ausrichtung des Unternehmens auf gemeinsame Ziele ist Aufgabe des Managements bzw. der (Unternehmens-)Führung (vgl. Kap. 3). Um die anstehenden Planungs-, Organisations- und Steuerungsaufgaben erfüllen zu können, wird das Management durch die Informationswirtschaft unterstützt. Die Informationswirtschaft (vgl. dazu Kap. 4) verbindet alle übrigen betrieblichen Funktionsbereiche und sorgt für den erforderlichen Informationsaustausch.

Über die Beschaffungsmärkte wird Kapital durch die Finanzwirtschaft (vgl. Kap. 5), Arbeitskräfte durch die Personalwirtschaft (vgl. Kap. 6) sowie Güter (Rohstoffe, Zukaufteile) und Dienstleistungen durch die Materialwirtschaft (vgl. Kap. 7) bereitgestellt. Daneben werden durch die Beschaffung von Potentialfaktoren (z. B. Anlagen, Maschinen) Investitionen getätigt (vgl. Kap. 5.4 ff.). Alle diese Ressourcen werden durch den Produktionsprozess (Leistungserstellungsprozess) zusammengeführt, zu Produkten (oder Dienstleistungen) geformt (vgl. Kap. 8) und anschließend auf den Absatzmärkten angeboten. Für die letzte Phase dieses Prozesses ist die Absatzwirtschaft bzw. das Marketing zuständig (vgl. Kap. 9).

4In diesem Buch werden alle diese Funktionsbereiche eines Unternehmens vorgestellt und erläutert. Zudem werden wichtige Rahmenbedingungen (vgl. Kap. 2) beschrieben, so dass ein grundlegender Einblick in den Bereich der Betriebswirtschaft vermittelt wird.

1.2 Ökonomisches Prinzip und betriebswirtschaftliche Denkweise

Bei der Bewirtschaftung von knappen Gütern werden rationale Entscheidungen auf der Grundlage des so genannten „ökonomischen Prinzips“ getroffen, das auch unter der Bezeichnung „Wirtschaftlichkeitsprinzip“ bekannt ist. Das ökonomische Prinzip besitzt drei Ausprägungsformen:

Mit dem ökonomischen Prinzip als Handlungsmaxime lassen sich die verschiedensten Zielsetzungen verfolgen: So kann das Ziel der Gewinnmaximierung ebenso angestrebt werden, wie das der Marktbeherrschung oder die Steigerung des „Shareholder Value“.

Im Gegensatz zu Ingenieuren, die häufig das technische Machbare anstreben, indem die technischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, sollten im Rahmen der Betriebswirtschaft ökonomische Kriterien im Vordergrund stehen. Eine betriebswirtschaftliche Denkweise ist dadurch gekennzeichnet, dass bei allen Entscheidungen Kosten-Nutzen-Abgleiche eine wichtige Rolle spielen: Kosten, die durch eine Entscheidung verursacht werden, sollten stets durch den dadurch entstehenden Nutzen gerechtfertigt sein. Dies gilt für alle 5Teilbereiche in einem Unternehmen und in der Betriebswirtschaft: Einzelne Produkte müssen sich ebenso „rechnen“ wie Beschaffungen und Investitionen oder organisatorische Maßnahmen. Dabei dürfen jedoch keineswegs die unternehmerische Vision und die aktive Marktorientierung des Unternehmens aus den Augen verloren werden.

1.3 Betrieb und Unternehmen

Ein Betrieb stellt eine Wirtschaftseinheit dar, in der planvoll Güter oder Dienstleistungen produziert werden. Im Gegensatz dazu stehen Haushalte, die nicht produktiv tätig sind, sondern überwiegend Güter verbrauchen (konsumieren).

Betriebe können sowohl von privaten Anteilseignern (z. B. einzelne Personen oder Aktionäre) als auch von der öffentlichen Hand (z. B. Städte und Gemeinden) getragen werden. Wenn die öffentliche Hand an einem privatwirtschaftlichen Betrieb kapitalmäßig beteiligt ist, spricht man von einem gemischtwirtschaftlichen Betrieb (z. B. Deutsche Lufthansa AG).

Bei öffentlichen Betrieben (wie z. B. Krankenhäuser, Verkehrsbetriebe, Abfallentsorgung) steht häufig das Minimumprinzip im Vordergrund: Der Betriebszweck soll bei möglichst geringen Kosten realisiert werden. Eine Kostendeckung kann jedoch nicht immer erreicht werden; dann fließen Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln, die letztlich durch die Steuerzahler aufgebracht werden müssen.

Private Betriebe folgen in der Regel dem erwerbswirtschaftlichen Ziel, wonach langfristig Gewinne maximiert werden sollen. Private (oder privatwirtschaftliche) Betriebe müssen das Marktrisiko selbst tragen; arbeiten sie nicht kostendeckend, gehen sie zugrunde (Insolvenz), wenn die privaten Anteilseigner das Unternehmen nicht stützen oder wenn nicht aus politischen Gründen Subventionen (z. B. in Bergbau und Landwirtschaft) gezahlt werden. Private Betriebe sind ein Kennzeichen für ein marktwirtschaftliches Wirtschaftssystem; sie werden auch als Unternehmen bezeichnet.

6Die meisten Aussagen der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre beziehen sich auf Unternehmen, so dass eigentlich von einer „Unternehmenswirtschaftslehre“ gesprochen werden müsste. Eine Übertragung dieser Aussagen auf spezielle Branchen und auch auf den öffentlichen Bereich ist häufig möglich.

Gerade in jüngerer Zeit findet sich eine Vielzahl von Beispielen für die Einführung von betriebswirtschaftlichen Instrumenten in traditionellen öffentlichen Verwaltungen.

Der Begriff „Unternehmen“ wird im allgemeinen Sprachgebrauch nicht einheitlich verwendet. So ist in der Abgabenordnung ein Unternehmen eine übergeordnete Einheit, der Betriebe untergeordnet sind. In anderen Definitionen ist das Unternehmen die kaufmännische Einheit, die zur Rechnungslegung verpflichtet ist und nach außen auftritt. Der Betrieb ist hingegen die technische Einheit, in der die Produktion oder Dienstleistungserstellung erfolgt.

Ein weiterer Begriff, der in der Umgangssprache in diesem Zusammenhang auftaucht, ist die Bezeichnung „Firma“. Nach § 17 HGB ist unter einer Firma der Name eines Unternehmens zu verstehen. Eine Firma ist somit die Bezeichnung, unter der ein Unternehmen in der Öffentlichkeit auftritt (z. B. Domherr OHG), aber keine Bezeichnung für eine organisatorische Einheit.

1.4 Betriebswirtschaftliche Produktionsfaktoren

Produktionsfaktoren sind Güter, die zur Herstellung („Produktion“) anderer Güter dienen. Während in der Volkswirtschaftslehre traditionell die drei Produktionsfaktoren Arbeit, Boden und Kapital unterschieden werden, ist zur Anwendung bei betriebswirtschaftlichen Fragestellungen eine differenziertere Aufteilung der Produktionsfaktoren erforderlich. Eine allgemein anerkannte betriebswirtschaftliche Produktionsfaktorsystematik veröffentlichte Erich Gutenberg in den 1950er Jahren. Gutenberg unterscheidet drei Elementarfaktoren und einen dispositiven Faktor.

7Elementarfaktoren werden unmittelbar im Rahmen des Leistungserstellungsprozesses (Erstellung von Gütern oder Dienstleistungen) eingesetzt. Sie lassen sich untergliedern in

Der dispositive Faktor stellt nichtobjektbezogene menschliche Arbeitsleistung dar; diese Form der Arbeitsleistung unterstützt die Leistungserstellung, sie fließt jedoch nicht unmittelbar in die Produktion ein. Zum dispositiven Faktor zählen die Unternehmensleitung, sowie die Bereiche Organisation, Planung und Kontrolle.

Diese grundlegende Systematik wurde in den Folgejahren von verschiedenen Autoren modifiziert und um weitere Faktoren ergänzt. Als weitere Produktionsfaktoren lassen sich u. a. anführen:

Neben der Gutenbergschen Faktorsystematik, die ursprünglich für den Bereich der Produktion aufgestellt worden war, finden sich in der Literatur spezielle Produktionsfaktorsysteme für bestimmte Wirtschaftszweige (z. B. für Handelsunternehmen).

Produktionsfaktoren spielen in verschiedenen Funktionsbereichen der Betriebswirtschaft eine Rolle. So werden Ihnen in diesem Buch die Produktionsfaktoren im Rechnungswesen (Kap. 4.3), in der Materialwirtschaft (Kap. 7) oder in der Produktionswirtschaft (als Eingangsgrößen bei Produktionsfunktionen in Kap. 8.1.1) wieder begegnen.8

92. Kapitel
 
Rahmenbedingungen

Bevor in den Kapiteln drei bis neun auf die einzelnen betriebswirtschaftlichen Funktionsbereiche näher eingegangen wird, erfolgt in diesem Kapitel eine Erläuterung von Rahmenbedingungen, die für alle Unternehmen maßgeblich sind. Es geht dabei zum einen um Fragestellungen, die durch das Unternehmen selbst gestaltet werden können (z. B. Wahl der Rechtsform oder des Standortes). Zum anderen bestehen Einflüsse aus dem Umfeld des Unternehmens (so genanntes „Umsystem“), die als unveränderbare Vorgabe anzusehen sind (z. B. Steuern).

2.1 Rechtsformen

Jedes Unternehmen besitzt eine bestimmte Rechtsform, die bei der Gründung festgelegt wird. Eine spätere Änderung der Rechtsform ist möglich (vgl. Abschnitt 2.1.5). Die Entscheidung, einem Unternehmen eine bestimmte Rechtsform zu geben, beeinflusst unmittelbar folgende Bereiche:

Die wichtigsten privatrechtlichen Rechtsformen sind in Abb. 2–1 zusammengestellt. Daneben bestehen Mischformen wie die GmbH & Co. KG oder die KG auf Aktien, auf die in Abschnitt 2.1.4 eingegangen wird. Außerdem bestehen weitere Rechtsformen wie Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) oder bergrechtliche Gesellschaften, deren Besonderheiten nicht im Rahmen dieses Buchs erläutert werden. Auch auf die Darstellung von besonderen öffentlich-rechtlichen Rechtsformen wie Eigenbetriebe der öffentlichen Hand, öffentlich-rechtliche Körperschaften oder Stiftungen wird nicht weiter eingegangen.

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Abb. 2–1: Wichtige Rechtsformen

2.1.1 Einzelunternehmen

Ein Einzelunternehmen gehört einem einzigen Eigentümer, der als „Einzelunternehmer“ allein und unbegrenzt, auch mit seinem gesamten Privatvermögen, haftet. Der Eigentümer erhält Gewinne, muss aber auch sämtliche Verluste tragen. Die Leitung des Unternehmens steht ihm alleine zu.

11Einzelunternehmen sind in das Handelsregister einzutragen. Lediglich Kleingewerbetreibende, die ihr Unternehmen ohne kaufmännischen Geschäftsbetrieb führen, können auf einen Handelsregistereintrag verzichten. Nach der Eintragung gilt ein Einzelunternehmer als „eingetragener Kaufmann“ und muss dies in seinem Firmennamen kenntlich machen. Üblich sind dafür die Abkürzungen „e. K.“, aber auch „e. Kfm.“ oder „e. Kfr.“ (= eingetragene Kauffrau).

Das Unternehmen selbst zahlt keine Steuern auf seinen Gewinn; da die Gewinne direkt dem Eigentümer zugerechnet werden, muss dieser den Gewinn als „Einkommen“ versteuern. Der Eigentümer hat jederzeit das Recht, dem Unternehmen finanzielle Mittel oder Sachgüter zu entnehmen.

2.1.2 Personengesellschaften

Bei einer Personengesellschaft haben sich mehrere Gesellschafter zur Gründung eines Unternehmens zusammengeschlossen, wobei alle oder ein Teil der Gesellschafter wie beim Einzelunternehmen unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen haften. Es lassen sich die Rechtsformen BGB-Gesellschaft (GbR), offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG) unterscheiden.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet wird, ist die einfachste Form einer Personengesellschaft. Sie basiert auf den Regelungen von §§ 705 ff. BGB. Eine BGB-Gesellschaft entsteht, wenn mehrere Personen sich zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen und Beiträge zur Förderung der gemeinsamen Sache leisten. Sie ist unbürokratisch zu gründen, der Abschluss eines schriftlichen Gesellschaftsvertrags ist nicht erforderlich (wohl aber ratsam!), mündliche Absprachen sind ausreichend. Dadurch ist es denkbar, dass eine BGB-Gesellschaft entsteht, ohne dass sich die Beteiligten dessen bewusst sind (z. B. stellen Fahr- oder Wohngemeinschaften Ausprägungsformen von BGB-Gesellschaften dar). Die Gesellschafter haften gemeinsam und unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft; die Geschäftsführung steht ihnen gemeinsam zu. Die BGB-Gesellschaft erlischt, wenn ein Gesellschafter durch Kündigung oder Tod ausscheidet.

12Im Wirtschaftsleben treten BGB-Gesellschaften in verschiedenen Formen auf (z. B. Anwaltssozietäten, Gemeinschaftspraxen), wobei sie kein Handelsgewerbe betreiben dürfen, da sie sonst den Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) unterliegen und zur OHG werden.

Bei der offenen Handelsgesellschaft (OHG) haben sich mehrere (mindestens zwei) gleichberechtigte Eigentümer (Gesellschafter) zusammengeschlossen. Die Gesellschafter erhalten die Gewinne des Unternehmens und tragen entstehende Verluste. Bei keinem Gesellschafter ist die Haftung beschränkt; sie haften gemeinsam und unbegrenzt, auch mit ihrem Privatvermögen. Grundlage für den Zusammenschluss bildet der Gesellschaftsvertrag, der die Rechtsverhältnisse der Gesellschafter untereinander und insbesondere die Verteilung von Gewinnen und Verlusten regelt. Sind im Gesellschaftsvertrag keine Regelungen getroffen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (§ 105 bis § 160 HGB).

Die Verteilung von Gewinnen und Verlusten erfolgt nach den Regelungen im Gesellschaftsvertrag. Wenn sich dort keine Regelungen finden, ist auf § 121 HGB zurückzugreifen. Danach ist der Kapitalanteil eines Gesellschafters jährlich mit vier Prozent zu verzinsen. Wenn der Jahresgewinn dazu nicht ausreicht, erfolgt eine Verzinsung mit einem entsprechend niedrigeren Prozentsatz. Einlagen oder Entnahmen, die das Jahr über erfolgten, werden zeitanteilig berücksichtigt. Bleibt nach dieser Verteilung ein Restbetrag übrig, wird dieser, ebenso wie ein Verlust, nach Köpfen (d. h. gleichmäßig auf alle Gesellschafter) verteilt.

Bei der Kommanditgesellschaft (KG) haben sich (ebenso wie bei der OHG) mehrere Gesellschafter zusammengeschlossen. Während bei der OHG alle Gesellschafter unbegrenzt haften, ist bei der KG bei einem Teil der Gesellschafter die Haftung auf die Kapitaleinlage begrenzt.

Gesellschafter, die wie bei einer OHG unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen haften, werden als Komplementäre oder als „persönlich haftende Gesellschafter“ bezeichnet. Daneben bestehen Kommanditisten, die nur mit ihrer Kapitaleinlage haften, dafür aber von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind. Während bei den 13Komplementären die Einlage schwanken kann, ist bei den Kommanditisten der Betrag der Einlage im Gesellschaftsvertrag fixiert. Daher können Kommanditisten auch keine Einlagen leisten oder Entnahmen tätigen. Soll deren Kapitalanteil verändert werden, muss eine entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrags erfolgen.

Die Verteilung von Gewinnen und Verlusten erfolgt nach der Regelung im Gesellschaftsvertrag, wobei die unbegrenzt haftenden Komplementäre im Regelfall einen größeren Gewinnanteil erhalten. Ist die Erfolgsverteilung nicht im Gesellschaftsvertrag geregelt, wird nach den gesetzlichen Bestimmungen zunächst wie bei der OHG der Kapitalanteil aller Gesellschafter mit vier Prozent verzinst, wobei Einlagen oder Entnahmen der Komplementäre zeitanteilig berücksichtigt werden. Für den Restgewinn oder für Verluste sieht § 168 Abs. 2 HGB eine „angemessene“ Verteilung vor. Darunter ist zu verstehen, dass Geschäftsführertätigkeiten oder die Haftungsverpflichtungen der einzelnen Gesellschafter „angemessen“ berücksichtigt werden.

2.1.3 Kapitalgesellschaften

Im Gegensatz zu Einzelunternehmen und zu Personengesellschaften haften Kapitalgesellschaften nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen; es existiert keine „natürliche Person“, die mit ihrem Privatvermögen haften würde. Aus Gründen des Gläubigerschutzes stellt der Gesetzgeber spezielle Anforderungen an Buchführung, Bilanzierung und an die Ausschüttungspolitik von Kapitalgesellschaften.

Eine Kapitalgesellschaft ist ein künstliches Gebilde, eine so genannte „juristische Person“, für deren Entstehung ein spezieller Gründungsakt erforderlich ist. Dazu ist ein Gesellschaftsvertrag abzuschließen, ein Mindestanteil der Einlagen einzuzahlen und die Gesellschaft in das Handelsregister einzutragen. Erst mit der Eintragung in das Handelsregister entsteht die juristische Person. Die wichtigsten Formen von Kapitalgesellschaften sind die GmbH und die Aktiengesellschaft.

Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die Haftung auf das Stammkapital beschränkt, das einen Betrag von 14mindestens 25.000 € aufweisen muss. Vor der Eintragung in das Handelsregister müssen mindestens 25 Prozent des Stammkapitals eingezahlt sein. Um Neugründungen zu erleichtern und die Rechtsform GmbH für Unternehmensgründer attraktiv zu machen, trat zum 1. November 2008 eine umfangreiche GmbH-Reform in Kraft. Im Rahmen dieser Reform wurden die Modalitäten der Handelsregistereintragung vereinfacht und die Übertragbarkeit von GmbH-Anteilen erleichtert. Weiterer Bestandteil der Reform ist ein GmbH-Mustergesellschaftsvertrag, bei dessen Anwendung die sonst erforderliche notarielle Beurkundung entfällt.

Organe einer GmbH sind die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Im Gesellschaftsvertrag einer GmbH muss nach dem GmbH-Gesetz der Sitz, der Gesamtbetrag des Stammkapitals und die Höhe der Stammeinlage eines jeden Gesellschafters festgelegt sein. Darüber hinaus sind weitere Regelungen möglich.

Der Jahresabschluss einer GmbH wird durch die Geschäftsführung erstellt. Über die Verwendung des Jahreserfolgs (Gewinn oder Verlust) haben die Gesellschafter innerhalb der ersten acht Monate des Folgejahres zu entscheiden. Der Gewinn kann entweder an die Gesellschafter verteilt, in die Rücklagen eingestellt oder in das kommende Geschäftsjahr als Gewinnvortrag übernommen werden.

Die Gewinnverteilung erfolgt nach Regelungen im Gesellschaftsvertrag. Wenn dort keine Regelung getroffen wurde, wird gemäß der gesetzlichen Bestimmungen (§ 29 GmbH-Gesetz) eine Verteilung im Verhältnis der Geschäftsanteile vorgenommen.

Die Variante einer GmbH bildet die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (kurz: UG), die zum 1. 11. 2008 im Rahmen einer GmbH-Reform eingeführt wurde. Bei der UG beträgt das Stammkapital lediglich ein Euro. Der Gläubigerschutz soll durch einige verschärfte Pflichten, denen die Geschäftsführer und die Gesellschafter einer UG unterliegen, sichergestellt werden.

Die UG ist darauf angelegt, zu einer „normalen“ GmbH heranzuwachsen. Das wird dadurch sichergestellt, dass von den jährlichen Gewinnen des Unternehmens jeweils ein Viertel in eine gesetzliche Rücklage einzustellen ist, bis ein Betrag von 25.000 € (entspricht 15dem Mindeststammkapital einer GmbH) erreicht wird. Wurden auf diese Weise 25.000 € angespart, kann die UG problemlos in eine normale GmbH umgewandelt werden.

Auf europäischer Ebene sind Bestrebungen im Gange, die Rechtsform „Europäische Privatgesellschaft“ (Societas Privata Europaea, abgekürzt: EPG bzw. SPE) einzuführen, die eine Alternative zur GmbH oder zur UG bilden soll. In der Diskussion wird sie auch als bezeichnet. Ziel ist es, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen den Zugang zum europäischen Binnenmarkt zu erleichtern. Deshalb sollen die Gründungskosten niedrig, die Ausgestaltung der Gesellschaft flexibel handhabbar und die Verlagerung des Unternehmenssitzes innerhalb der EU problemlos möglich sein.

Zur Errichtung einer Aktiengesellschaft (AG) muss ein Grundkapital mit einem Nennbetrag von mindestens 50.000 € aufgebracht werden, von dem mindestens 25 Prozent eingezahlt sind. Wie viele Personen dieses Kapital aufbringen ist beliebig: Nach § 2 AktG genügt schon eine Person als Gründer. Dieselbe Regelung besteht auch bei der GmbH: Nach § 1 GmbHG ist eine Einpersonen-GmbH zulässig.

Die Gestaltungsmöglichkeiten des „Satzung“ genannten Gesellschaftsvertrages einer Aktiengesellschaft sind begrenzt. Neben dem Sitz und dem Unternehmensgegenstand (Art der Erzeugnisse und Waren) sind in der Satzung die Höhe des Grundkapitals, Nennbetrag, Zahl und Gattung der Aktien sowie die Zahl der Vorstandsmitglieder festzulegen.

Die Organe einer Aktiengesellschaft sind Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Der Vorstand ist ein eigenverantwortliches, nicht weisungsgebundenes Leitungsorgan, das für fünf Jahre vom Aufsichtsrat bestellt wird. Aus wichtigem Grund kann der Vorstand jederzeit vom Aufsichtsrat abberufen werden. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Personen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand, prüft den Jahresabschluss und vertritt die Gesellschaft gegenüber dem Vorstand. In Deutschland tagen Aufsichtsräte etwa vier Mal im Jahr. Wählbar ist 16jede natürliche Person, die nicht bereits in zehn anderen Aufsichtsräten Mitglied ist. Die Amtsdauer beträgt maximal vier Jahre.

Die Hauptversammlung bildet als Vollversammlung aller Aktionäre das oberste Organ einer Aktiengesellschaft. Sie muss in den ersten acht Monaten eines neuen Geschäftsjahres einberufen werden. Durch die Hauptversammlung werden die Aktionärsvertreter des Aufsichtsrates gewählt, Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder entlastet und über die Gewinnverwendung entschieden.

Als Option für grenzüberschreitend tätige Kapitalgesellschaften besteht seit 2004 die Möglichkeit, sich zu einer „Europäischen Gesellschaft“ (Societas Europaea, abgekürzt: SE) zusammenzuschließen. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens zwei bestehende Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Staaten der EU beteiligt sind. Da die SE eine Variante einer AG darstellt, wird sie umgangssprachlich auch als Europa-AG